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Gemeinderat, 29. Sitzung vom 14.12.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 117

 

die Frage: Gibt es eigentlich einen Widerspruch zwischen den bestehenden Richtlinien auf europäischer Ebene und den Inhalten dieses Vertrages? Es wird zwar ganz am Anfang durchaus darauf hingewiesen, dass die Verordnung 1191/69 in der gültigen Fassung berücksichtigt wird. (GR Mag Wolfgang Gerstl: Aber nur einseitig berücksichtigt!) Insofern ist es auch ganz wichtig, dass man darauf hinweist, denn hinten steht ja dann, glaube ich, unter § 2 Abs 5, dass es sich jedenfalls um eine Subvention handelt. Das ist auch ein Punkt, der de facto in 1191 geregelt ist, dass dieser Verkehrsdienstevertrag als staatliche Beihilfe und in dem Sinn als Subvention gewährleistet wird.

 

Aber man muss sich umgekehrt fragen, ob dann dieser Vertrag tatsächlich die für diesen Fall gültigen Richtlinien des Altmark-Urteils erfüllt. Einer der wesentlichen Punkte der Urteile bezüglich Altmark war, dass zukünftig ganz klar, objektiv und transparent, nach nachvollziehbaren Kriterien die Höhe des finanziellen Ausgleiches geregelt sein muss.

 

Jetzt gibt es dazu zunächst einmal eine banale Grundlage, die meines Erachtens in diesem Vertrag unmissverständlich hätte aufgeführt werden sollen: Wie viel kostet der gefahrene Zugskilometer? Welches ist der Betrag, den die ÖBB brutto der Stadt Wien für einen gefahrenen Zugskilometer eigentlich verrechnen wollen? Welches ist der Betrag, den die ÖBB der Gemeinde Wien netto für einen gefahrenen Zugskilometer verrechnen wollen? Denn es gibt natürlich zusätzliche Einnahmen durch die über die Grundversorgung hinausgehenden Fahrten. Was sind die Nettobeträge?

 

Dann hätten wir zumindest einmal Beträge, auf deren Basis wir auch zukünftige Verhandlungen führen könnten und auf deren Basis die ebenfalls in dem Vertrag beinhaltete gegenseitige Meistbegünstigtenklausel auch noch einen Sinn machen würde. In Bezug auf die unter § 5 des vorliegenden Vertrages angeführte gegenseitige Meistbegünstigtenklausel frage ich mich tatsächlich: Auf welcher Basis ist die Stadt Wien überhaupt in der Lage, diese Meistbegünstigtenklausel zu realisieren?

 

Erste Frage: Wissen wir überhaupt, mit welchen anderen Bundesländern die ÖBB zu welchen Konditionen Dienstleistungsverträge abschließen? Wissen wir das überhaupt? Werden uns diese regelmäßig bekannt gegeben, und kennen wir die Kalkulationen? Denn nur dann macht die Meistbegünstigtenklausel tatsächlich einen Sinn.

 

Zweite Frage: Erfolgt dann auch ein Vergleich zwischen diesen Verträgen, um sich tatsächlich einmal anschauen zu können, auf welcher Basis die ÖBB kalkulieren? Momentan kommt mir eigentlich vor, die ÖBB kalkulieren auf der Basis: Schauen wir, dass wir möglichst viel von Wien herauskriegen für möglichst wenig Leistung, damit wir unser verzocktes Defizit wieder irgendwie ausgleichen können. - Aber es hat eigentlich nichts damit zu tun, für welche Bereiche der Verkehrsdienstevertrag abgeschlossen wurde. Wissen wir überhaupt, ob die jetzigen Einnahmen nicht reichen würden?

 

All das geht aus diesem Vertrag nicht hervor. Ganz im Gegenteil, es ist im Vertrag sogar dargestellt, dass die Einnahmen aus dem Vertrag für die ÖBB dazu führen, den Betriebsabgang zu reduzieren. Jetzt habe ich das Gefühl gehabt, wenn man sich die Urteile von Altmark in Verbindung mit Verordnung 1191 in der gültigen Fassung und so weiter ansieht, dass es genau das ist, was der Verkehrsdienstevertrag nicht tun soll: einen durchschnittlichen, normalen Betriebsabgang decken. Die Verkehrsdiensteverträge sollen tatsächlich eine Leistung bezahlen, wenngleich es - Gott sei Dank, sage ich dazu - nach wie vor erlaubt ist, diese direkt zu vergeben. Das halte ich für sinnvoll, aber es geht natürlich darum, das transparent zu machen und es offenzulegen.

 

Es hat im Zusammenhang mit verschiedenen Urteilen auf europäischer Ebene - Berlin/Brandenburg, Deutsche Bahn - dann durchaus das Erkenntnis gegeben, dass die Deutsche Bahn anderen Bundesländern um ein Zehntel des Zugskilometerpreises von Berlin/Brandenburg Sachen angeboten hat. Das wäre tatsächlich auch einmal für Wien interessant.

 

Nichtsdestoweniger lässt sich auf Basis dieses Vertrages eigentlich nicht feststellen, wofür die Gemeinde Wien tatsächlich wie viel bezahlt. Es wäre durchaus spannend, ob dieser Vertrag den europäischen Kriterien nach dem Altmark-Urteil standhalten wird. Ich denke, es wird tatsächlich irgendjemand geben, der sich möglicherweise beschwert.

 

Es gibt viele Gründe - wie gesagt, auch die verkehrspolitischen Gründe -, warum wir diesen Vertrag ablehnen; darauf wird Ingrid Puller noch eingehen. Aber ich hoffe doch für die Zukunft, dass man die vergaberechtlichen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der EU - insbesondere dann, wenn man so überzeugte/r EU-Befürworter/in ist, wie das in der Wiener SPÖ der Fall ist - tatsächlich auch in diesen Fragen einhalten wird. Denn das könnte der Stadt Wien einiges an Leistung für den öffentlichen Verkehr bringen, und letztendlich käme das glücklicherweise der Bevölkerung zugute, die bislang bei den Schnellbahnen immer noch darauf angewiesen ist, oft genug mit Unsicherheit darauf zu warten: Kommt sie überhaupt? Kommt sie pünktlich? Und wenn tatsächlich Zugausfälle da sind, ist auch durch diesen Verkehrsdienstevertrag noch lange nicht gewährleistet, dass es einen Schienenersatzverkehr gibt.

 

Aus all diesen Gründen und den weiteren, die Kollegin Puller noch erläutern wird, lehnen wir den Vertrag ab. - Danke sehr. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Als Nächster am Wort ist Herr GR Mag Gerstl. - Bitte.

 

GR Mag Wolfgang Gerstl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Berichterstatter!

 

Das Hauptthema des heutigen Tages ist Verkehr: öffentlicher Verkehr und Individualverkehr. Jede Betrachtungsweise nur des Individualverkehrs oder nur des öffentlichen Verkehrs wäre falsch, es ist notwendig, dass wir beide Bereiche miteinander betrachten. Lassen Sie mich daher zunächst zur ersten Vorlage kommen, betreffend die Einführung eines 2-Stunden-Parkscheines.

 

Die ÖVP-Fraktion hat am 20. September dieses

 

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