Gemeinderat,
58. Sitzung vom 25.03.2010, Wörtliches Protokoll - Seite 31 von 46
bei der Architektur, aber auch bei der Auswahl der Materialien, die für
den Bau und die Innenausstattung gewählt werden, noch zum Ausdruck kommen. Die
Betriebsstrukturen werden eine zeitgemäße Bettenbelegung sowie einen flexiblen
und zeitgemäßen Einsatz der Ambulanz- und Operationsbereiche gewährleisten.
Meine Damen und Herren, wenn wir jetzt den Zeitablauf betrachten, haben
meine Vorrednerinnen, Kollegin Korosec und Kollegin Pilz, gemeint, es dauert
schon ein bisschen lang. Da gebe ich Ihnen recht. Aber Sie haben auch gesagt,
wenn etwas Gutes entsteht, kann es auch ein bisschen länger dauern.
2005 gab es im KAV die Entscheidung für den Neubau des Krankenhauses
Nord, 2006 die Auslosung des Vergabeverfahrens zur Bereitstellung des
Krankenhauses. 2007 wurde seitens des KAV mit der Projektentwicklung und der
intensiven Einbindung der künftigen Abteilung gestartet. 2008 wurde eine
Entscheidung für den Standort Brünner Straße 68-70 getroffen. 2008 wurde der
Architekturwettbewerb EU-weit ausgeschrieben und plangemäß im Dezember 2009
abgeschlossen. 2009 wurde die Architektur- und Fachplanung, der Vorentwurf,
gestartet. 2010 wird mit den Vorbereitungen für den Bau des Krankenhauses Nord,
mit der Baufeldfreimachung, begonnen.
Meine
Damen und Herren, zum Grundstückskauf: Die Beibringung, und jetzt möchte ich
mit dieser Mär aufräumen, eines geeigneten Grundstückes wurde bereits in der
EU-weiten Ausschreibung vom 28. April 2008 vom Krankenanstaltenverbund
gefordert. In der Teilnahmeunterlage „Bereitstellung Krankenhaus Wien
Nord" vom 28. April 2006 heißt es im Punkt 7, Punkt 1.2
unter der Überschrift „Mindestvoraussetzung Grundstück", dass
Bewerber/Bewerberinnen die Verfügungsmöglichkeit über ein geeignetes
Baugrundstück nachweisen können müssen. Das heißt aber auch und hat in der
Realität bedeutet, dass damals konkret ein Bewerber mehrmals aufgefordert
wurde, ein Grundstück zu bringen. Dieser Aufforderung wurde leider nicht Folge
geleistet.
Die
Kaufoption für den Auftraggeber an das Krankenhaus Nord, Liegenschaft, war
bereits ein Musskriterium im Zuge des Vergabeverfahrens. Der Bieter musste dem
KAV eine Option zum Kauf des Krankenhauses Nord, Liegenschaft, einräumen. Diese
Option wurde vom KAV, von den ÖBB ursprünglich, bis 1. Oktober 2009
eingeräumt und wurde mit Schreiben der ÖBB bis 31. März 2011
verlängert.
Der
Ankauf, meine Damen und Herren, des Krankenhauses Nord, die Liegenschaft, ist
daher vergaberechtlich korrekt. Die EU-weite Ausschreibung hat zu einer
transparenten Vorgangsweise bei der Grundstückssuche und letztlich zu einem,
und das hat Herr Generaldirektor Marhold schon wiederholt bei den Sitzungen
erklärt, um rund 40 Prozent günstigeren Kaufpreis durch die vereinbarte
Option für den Kauf des Grundstückes durch die Stadt Wien beziehungsweise den
Wiener Krankenanstaltenverbund geführt. Der Kauf des Krankenhausareals
verschafft dem Krankenanstaltenverbund eine stärkere Position in der
Verhandlung mit den Firmen, die an der Planung und Errichtung beteiligt sind,
Sicherheit im Baugeschehen und in der Zeitplanung, und damit mehr finanzielle
Sicherheit.
Meine Damen und Herren, wenn hier heute wiederholt darauf eingegangen
worden ist, dann darf ich Sie informieren, weil immer irgendwelche Rechtsgutachten
im Raum herumkursieren, dass Frau Kollegin Korosec von unserer amtsführenden
Frau Stadträtin und Herr Kollege Lasar vom Herrn Generaldirektor Dr Marhold ein
Schreiben von einer Rechtsanwaltskanzlei bekommen haben, in dem eindeutig die
Standpunkte der Richtigkeit bei den ganzen Verfahrensbereichen, beim
Musskriterium der Kaufoption, stehen. Ich zitiere hier wörtlich, und Ihnen
liegt das Schreiben vor: „Mit Schreiben der ÖBB vom 1. Oktober 2009 wurde
die Option bis 31.3. verlängert. Der Ankauf der Liegenschaft erfolgt somit in
Übereinstimmung mit der Teilnahme, den Antragsunterlagen und entspricht auch
den Vorschriften
der Verfahrensregelung für die Phasen 2 und 3 des Verhandlungsverfahrens,
die den Ankauf der Liegenschaft durch den Auftraggeber ausdrücklich vorsehen.
Somit liegt eine inhaltliche Abweichung von den Ausschreibungsunterlagen zum
Vergabeverfahren, Bereitstellung eines Krankenhauses Wien Nord, nicht vor. Der
Ankauf der Liegenschaft durch die Stadt Wien, respektive den Wiener Krankenanstaltenverbund,
verletzt daher keinerlei Grundsätze des Vergaberechtes und deshalb ist auch die
Ausschreibung nicht zu widerrufen." (GR David Lasar: Es gibt auch ein
anderes Gutachten, das genau das Gegenteil sagt! Das wissen Sie ganz genau!)
Für dich, Herr Kollege Lasar, es wurde erst vor Kurzem ein nicht
unwesentlicher, nämlich insgesamt 96-seitiger, Bericht des Kontrollamtes über
die Prüfung der Vorgänge für die bisherige Planung und Errichtung des
Krankenhauses Nord abgeliefert. (GR David
Lasar: Da muss man aber schon dazusagen, wann der Bericht vom Kontrollamt
gekommen ist!) Auch wenn du es nicht hören willst, ich zitiere jetzt nicht
mehr daraus, ich sage dir nur die Seitenangaben: Seiten 51, 52, 55, 57,
61, 65, 66, 67, 90 und 93. Dort kann man nachlesen, dass hier alles korrekt
gemacht wurde! (GR David Lasar: Der
Kontrollamtsbericht stimmt ja nicht mehr!)
Meine Damen und Herren, zur Seite der ÖVP zitiere ich jetzt, weil ich
glaube, es ist notwendig. Es steht auf Seite 90, was die Kosten anbelangt:
„Bei der Betrachtung dieser Kenngrößen zeigt sich somit, dass sich die
Kostenschätzung des KAV von den ersten großen Annahmen im Jahr 2005 bis zum
Zeitpunkt der gegenständlichen Prüfung in der annähernd gleichen Bandbreite
zwischen 636 000 EUR und 804 000 EUR pro Spitalsbett
bewegt. Nach Meinung des Kontrollamtes konnte daher von einer Kostenexplosion
von ursprünglich 360 Millionen EUR auf nunmehr
726 Millionen EUR nicht gesprochen werden. Die Kostenentwicklung ist
vielmehr durch die unterschiedliche Anzahl der Betten für die Dimensionierung
des Krankenhauses begründet.“
Meine Damen und Herren, wenn von Seiten der grünen
Fraktion da immer gesagt wurde, wegen der Jury,
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