Gemeinderat,
39. Sitzung vom 25.11.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 21 von 106
Bundesregierung die nötige Zeit gegeben wird, eine umfassende Verbesserung des Bundesmietrechts in diesem Punkt zu beschließen.
Auch hier beantrage ich die sofortige Abstimmung des
Antrags.“
Ich danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei den
GRÜNEN.)
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Als
Nächster zum Wort gemeldet ist Herr StR Herzog. Ich erteile es ihm.
StR Johann Herzog: Frau Vorsitzende!
Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Eine kurze Wortmeldung. Ich will mich nur auf die
eingelangten Anträge der GRÜNEN beziehungsweise auch der ÖVP beziehen. Zum Teil
werden wir diesen zustimmen, zum Teil nicht. Dazu möchte ich ganz kurz ein paar
Worte sagen.
Das eine ist die Indexanpassung von Wohnungsmieten an
die Inflation, wo festgestellt wird, für Wohnungen, die nicht dem Mietrechtsgesetz
unterliegen, können Indexanpassungen rückwirkend für die letzten drei Jahre
verlangt werden und dass man das ändern möge. Dazu ist festzustellen, dass hier
nicht eine Änderung des Mietrechtsgesetzes notwendig ist, sondern
wahrscheinlich auch des ABGB, eine sehr weitgehende rechtliche Veränderung
gegenüber den jetzt herrschenden Zuständen.
Zum Antrag betreffend nachvollziehbare
Mietzinsobergrenzen und Befristungen: Es ist keine Frage, dass das ein Thema
ist, das ganz wichtig ist, dass sie leicht überprüfbar gemacht werden und
dergleichen mehr, nur halte ich von Befristungsabschlagsänderungen auf 50 oder
35 Prozent Abschläge insofern nichts, weil das nur punktuelle Korrekturen
sind und nicht eine generelle Änderung der Lage an sich bedeutet. Wir sind
dafür, dass das Richtwertgesetz abgeschafft gehört. Das Richtwertgesetz hat
sich nicht bewährt. Es hat einen Wohnungsmarkt geschaffen, der parallel zu den
rechtlichen Gegebenheiten in dem Gesetz existiert. Daher ist ein Herumdoktern
mit 35 oder 50 Prozent sicherlich keine Lösung.
Zu der Ausweitung des Mieterschutzes ist Ähnliches zu
sagen. Man kann, würde ich meinen, mit so punktuellen Änderungen nicht allzu
viel erreichen. Man verstärkt hier nur die mietrechtliche Zersplitterung, die
sich einstellen wird. Daher würde ich meinen, dem Einzelnen sind die Wünsche
durchaus verständlich und vertretbar, aber es bedarf einer Gesamtänderung,
Abschaffung des Richtwertgesetzes und dem Versuch, eine einheitliche
Mietengesetzgebung aufzubauen. Punktuelle Änderungen allein ändern nichts.
Was den Beschlussantrag der ÖVP betreffend
Aufstockung der Förderungen für einbruchshemmende Eingangstüren und Ausweitung
auf einbruchshemmende Fenster betrifft, würden wir grundsätzlich inhaltlich
zustimmen - wir haben diese Anträge ähnlich auch schon selbst gestellt -, aber
ich muss feststellen, dass in der Formulierung steht: „ausweiten sowie die
Beschränkung der Wohnnutzfläche einer Wohnung aufheben". - Das ist mir
nicht verständlich, warum man das machen soll. Ich halte die grundsätzliche
Förderwürdigkeit einer Wohnungsgrößenbeschränkung für richtig. Wir können daher
diesem Antrag, wo wir grundsätzlich dafür sind, nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Als Nächster am Wort ist Herr StR Dr Ludwig. - Bitte.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr
geehrte Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Gerade die aktuelle Entwicklung auf den
internationalen Finanzmärkten und der teilweise Zusammenbruch des
amerikanischen Immobilienmarkts bestätigen eindrucksvoll die Notwendigkeit und
die Nachhaltigkeit des sozialen Wohnbaus. Die Immobilienblasen, die zu den
wesentlichen Auslösern der aktuellen Krise gehören, sind in jenen Ländern
entstanden, in denen die Wohnversorgung stark auf individuellem Eigentum bei
gleichzeitiger Absenz eines gemeinnützigen Sektors und öffentlichen
Finanzierungsinstrumenten beruht. Dort, wo hingegen der Wohnbau zu einem guten
Teil in Händen nachhaltig orientierter Träger liegt, waren diese spekulativen
Entwicklungen weniger ausgeprägt. In der derzeitigen Phase, wo die Auswirkungen
der Krise überall manifest geworden sind, kommt dem Wohnbau bei der Abfederung
der Effekte dieser Finanz- und Wirtschaftskrise eine ganz besondere
Schlüsselrolle zu. Die Bauwirtschaft stellt einen wesentlichen Konjunktur- und
Beschäftigungsmotor dar, gerade auch in unserer Stadt. GR Kenesei hat darauf
hingewiesen, dass der Wiener Wohnbau eine besondere Bedeutung und in vielen
anderen, auch gesellschaftspolitischen, Fragen einen hohen Stellenwert in der
Entwicklung unserer Stadt hat.
Wenn man sich anschaut, was wir mit dem Einsatz der
Wohnbauförderungsmittel für die Wiener Wirtschaft bewegen, so ist das, wie ich
meine, beeindruckend. Wir haben bei einem Fördervolumen im Jahr 2009 von rund
600 Millionen EUR in etwa ein Bauvolumen von
1,8 Milliarden EUR zu erwarten. Das ist, wie ich meine, ein ganz
wichtiger Konjunkturmotor im Bereich des Neubaus. Wir haben uns gemeinsam
vorgenommen, in etwa 7 000 geförderte neue Wohneinheiten zu errichten,
aber ganz besonders natürlich auch in der Sanierung, wo wir uns 10 000
Wohneinheiten vorgenommen haben und wo insbesondere die Klein- und
Mittelbetriebe in unserer Stadt gefördert werden.
Es gibt damit verbunden auch einen
sehr starken Effekt für die Arbeitsplätze. Wir haben errechnet, dass wir in der
Sanierung und durch die Maßnahmen, die wir durch die neue Sanierungsverordnung
setzen, 4 200 Arbeitsplätze sichern. Durch jene Maßnahmen, die ich vor
einigen Tagen im Rahmen der Sanierungsverordnung vorgestellt habe, werden es
noch einmal zusätzliche 700 Arbeitsplätze in unserer Stadt sein, die vor allem
in enger Kooperation mit den Klein- und Mittelbetrieben unserer Stadt gesichert
und neu geschaffen werden. Es ist, wie ich meine, gerade auch diese
konjunkturbelebende Maßnahme der Bauwirtschaft und der Aktivitäten unseres
Ressorts, dass man auch im Vergleich mit anderen Wirtschaftsbereichen, wie zum
Beispiel dem privaten Konsum oder auch dem Export, sieht, dass wir zu einem
Viertel bis zum Doppelten an arbeitsplatzsichernden
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