Gemeinderat,
33. Sitzung vom 08.05.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 89
Bitte.
GRin Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Frau Stadträtin!
Noch einmal zurück zur schriftlich deponierten
Anfrage an Sie.
Ich habe in meiner 1. Zusatzfrage gesagt, dass es
leider nicht nur um diesen tragischen Fall Natschläger geht, sondern auch um
den Vorfall des angesprochenen 40-jährigen Mannes, der dann leider verstorben
ist, weil der Arzt erst 50 Minuten später eingetroffen ist und es sich um
eine Gehirnblutung gehandelt hat. Alle, die sich näher mit medizinischen Themen
auseinandersetzen, wissen, da zählt jede Minute der Rehabilitationsmöglichkeit.
Im Anschluss daran ist der Vater eines damals zehnjährigen Sohnes leider
verstorben.
Es gibt noch eine Menge anderer Fälle, die ich jetzt
gar nicht aufzählen möchte.
Ich habe jetzt die ganz konkrete Frage an Sie: Wurden
diese tragischen Fälle jemals evaluiert? Wurden sie zum Anlass genommen, das
gesamte Rettungssystem zu evaluieren?
Als angehängte Frage - der Herr Vorsitzende lächelt
mich milde an - noch dazu und das passt genau dazu: Wurde das
Notfallsmanagement der Wiener Rettung jemals evaluiert? Und welche
Verbesserungsmaßnahmen wurden nach der Evaluation gesetzt?
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte,
Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau
Kollegin!
Selbstverständlich wurden diese Fälle von der
MA 70, der zuständigen Abteilung, evaluiert.
Wenn Sie konkrete Fälle haben, weil man muss
natürlich auch in aller Offenheit sagen, das, was in der Zeitung steht, ist das
eine und wie es sich dann darstellt, ist das andere, ist die MA 70
selbstverständlich gerne bereit, diese noch einmal anzuschauen, dass wir uns
konkrete Fälle anschauen können.
Tatsache ist, dass die Rettung permanent an der
Verbesserung arbeitet, gerade im heurigen Jahr mit der Einführung eines
qualitätssichernden und international anerkannten und meist verwendeten
Abfragekatalogs, der dazu führt, dass Personen, die anrufen und in der Regel
sehr aufgeregt sind, noch zielgerichteter die Fragen gestellt bekommen, dass
ganz genau darauf reagiert werden kann, was der Bedarf ist. Wir haben auch mit
Niederösterreich vereinbart, dass dasselbe System angewandt wird, damit die
Qualitätssicherung auch an den Randgebieten Wiens oder Niederösterreichs - je
nachdem, von welcher Seite man es sieht - im heurigen Jahr eine noch bessere
ist, weil der Abfragekatalog derselbe ist. Das ist eine ganz konkrete Maßnahme,
die im heurigen Jahr eingeführt worden ist und wo wir jetzt schon sehen, dass
wir damit noch gezielter die Patientinnen und Patienten betreuen können.
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Damit
ist die 2. Anfrage ausführlichst behandelt worden.
Wir kommen zur 3. Anfrage (FSP -
01210-2008/0001 - KSP/GM). Sie wurde von Frau GRin Ingrid Schubert gestellt
und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr
gerichtet. (Wie geht die Stadt Wien bei der Vergabe von
Architekturleistungen vor, gibt es hierfür interne Richtlinien ergänzend zu den
Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes?)
Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dipl-Ing Rudolf Schicker: Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!
Frau Gemeinderätin!
Das Bundesvergabegesetz spiegelt die Europäischen
Richtlinien wider und ist daher konform mit den EU-Bestimmungen. Wir haben in
Wien zur Präzisierung dieses Bundesvergabegesetzes für Wettbewerbe - für
Architekturwettbewerbe, für städtebauliche Wettbewerbe - eigene Wiener
Richtlinien erarbeitet, den so genannten Wettbewerbsleitfaden, den wir
gemeinsam mit der Architekten- und Ingenieurskammer für Wien, Niederösterreich
und Burgenland im Jahr 2003 abgestimmt haben. Alle Veränderungen, die seit
damals, in den vergangenen fünf Jahren, in rechtlicher Natur erfolgt sind,
werden zur Zeit eingearbeitet. Es ist gerade die letzte rechtliche Prüfung im
Gange. Danach ist der neue Wettbewerbsleitfaden mit dem Datum 2008
fertiggestellt. Auch dieser Leitfaden wird wiederum die Grundlage für
Wettbewerbe der Stadt Wien und ihrer Töchter- und Enkelunternehmen sein.
Wettbewerbe sind aus Sicht der Stadt ein wesentlicher
Beitrag zur architektonischen Vielfalt und tragen zur Sicherung und Qualität
des städtischen Erscheinungsbildes bei. Dabei geht es nicht nur um die
Durchführung, sondern auch um die Sicherstellung der Wettbewerbsergebnisse auf
hohem Niveau.
Bei Wettbewerben ist allerdings ein ganz
entscheidender Punkt, dass es auch eine Möglichkeit gibt, den Zugang für
jüngere Teams offen zu halten. Dafür sind im Wettbewerbsleitfaden spezielle
Vorkehrungen vorgesehen.
Es ist mir auch ein wichtiges Anliegen, dass bei der
Anzahl der Studierenden an den Architekturfakultäten der drei Universitäten in
Wien, die Architektur lehren, wo 50 Prozent und an manchen sogar mehr als
50 Prozent Frauenanteil unter den Studierenden sind, allerdings nur
13 Prozent der Architektinnen und Architekten mit Zivilingenieursbefugnis
tatsächlich Frauen sind, wir eine Quote eingezogen haben, die uns ermöglicht,
einen höheren Frauenanteil zu berücksichtigen, sowohl was die Besetzung der Jurys
als auch die Teilnahme in den Endphasen der Wettbewerbe betrifft.
Wir präferieren im Wesentlichen den zweistufigen
Wettbewerb, wo mit einer Interessentensuche begonnen wird, eine Auswahl
getroffen werden kann und aus dieser verkleinerten Größenzahl von Architektinnen
und Architekten dann der eigentliche Wettbewerb durchgeführt wird. Das hat sich
bewährt. Das ist eine Vorgangsweise, die EU-konform ist und uns die Möglichkeit
bietet, die Qualitätsstandards abzusichern.
Weitere Grundlagen für die Vergabe
von Architektenleistungen sind derzeit im Rahmen der Erstellung eines
Qualitätsmanagementhandbuchs in Ausarbeitung.
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