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Gemeinderat, 58. Sitzung vom 25.03.2010, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 46

 

bei der Architektur, aber auch bei der Auswahl der Materialien, die für den Bau und die Innenausstattung gewählt werden, noch zum Ausdruck kommen. Die Betriebsstrukturen werden eine zeitgemäße Bettenbelegung sowie einen flexiblen und zeitgemäßen Einsatz der Ambulanz- und Operationsbereiche gewährleisten.

 

Meine Damen und Herren, wenn wir jetzt den Zeitablauf betrachten, haben meine Vorrednerinnen, Kollegin Korosec und Kollegin Pilz, gemeint, es dauert schon ein bisschen lang. Da gebe ich Ihnen recht. Aber Sie haben auch gesagt, wenn etwas Gutes entsteht, kann es auch ein bisschen länger dauern.

 

2005 gab es im KAV die Entscheidung für den Neubau des Krankenhauses Nord, 2006 die Auslosung des Vergabeverfahrens zur Bereitstellung des Krankenhauses. 2007 wurde seitens des KAV mit der Projektentwicklung und der intensiven Einbindung der künftigen Abteilung gestartet. 2008 wurde eine Entscheidung für den Standort Brünner Straße 68-70 getroffen. 2008 wurde der Architekturwettbewerb EU-weit ausgeschrieben und plangemäß im Dezember 2009 abgeschlossen. 2009 wurde die Architektur- und Fachplanung, der Vorentwurf, gestartet. 2010 wird mit den Vorbereitungen für den Bau des Krankenhauses Nord, mit der Baufeldfreimachung, begonnen.

 

Meine Damen und Herren, zum Grundstückskauf: Die Beibringung, und jetzt möchte ich mit dieser Mär aufräumen, eines geeigneten Grundstückes wurde bereits in der EU-weiten Ausschreibung vom 28. April 2008 vom Krankenanstaltenverbund gefordert. In der Teilnahmeunterlage „Bereitstellung Krankenhaus Wien Nord" vom 28. April 2006 heißt es im Punkt 7, Punkt 1.2 unter der Überschrift „Mindestvoraussetzung Grundstück", dass Bewerber/Bewerberinnen die Verfügungsmöglichkeit über ein geeignetes Baugrundstück nachweisen können müssen. Das heißt aber auch und hat in der Realität bedeutet, dass damals konkret ein Bewerber mehrmals aufgefordert wurde, ein Grundstück zu bringen. Dieser Aufforderung wurde leider nicht Folge geleistet.

 

Die Kaufoption für den Auftraggeber an das Krankenhaus Nord, Liegenschaft, war bereits ein Musskriterium im Zuge des Vergabeverfahrens. Der Bieter musste dem KAV eine Option zum Kauf des Krankenhauses Nord, Liegenschaft, einräumen. Diese Option wurde vom KAV, von den ÖBB ursprünglich, bis 1. Oktober 2009 eingeräumt und wurde mit Schreiben der ÖBB bis 31. März 2011 verlängert.

 

Der Ankauf, meine Damen und Herren, des Krankenhauses Nord, die Liegenschaft, ist daher vergaberechtlich korrekt. Die EU-weite Ausschreibung hat zu einer transparenten Vorgangsweise bei der Grundstückssuche und letztlich zu einem, und das hat Herr Generaldirektor Marhold schon wiederholt bei den Sitzungen erklärt, um rund 40 Prozent günstigeren Kaufpreis durch die vereinbarte Option für den Kauf des Grundstückes durch die Stadt Wien beziehungsweise den Wiener Krankenanstaltenverbund geführt. Der Kauf des Krankenhausareals verschafft dem Krankenanstaltenverbund eine stärkere Position in der Verhandlung mit den Firmen, die an der Planung und Errichtung beteiligt sind, Sicherheit im Baugeschehen und in der Zeitplanung, und damit mehr finanzielle Sicherheit.

 

Meine Damen und Herren, wenn hier heute wiederholt darauf eingegangen worden ist, dann darf ich Sie informieren, weil immer irgendwelche Rechtsgutachten im Raum herumkursieren, dass Frau Kollegin Korosec von unserer amtsführenden Frau Stadträtin und Herr Kollege Lasar vom Herrn Generaldirektor Dr Marhold ein Schreiben von einer Rechtsanwaltskanzlei bekommen haben, in dem eindeutig die Standpunkte der Richtigkeit bei den ganzen Verfahrensbereichen, beim Musskriterium der Kaufoption, stehen. Ich zitiere hier wörtlich, und Ihnen liegt das Schreiben vor: „Mit Schreiben der ÖBB vom 1. Oktober 2009 wurde die Option bis 31.3. verlängert. Der Ankauf der Liegenschaft erfolgt somit in Übereinstimmung mit der Teilnahme, den Antragsunterlagen und entspricht auch den Vorschriften der Verfahrensregelung für die Phasen 2 und 3 des Verhandlungsverfahrens, die den Ankauf der Liegenschaft durch den Auftraggeber ausdrücklich vorsehen. Somit liegt eine inhaltliche Abweichung von den Ausschreibungsunterlagen zum Vergabeverfahren, Bereitstellung eines Krankenhauses Wien Nord, nicht vor. Der Ankauf der Liegenschaft durch die Stadt Wien, respektive den Wiener Krankenanstaltenverbund, verletzt daher keinerlei Grundsätze des Vergaberechtes und deshalb ist auch die Ausschreibung nicht zu widerrufen." (GR David Lasar: Es gibt auch ein anderes Gutachten, das genau das Gegenteil sagt! Das wissen Sie ganz genau!)

 

Für dich, Herr Kollege Lasar, es wurde erst vor Kurzem ein nicht unwesentlicher, nämlich insgesamt 96-seitiger, Bericht des Kontrollamtes über die Prüfung der Vorgänge für die bisherige Planung und Errichtung des Krankenhauses Nord abgeliefert. (GR David Lasar: Da muss man aber schon dazusagen, wann der Bericht vom Kontrollamt gekommen ist!) Auch wenn du es nicht hören willst, ich zitiere jetzt nicht mehr daraus, ich sage dir nur die Seitenangaben: Seiten 51, 52, 55, 57, 61, 65, 66, 67, 90 und 93. Dort kann man nachlesen, dass hier alles korrekt gemacht wurde! (GR David Lasar: Der Kontrollamtsbericht stimmt ja nicht mehr!)

 

Meine Damen und Herren, zur Seite der ÖVP zitiere ich jetzt, weil ich glaube, es ist notwendig. Es steht auf Seite 90, was die Kosten anbelangt: „Bei der Betrachtung dieser Kenngrößen zeigt sich somit, dass sich die Kostenschätzung des KAV von den ersten großen Annahmen im Jahr 2005 bis zum Zeitpunkt der gegenständlichen Prüfung in der annähernd gleichen Bandbreite zwischen 636 000 EUR und 804 000 EUR pro Spitalsbett bewegt. Nach Meinung des Kontrollamtes konnte daher von einer Kostenexplosion von ursprünglich 360 Millionen EUR auf nunmehr 726 Millionen EUR nicht gesprochen werden. Die Kostenentwicklung ist vielmehr durch die unterschiedliche Anzahl der Betten für die Dimensionierung des Krankenhauses begründet.“

 

Meine Damen und Herren, wenn von Seiten der grünen Fraktion da immer gesagt wurde, wegen der Jury,

 

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