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Gemeinderat, 33. Sitzung vom 08.05.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 89

 

Bitte.

 

GRin Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Stadträtin!

 

Noch einmal zurück zur schriftlich deponierten Anfrage an Sie.

 

Ich habe in meiner 1. Zusatzfrage gesagt, dass es leider nicht nur um diesen tragischen Fall Natschläger geht, sondern auch um den Vorfall des angesprochenen 40-jährigen Mannes, der dann leider verstorben ist, weil der Arzt erst 50 Minuten später eingetroffen ist und es sich um eine Gehirnblutung gehandelt hat. Alle, die sich näher mit medizinischen Themen auseinandersetzen, wissen, da zählt jede Minute der Rehabilitationsmöglichkeit. Im Anschluss daran ist der Vater eines damals zehnjährigen Sohnes leider verstorben.

 

Es gibt noch eine Menge anderer Fälle, die ich jetzt gar nicht aufzählen möchte.

 

Ich habe jetzt die ganz konkrete Frage an Sie: Wurden diese tragischen Fälle jemals evaluiert? Wurden sie zum Anlass genommen, das gesamte Rettungssystem zu evaluieren?

 

Als angehängte Frage - der Herr Vorsitzende lächelt mich milde an - noch dazu und das passt genau dazu: Wurde das Notfallsmanagement der Wiener Rettung jemals evaluiert? Und welche Verbesserungsmaßnahmen wurden nach der Evaluation gesetzt?

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Frau Kollegin!

 

Selbstverständlich wurden diese Fälle von der MA 70, der zuständigen Abteilung, evaluiert.

 

Wenn Sie konkrete Fälle haben, weil man muss natürlich auch in aller Offenheit sagen, das, was in der Zeitung steht, ist das eine und wie es sich dann darstellt, ist das andere, ist die MA 70 selbstverständlich gerne bereit, diese noch einmal anzuschauen, dass wir uns konkrete Fälle anschauen können.

 

Tatsache ist, dass die Rettung permanent an der Verbesserung arbeitet, gerade im heurigen Jahr mit der Einführung eines qualitätssichernden und international anerkannten und meist verwendeten Abfragekatalogs, der dazu führt, dass Personen, die anrufen und in der Regel sehr aufgeregt sind, noch zielgerichteter die Fragen gestellt bekommen, dass ganz genau darauf reagiert werden kann, was der Bedarf ist. Wir haben auch mit Niederösterreich vereinbart, dass dasselbe System angewandt wird, damit die Qualitätssicherung auch an den Randgebieten Wiens oder Niederösterreichs - je nachdem, von welcher Seite man es sieht - im heurigen Jahr eine noch bessere ist, weil der Abfragekatalog derselbe ist. Das ist eine ganz konkrete Maßnahme, die im heurigen Jahr eingeführt worden ist und wo wir jetzt schon sehen, dass wir damit noch gezielter die Patientinnen und Patienten betreuen können.

 

Vorsitzender GR Godwin Schuster: Damit ist die 2. Anfrage ausführlichst behandelt worden.

 

Wir kommen zur 3. Anfrage (FSP - 01210-2008/0001 - KSP/GM). Sie wurde von Frau GRin Ingrid Schubert gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr gerichtet. (Wie geht die Stadt Wien bei der Vergabe von Architekturleistungen vor, gibt es hierfür interne Richtlinien ergänzend zu den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes?)

 

Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dipl-Ing Rudolf Schicker: Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Gemeinderätin!

 

Das Bundesvergabegesetz spiegelt die Europäischen Richtlinien wider und ist daher konform mit den EU-Bestimmungen. Wir haben in Wien zur Präzisierung dieses Bundesvergabegesetzes für Wettbewerbe - für Architekturwettbewerbe, für städtebauliche Wettbewerbe - eigene Wiener Richtlinien erarbeitet, den so genannten Wettbewerbsleitfaden, den wir gemeinsam mit der Architekten- und Ingenieurskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland im Jahr 2003 abgestimmt haben. Alle Veränderungen, die seit damals, in den vergangenen fünf Jahren, in rechtlicher Natur erfolgt sind, werden zur Zeit eingearbeitet. Es ist gerade die letzte rechtliche Prüfung im Gange. Danach ist der neue Wettbewerbsleitfaden mit dem Datum 2008 fertiggestellt. Auch dieser Leitfaden wird wiederum die Grundlage für Wettbewerbe der Stadt Wien und ihrer Töchter- und Enkelunternehmen sein.

 

Wettbewerbe sind aus Sicht der Stadt ein wesentlicher Beitrag zur architektonischen Vielfalt und tragen zur Sicherung und Qualität des städtischen Erscheinungsbildes bei. Dabei geht es nicht nur um die Durchführung, sondern auch um die Sicherstellung der Wettbewerbsergebnisse auf hohem Niveau.

 

Bei Wettbewerben ist allerdings ein ganz entscheidender Punkt, dass es auch eine Möglichkeit gibt, den Zugang für jüngere Teams offen zu halten. Dafür sind im Wettbewerbsleitfaden spezielle Vorkehrungen vorgesehen.

 

Es ist mir auch ein wichtiges Anliegen, dass bei der Anzahl der Studierenden an den Architekturfakultäten der drei Universitäten in Wien, die Architektur lehren, wo 50 Prozent und an manchen sogar mehr als 50 Prozent Frauenanteil unter den Studierenden sind, allerdings nur 13 Prozent der Architektinnen und Architekten mit Zivilingenieursbefugnis tatsächlich Frauen sind, wir eine Quote eingezogen haben, die uns ermöglicht, einen höheren Frauenanteil zu berücksichtigen, sowohl was die Besetzung der Jurys als auch die Teilnahme in den Endphasen der Wettbewerbe betrifft.

 

Wir präferieren im Wesentlichen den zweistufigen Wettbewerb, wo mit einer Interessentensuche begonnen wird, eine Auswahl getroffen werden kann und aus dieser verkleinerten Größenzahl von Architektinnen und Architekten dann der eigentliche Wettbewerb durchgeführt wird. Das hat sich bewährt. Das ist eine Vorgangsweise, die EU-konform ist und uns die Möglichkeit bietet, die Qualitätsstandards abzusichern.

 

Weitere Grundlagen für die Vergabe von Architektenleistungen sind derzeit im Rahmen der Erstellung eines Qualitätsmanagementhandbuchs in Ausarbeitung.

 

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