Gemeinderat,
34. Sitzung vom 04.06.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 91
(Beginn um 9.01 Uhr.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Sehr geschätzte
Kolleginnen und Kollegen!
Ich eröffne die 34. Sitzung des Wiener
Gemeinderates.
Entschuldigt für die heutige Sitzung sind Frau Amtsf
StRin Mag Sima, GR Dipl-Ing Al-Rawi, GRin Floigl, GRin Dr Laschan, GR Stark,
GRin Dr Vitouch, GR Mag Wutzlhofer. Es sind einzelne Mitglieder des
Gemeinderates temporär entschuldigt, wie zum Beispiel GRin Jerusalem, die bis
12 Uhr entschuldigt ist, GRin Mag Korun ist gleichfalls bis cirka
12 Uhr entschuldigt, und GR Baxant, der voraussichtlich ab 17.30 Uhr
entschuldigt ist für diese Sitzung.
Wir kommen nun zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP - 02407-2008/0001 - KVP/GM) wurde von
Herrn GR Ing Mag Bernhard Dworak gestellt und ist an den Herrn amtsführenden
Stadtrat der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet. (Am
8. Mai 2007 beantworteten Sie eine Anfrage betreffend die dringende Renovierung
der Werkbundsiedlung u a mit zu geringen Einnahmen von Rücklagen aus der
Hauptmietzinsabrechnung und dass dadurch nur ein Verfahren nach
§ 18 MRG vor der Schlichtungsstelle erfolgen kann. Bis heute wurde
offensichtlich nicht mit den Mieterinnen und Mietern gesprochen, geschweige ein
tragfähiges Sanierungskonzept vorgestellt. Was werden Sie gegen den weiteren
Verfall der Werkbundsiedlung unternehmen?)
Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Sehr
geehrte Damen und Herren des Wiener Gemeinderates! Sehr geehrter Herr GR Mag
Dworak!
Wie ich auf Ihre Anfrage bereits mehrfach ausgeführt
habe, ist die Werkbundsiedlung, und hier speziell und im Konkreten jene Häuser,
die im Eigentum der Stadt Wien stehen - das sind 48 Häuser - auf Grund ihrer
Struktur und ihrer Geschichte der Errichtung mit anderen zu sanierenden
Wohnhausanlagen in unserer Stadt nicht vergleichbar. Wie Sie selbst
festgehalten haben, erfordert die Sanierung der Werkbundsiedlung finanzielle
Ressourcen, die in der Wohnhausanlage nicht zur Verfügung stehen. Bei
derzeitigen Mieteinnahmen von 60 000 EUR pro Jahr und
Sanierungskosten, die sich grob geschätzt in der Größenordnung von etwa
7 Millionen EUR bewegen, ist eine geförderte Sanierung gemäß
§ 18 des Mietrechtsgesetzes wegen der dabei entstehenden Mietzinserhöhung
für die Mieterinnen und Mieter als unzumutbar anzunehmen und ist deshalb von
mir bis jetzt auch nicht eingeleitet worden. Durch die Einzigartigkeit der
Häuser ist nahezu für jedes Gebäude ein eigenes Sanierungskonzept erforderlich.
Die Erstellung dieser einzelnen Konzepte, und damit auch die Aufnahme von
Gesprächen mit den Mieterinnen und Mietern zum jetzigen Zeitpunkt ist verfrüht,
weil es noch kein Konzept, die Sonderfinanzierung betreffend, gibt.
Bei der Erstellung des Finanzierungskonzeptes muss im
Wesentlichen sichergestellt werden, dass einerseits alle Möglichkeiten der
Aufbringung der erforderlichen Mittel durch Einbindung aller relevanten Stellen
- ich denke hier insbesondere auch an das Bundesdenkmalamt - gewährleistet ist,
zum anderen aber auch, dass der Erhaltung dieser kulturell und architektonisch
wertvollen Siedlung auf möglichst wirtschaftliche Weise entsprochen wird.
Ein wesentlicher Teil dieses Finanzierungskonzeptes
wird jedenfalls sein, soviel ist in der Zwischenzeit klar, dass die Einbringung
nicht unerheblicher Finanzmittel durch den Eigentümer selbst erfolgen muss -
das ist in dem Fall der 48 Häuser die Stadt Wien -, weil ich sicherstellen
möchte, dass die Mieterinnen und Mieter nicht in einem unzumutbaren Ausmaß mit
einer Mietenerhöhung belastet werden.
Nach Vorliegen eines solchen Finanzierungskonzeptes werden
die notwendigen Entscheidungen zu treffen sein, sowie weitere Schritte zur
Umsetzung eingeleitet werden. Und selbstverständlich wird es dann so sein, dass
bei einer umfassenden Sanierung die Mieterinnen und Mieter auch in dieses
Sanierungskonzept einbezogen werden. Es gibt hier gute Beispiele, auch in Ihrem
Bezirk, wo wir erst vor Kurzem in sehr enger Kooperation mit den Bewohnerinnen
und Bewohnern, aber vor allem auch mit den Mieterbeiräten, umfassende
Sanierungsmaßnahmen vorgenommen haben.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Danke,
Herr Stadtrat. Die 1. Zusatzfrage wird von GR Ing Mag Dworak gestellt. Ich
bitte darum.
GR Ing Mag Bernhard Dworak (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Danke, Herr Stadtrat, für die sehr genaue
Antwort.
Uns ist ja sehr bewusst, dass einerseits auf Grund
der niederen Mieteinnahmen keine Mietzinsreserven vorhanden sind, es sind ja im
Durchschnitt 50 m²-Wohnungen oder Häuser sozusagen, und die Mieterinnen
und Mieter zahlen im Durchschnitt hier 220 bis 250 EUR pro Monat. Jetzt
stellt sich natürlich trotzdem die Frage, wieviel Sie ihnen maximal zumuten
können. Es ist sicherlich auch eine wunderschöne Lage, die die einzelnen
Mieterinnen und Mieter der Häuser haben, aber irgendwo wird auch Schluss sein,
und Sie haben sicherlich auch richtig bemerkt, dass ein Großteil dieser Kosten
von Wiener Wohnen direkt getragen
wird müssen. Allerdings habe ich festgestellt, dass für die letzte Sanierung im
Jahre 1985 keine Mittel aus dem Altstadterhaltungsfonds - der allerdings
nicht zu Ihren Agenden gehört - beantragt worden sind.
Meine Frage lautet daher: Werden Sie diesmal andere
Mittel beantragen oder versuchen, andere Mittel für die Werkbundsiedlung zu
bekommen?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte,
Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Ja, ich
habe schon in den vergangenen Monaten intensive Gespräche geführt, nicht nur
mit Einrichtungen der Stadt, sondern auch mit verschiedenen Fonds und
Organisationen auf Bundesebene und auch im internationalen Kontext.
Also, wir haben beispielsweise
auch Fonds angesprochen, die sich für den Erhalt von architektonischen
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