Gemeinderat, 30. Sitzung vom 21.11.2012, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 70
(Beginn um 9 Uhr.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Wir wollen ja heute wieder sehr pünktlich beginnen. Es ist 9 Uhr. Ich wünsche einen wunderschönen guten Morgen. Die Plätze werden sich im Laufe des Tages noch füllen.
Ich eröffne die Sitzung des Gemeinderats.
Entschuldigt während des gesamten Tages sind GR Seidl, GR Mag Dr Wansch, GRin Mag Wurzer. Die Frau Amts StRin Mag Wehsely ist ab 10 Uhr bis zirka 13 Uhr dienstlich verhindert.
Wir kommen nun zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP - 04081-2012/0001 - KFP/GM) wurde von Herrn GR Gerhard Haslinger gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales gerichtet.
(In der 37. Sitzung des Drogenbeirates im Dezember 2011 wurde über den schädlichen Gebrauch von Benzodiazepinen gesprochen. Dabei wurde auch von wissenschaftlichen Empfehlungen berichtet, die eine zusätzliche Verordnung von Benzodiazepinen bei Suchtkranken als problematisch sehen. In der Suchtherapie ist auch der Monotherapie der Vorzug zu geben. Diese Empfehlung wurde an Ärztinnen/Ärzte der Substitutionsbehandlung weitergegeben. Da bei Zuwiderhandeln dieser Empfehlung keine Sanktionen vorgesehen sind, werden in Wien als einzigem Bundesland, nach wie vor, Substitutionsmittel und Benzodiazepine uneingeschränkt verschrieben. Dies führt auch dazu, dass Wien als Umschlagplatz für Drogenersatzstoffe und psychotrope Substanzen geworden ist. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diese untragbare Situation abzustellen?)
Bitte, Frau Stadträtin, trotz des zeitlichen Drucks.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Danke, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ganz besonders herzlichen Dank an all jene, die heute schon zu Beginn der Sitzung hier sind. Herr GR Haslinger, einen schönen guten Morgen!
Sie stellen eine Frage über den Missbrauch von Benzodiazepinen, und zwar ob bei Zuwiderhandeln etwas passieren kann.
Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Wir hatten ja im Drogenbeirat bereits mehrmals die Gelegenheit, darüber zu sprechen. Mir ist wichtig, einleitend festzuhalten, dass von der von Ihnen angesprochenen uneingeschränkten Verschreibung nicht die Rede sein kann. Die Substitutionsbehandlung und auch die Verschreibung von Benzodiazepinen unterliegen genauen gesetzlichen Regelungen, keinen landesgesetzlichen, sondern bundesgesetzlichen Regelungen und Leitlinien. Entgegen Ihrer Frage ist gerade Wien das erste Bundesland, das Maßnahmen gegen den Missbrauch von Substitutionsmitteln und Benzodiazepinen entwickelt hat. Die Ärztekammer, die Apothekenkammer, die Gebietskrankenkassa, ganz wichtig die Polizei, die MA 40, die MA 15, die Gesundheitsämter und die Amtsärzte haben hier, wie Sie wissen – aber ich sage es jetzt noch einmal zur Beantwortung der Frage – Arbeitsgruppen, wo diese Vorgangsweise auch ausgemacht wurde und wo auf mehreren Ebenen aufeinander abgestimmt wird.
Als Maßnahmen im Bereich der medizinischen Behandlung wurden seit vielen Jahren unter Federführung des in der Substitutionsbehandlung erfahrenen Arztes und Drogenbeauftragten der Stadt Wien, Dr David, unter Einbeziehung der Beratungsergebnisse der Wiener Sachverständigenkommission und unter Einbeziehung von namhaften Fachexperten und Fachexpertinnen auf Ebene des Bundesministeriums für Gesundheit vom Ausschuss für Qualität und Sicherheit gemäß § 23k der Suchtgiftverordnung die Grundlage für Leitlinien für die Stabilisierung, Eingrenzung und Senkung des Benzodiazepinkonsums der Patientinnen und Patienten in der Substitutionsbehandlung erarbeitet.
Der Leitlinie liegt das Wissen zugrunde, dass es sich bei Menschen mit multipler Substanzabhängigkeit um schwerstkranke Patientinnen und Patienten handelt, deren Erkrankung es eben ist, dass sie ihren Suchtmittelkonsum nicht kontrollieren können und einen hochriskanten Substanzkonsum, einschließlich des Mischkonsums von verschiedenen Substanzen aufweisen. Oberste Priorität muss in diesen Fällen die Schadensbegrenzung haben – ich glaube, auch hier sind wir uns einig –, ohne das Ziel der Beendigung des Missbrauchs aus den Augen zu verlieren. Auch das ist ein ganz wesentlicher Punkt.
Das heißt, erstens muss es das Ziel sein, Patientinnen und Patienten in der Substitutionsbehandlung zu halten und zu schauen, dass der regelmäßige Kontakt mit dem Arzt da ist.
Zweites Ziel ist – und das ist auch ganz wichtig –, der Ärzteschaft mit dieser Leitlinie eine Reihe von Empfehlungen zur Unterstützung bei der Behandlung für die Patientinnen und Patienten zur Hand zu geben.
Die Leitlinie versteht sich als ein Schritt in Richtung der Entwicklung eines State of the Art in der Behandlung von multiplen Suchtsubstanzabhängigkeiten. Sie soll die Ärztinnen und Ärzte fachlich unterstützen, um beim Umgang mit schädlichem Gebrauch auch die beste Behandlung zu bieten. Ganz wichtig ist, die Leitlinie wurde – und Sie waren ja auch dabei – am 3. Mai hier auch präsentiert.
Dieser Ausschuss für Qualität und Sicherheit hat die legistischen Maßnahmen empfohlen. Die Änderung der Rechtsvorschrift als letzter Schritt eines Bündels von Maßnahmen erfolgt, um eine Risikoreduzierung – genau jenes Problems, das Sie angesprochen haben –, beim Einsatz benzodiazepinhaltiger Arzneimittel bei suchtkranken Patientinnen und Patienten zu erreichen.
Die wesentlichen Neuerungen sind, dass die rasch anflutenden Benzodiazepine der verpflichtenden Verschreibung auf Suchtgiftrezept, Suchtgiftverordnung unterstellt werden. Da ist ein stärkerer Fälschungsschutz, da ist diese Vignette drauf, wie Sie wissen. Für die langsamer anflutenden Benzodiazepine wird in der Psychotropenverordnung eine Regelung geschaffen, dass die wiederholte Abgabe nicht möglich ist.
Diese Regelung tritt am 15. Dezember des heurigen Jahres in Kraft, ein Ergebnis, das im Drogenbeirat so auch berichtet wurde. Ab dem genannten Tag müssen alle Verschreibungen diesen Anforderungen entspre
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