Gemeinderat,
42. Sitzung vom 19.12.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 14 von 115
geehrte Frau Stadträtin!
Der Wiener Krankenanstaltenverbund ist ja eine
Unternehmung, die zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt Wien ist. Im
Bereich der Psychiatrie kommt das Unterbringungsgesetz zur Anwendung. Wer
zeichnet für dessen Vollzug verantwortlich?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit, die im
Unterbringungsgesetz, das ein Bundesgesetz ist, geregelt ist - was Sie hier
ansprechen -, geschieht im Wege der Bundesvollziehung. Ich darf hier
DDr Kopetzki zitieren, einen anerkannten Medizinrechtler und Experten auf dem
Gebiet des Unterbringungsgesetzes.
Zitat-Beginn: „In der Psychiatrie geht es um
hoheitliche Maßnahmen. Es ist ein unfreiwilliger Akt der Vollziehung der
Gesetze, und daher ist es selbstverständlich nicht Privatwirtschaftsverwaltung,
sondern Hoheitsverwaltung. Damit ist auch klar, dass es Bundesverwaltung ist.
Das ist im Alltag vielleicht nicht so bewusst, aber der Vollzug des
Unterbringungsgesetzes wie auch des Heimaufenthaltsgesetzes ist
Bundesverwaltung, auch dann, wenn es von Organen, vom Personal des
Rechtsträgers, und das kann ja jeder sein, es kann die Stadt Wien sein, es
können die Barmherzigen Brüder sein oder der Verein des Roten Kreuzes, wenn sie
eine Psychiatrie errichten würden.“ - Zitat-Ende.
Das heißt, es gibt weder in Gesetzgebung noch in
Vollziehung eine Kompetenz des Landes, und der Stadt natürlich schon gar nicht.
Die Kontrolle des Unterbringungsgesetzes unterliegt der Justiz, ganz konkret
den Gerichten im außerstreitigen Verfahren.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Die 4. Zusatzfrage wird gestellt von GR
Lasar. - Bitte.
GR David Lasar
(Klub der Wiener Freiheitlichen):
Danke, Herr Vorsitzender. - Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Meine Frage: Glauben Sie, dass es richtig ist -
vergleichsweise zu anderen Spitälern, wo psychisch kranke Menschen
untergebracht werden -, dass so viele psychisch Kranke gerade im
Otto-Wagner-Spital untergebracht werden?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Dass die Situation so ist, dass ein ganz großer Anteil
der Betten für psychisch kranke Menschen im Otto-Wagner-Spital ist, ist
historisch bedingt. Ich halte das nicht für die beste Lösung. Wir haben daher
neben der Regionalisierung, die schon stattgefunden hat im Bereich des
Kaiser-Franz-Josef-Spitals und im Bereich des Donauspitals, hier weitreichende
Pläne.
Erst gestern präsentiert wurde die Architektur des
neuen Krankenhauses im Norden, wo es eine psychiatrische Abteilung geben wird.
Es wird eine psychiatrische Abteilung nach Hietzing übersiedeln, und es wird
eine psychiatrische Abteilung ins Wilhelminenspital übersiedeln, womit dann
auch die Anzahl der zu behandelnden Personen am OWS sinken wird, und das ist
gut so. Das ist das Programm der nächsten Jahre, das aber ein Stufenplan ist,
der schon sehr lange vorbereitet ist und Schritt für Schritt umgesetzt wird.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke. - Die 5. Zusatzfrage wird gestellt von
Frau GRin Dr Pilz. - Bitte.
GRin Dr Sigrid Pilz
(Grüner Klub im Rathaus): Frau
Stadträtin!
Es wundert mich nicht, dass Sie es schärfstens
zurückweisen, dass die psychisch Kranken in den stationären Psychiatrien der
Gemeinde Wien irgendwie schlecht oder unzureichend versorgt oder untergebracht
sind oder es sonst irgendwie ungemütlich haben. Sie werden ja nicht informiert!
Wir haben gestern den Herrn Patientenanwalt in der
Untersuchungskommission gehört, und er hat auf unsere Frage, ob er Ihnen
berichtet über die Patienten und Patientinnen, die gekommen sind und sich
beschwert haben, gesagt: Natürlich nicht! Sie haben ihn auch nicht darum
gebeten, und er kommt noch Weihnacht wünschen.
Er hat uns außerdem – das musste er
eingestehen – mitteilen müssen, dass er gegenüber einer Patientin, die
sich über die Unterbringung im SMZ-Ost beschweren wollte, wider die Tatsachen und
Fakten behauptet hätte – ich zitiere: „Aber diese Untersuchungskommission
befasst sich mit OWS und nicht generell."
Ich frage Sie jetzt, Frau Stadträtin, nachdem es ja
die Sozialdemokratische Fraktion war, die darauf bestanden hat,
Patientenangehörige und Anwälte von Patienten und Patientinnen in der
Untersuchungskommission nicht vorzuladen, sondern alle an den Patientenanwalt
zu verweisen hat: Ist der Patientenanwalt, wenn er diesen Wunsch nach
Beschwerde so einschränkt, tragbar, oder werden Sie ihn – was die GRÜNEN
fordern – abberufen?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte,
Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Der Herr
Patientenanwalt wurde mit einer breiten Mehrheit von der Wiener Landesregierung
bestellt, und ich habe überhaupt keinen Grund, einen solchen Schritt, wie Sie
ihn vorschlagen, auch nur anzudenken!
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke.
Damit ist die 3. Frage beantwortet.
Die 4. Frage (FSP - 05728-2008/0001 - KVP/GM)
wurde von Herrn GR Dr Franz Ferdinand Wolf gestellt und ist an den Herrn
Bürgermeister gerichtet. (Warum wurde seitens der zuständigen Stellen
der Stadt Wien die Aufhebung des Denkmalschutzes für das ORF-Zentrum am
Küniglberg beantragt?)
Bitte, Herr Bürgermeister.
Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter
Herr Gemeinderat!
Ich würde Ihre Frage selbstverständlich gerne
beantworten, kann es aber leider nicht tun, denn es wurde seitens der Stadt
Wien kein Antrag auf Aufhebung des Denkmalschutzes des Gebäudes am Küniglberg
gestellt.
Vorsitzender GR Godwin Schuster:
Danke, Herr Bürgermeister. Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn GR Dr
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