Gemeinderat,
39. Sitzung vom 25.11.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 106
Maßnahmen, die zum Teil auch gesetzt werden, die
dringend ausgebaut gehören.
Wenn Sie von der Mehrheit den Anträgen, die heute noch
von meinen KollegInnen eingebracht werden, zustimmen können, da würde ich mich
sehr freuen. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bevor
ich dem nächsten Redner das Wort erteile, würde ich um Folgendes bitten: Wir
hatten in der letzten Präsidialkonferenz uns auch damit beschäftigt: Wie gehen
wir selbst miteinander um? Wir hatten im Landtag einen Ordnungsruf wegen des
Begriffs „Sauerei“. Ich möchte das jetzt nicht in dieser Form tun, obwohl es
notwendig wäre. Herr StR Ellensohn, Sie haben selbst gesagt, Wiener Wohnen soll
sensibler umgehen. Ich glaube, auch wir selbst sollen mit uns selber sensibler
umgehen und ich würde bitten, dass wir eine bestimmte Form von Würde in diesem
Haus auch weiter wahren. Das wollte ich nur sagen.
Nun erteile ich Herrn GR Ing Mag Dworak das Wort.
GR Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr
Stadtrat! Herr Vorsitzender!
In Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs wird eine
der wichtigsten Stützen des Wachstums die Entlastung der Wirtschaft werden.
Nicht Belastung der Wirtschaft ist angesagt, sondern Entlastung.
Bürokratieabbau ist Gebot der Stunde.
Ich möchte mich heute zuerst mit der
Wohnbauförderungspolitik der Stadt Wien im Vergleich zu anderen Bundesländern
beschäftigen. In Wien wird beim Wohnungsneubau folgendermaßen gefördert und der
Wohnungsneubau soll in Zeiten des Wirtschaftsabschwungs Stütze eines neuen
Aufschwungs werden. Aber es ist leider Gottes in Wien so, es sind sehr komplexe
Bedingungen bei dieser Förderung. Zum Beispiel gibt es ein rückzahlbares
einprozentiges Darlehen in der Höhe der Förderung von Mietwohnungen zwischen
510 EUR bis 700 EUR pro Quadratmeter Nutzfläche. Es gibt bei der
Superförderung bei Vorliegen von speziellen Voraussetzungen noch einmal
150 EUR. Dann gibt es bei Eigentumswohnungen ganz andere Förderungssätze,
nämlich 440 EUR bis 550 EUR. Dann gibt’s nichtzurückzahlbare
Zuschüsse. Dann gibt’s nichtzurückzahlbare Annuitätenzuschüsse für Kleingärtner
und Eigenheime auf Pachtgrund. Dann gibt’s Darlehen bei Eigenheimen auf
Eigengrund, bei Dachgeschoßausbauten die Gewährung eines einprozentigen
Darlehens. Bei angemessener Wohnnutzfläche für Mietwohnungen, Reihenhäuser und
Eigenheime, Eigentumswohnungen und Kleingärten gelten jeweils unterschiedliche
Einkommensgrenzen und Fördersätze.
Im Gegensatz zu Wien gibt es nämlich in
Niederösterreich grundsätzlich nur zwei Varianten bei der Förderung von
Eigenheimen, nämlich die Errichtung eines Eigenheims oder die Errichtung einer
Wohnung und der Ersterwerb eines Eigenheims oder einer Wohnung von einem
Bauträger. Die Eigenheimförderung erfolgt in Niederösterreich in Form eines
Darlehens des Landes mit einer Laufzeit von 27,5 Jahre und einer
Verzinsung von 1 Prozent jährlich im Nachhinein. Die Förderung setzt sich
nämlich aus mehreren Punkten, die klar erkennbar sind, zusammen. Beispielsweise
eine Familienförderung: Die richtet sich nach der jeweiligen Familiensituation.
Ein Punktesystem für nachhaltiges Bauen, ökologisches und energiesparendes
Bauen. Das zahlt sich in Niederösterreich aus, Basis ist beispielsweise der
Energieausweis. Da gibt es noch einmal Punkte für Niedrigenergiehäuser, es gibt
noch einmal Punkte für die Lagequalität und es gibt Zusatzförderung für
Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang. Hier wird der Darlehensbetrag um
20 Prozent erhöht oder es gibt noch einen Zuschuss oder einen eigenen
Zuschuss von 3 000 EUR. Ich wollte hier damit nur aufzeigen, wie
komplex die Wiener Förderung ist und wie relativ klar die niederösterreichische
Förderung ist.
Schluss mit diesem unübersichtlichen
Förderungsdschungel in Wien. Eine Bereinigung der verschiedenen
Förderungsvoraussetzungen brächte eine Vereinfachung der logistischen
Verwaltung und auch eine damit verbundene Kosteneinsparung und einen
Bürokratieabbau.
Die ÖVP tritt eben für die Angleichung und die
Anhebung der Förderungssätze bei Miete und Eigentum ein. Ebenso wollen wir die
Verdienstgrenzen angehoben wissen.
Positiv wirkt sich zwar die im Vorjahr erlassene
Neubauverordnung durch die Anhebung der Fördergrenzen aus, aber im Zeichen
hoher Inflationsraten müssen diese Grenzen schnellstens verändert werden.
Dass Eigentum in Wien nicht als die bevorzugte Form
der Förderung gilt, ist bekannt. Von gerade 5 500 geförderten Wohnungen
wurden nur 100 im Eigentum gefördert. Gerade in wirtschaftlich schwierigen
Zeiten wirkt sich ein zusätzlicher positiver Impuls bei der Neubauförderung
aus. Hier will ich ganz besonders auf die Gleichstellung von gefördertem Neubau
von gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften und von jenen Unternehmen und
Privatpersonen, die ins Eigentum investieren, hinweisen.
Auch in der Sanierungspolitik muss in Wien deutlich
mehr als bisher investiert werden. Die neue Bundesregierung wird steuerliche Vorteile
für die Wohnbausanierung schaffen. Die Stadt Wien ist hier ebenfalls gefordert,
ihren Beitrag zu leisten. Bekanntlich haben wir im Wiener Wohnbau die
Sanierungsziele, die sich die Stadt selbst gestellt hat, niemals erreicht.
Bekanntlich ist Sicherheit der ÖVP ein großes
Anliegen. Ich möchte hier zwei Anträge einbringen, den einen Antrag betreffend
eine Förderung des Einbaus von Alarmanlagen in Wohnungen, Einfamilien- und
Kleingartenhäusern:
„Die gefertigten GRe Dworak,
Kenesei und Wolfgang Ulm fordern Folgendes: Die zuständigen Mitglieder der
Wiener Stadtregierung sollen eine Förderung des Einbaus von Alarmanlagen in
Wohnungen, Eigenheimen, Kleingartenwohnhäusern und Reihenhäusern einführen.
Eine Förderung von 50 Prozent der Kosten soll den Einbau von Alarmanlagen
ermöglichen und damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität
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