Gemeinderat,
28. Sitzung vom 10.12.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 22 von 23
Österreicher und Österreicherinnen nach und lassen Sie eine Volksabstimmung zu diesem Thema zu! (Beifall bei der FPÖ. – Der Redner nimmt einen Schluck Wasser.)
Kaum steht eine europäische Verfassung im Raum, wird
das Wasser knapp - es ist nicht einmal mehr ein Bodensatz vorhanden!
Was die Volkspartei betrifft, so hat sie zum Beispiel
die Friedenspolitik der EU herausgehoben. Kollege Jung hat bereits auf dieses
Thema geantwortet. Ich möchte noch ergänzend dazusagen, dass für mich die
Teilnahme österreichischer Truppen am Einsatz im Tschad einen klaren Bruch der
österreichischen Neutralitätsverpflichtungen darstellt. (Beifall bei der FPÖ.)
Die GRÜNEN müssten sich ja hier massivst darüber
aufregen und das als einen massiven Bruch von allem und jedem der Grundsätze
der österreichischen Verfassung und der Neutralität bezeichnen, aber das
geschieht nicht. Im Großen und Ganzen, muss man sagen, sind die GRÜNEN in der
Bundesrepublik Deutschland jene gewesen, die via Außenminister Fischer die
Hauptbetreiber des Afghanistan-Einsatzes gewesen sind, und ganz offensichtlich
wollen die GRÜNEN in Österreich in die gleiche Richtung nachstoßen.
Hinsichtlich des Europäischen Rates als Vertreter der
Regierungen wurde gesagt, er sei demokratisch legitimiert. Das würde ich auch
bestreiten. Ich würde eher meinen, dass der einzelne Vertreter in diesem
Regierungsgremium zu Hause in der jeweiligen Republik, im jeweiligen Staat, von
dort her natürlich demokratisch legitimiert ist, aber das Gremium als solches
ist es sicher nicht, und es ist nicht imstande und berechtigt, hier
Verfassungsänderungen vorzunehmen. Das muss man hier klar und deutlich
feststellen.
Und die SPÖ - das habe ich vor allem aufgeschrieben -
hat festgestellt, dass keine Kompetenzverschiebungen stattfinden werden und
dass diese nicht möglich und denkbar seien. - Das ist schlicht und einfach
nicht wahr, meine Damen und Herren! Eine Verfassung, die also hier neu
begründet wird - denn auch wenn es geleugnet wird, ist es natürlich eine
Verfassung, wo nur einige Kleinigkeiten und Äußerlichkeiten entfernt wurden;
und wie Giscard d'Estaing eben gesagt hat, wird hier der alte Vertrag in einen
neuen Umschlag gegeben, und sonst geschieht gar nichts -, eine solche
Verfassung darf auf alle Fälle nicht Freiräume aufmachen für Missbräuche durch
Institutionen - auch wenn sie nicht vollzogen werden, aber eben doch möglich
sind. Und herbeigeführt werden solche möglichen Missbräuche durch schwammige
Ermächtigungsformulierungen, wie sie leider in diesen Vertragswerken sehr wohl
vorhanden sind.
Es sind vor allem drei Punkte, die uns in erster
Linie die Forderung, dass eine Volksabstimmung der österreichischen Bevölkerung
zu diesem Vertragswerk notwendig ist, als ganz, ganz wichtig erscheinen lassen:
Das sind einerseits das vereinfachte
Änderungsverfahren - ich habe heute schon dazu Stellung bezogen -, zweitens der
Vorrang des Unionsrechtes und drittens die Flexibilitätsklausel.
Diese drei Kernpunkte bedeuten, dass die Souveränität
Österreichs als Mitgliedsstaat der Europäischen Union zu Ende ist und dass wir
nicht mehr ein Mitglied eines Staatenbundes, sondern eines Bundesstaates sind
und in der Kompetenz auf die Ebene eines Bundslandes herabsinken. Und wenn wir
uns die Wiener Gesetzgebung anschauen - das wurde ja schon gesagt -, ist es ja
unübersehbar, dass wir auf weiten Strecken vollziehen, was in Brüssel
vorgegeben wird, und dass sich auch völlig unklare und unnötige und von
niemandem wirklich gewollte Formulierungen in Wiener Gesetzen finden, nur weil
es Brüssel will. - Das sind Zustände, die wirklich bedauerlich sind. (Beifall
bei der FPÖ.)
Zu diesem vereinfachten Verfahren haben wir schon
festgestellt, dass eben hier der Europäische Rat durch Beschluss nach Anhörung
- also nicht Zustimmung - des Parlaments eine Änderung eines Teiles oder aller
Teile der Bestimmungen des Dritten Teiles des Vertrages über die Arbeitsweise
der Europäischen Union beschließen kann. Das betrifft die gesamte Breite des
Politikfeldes der Europäischen Union mit Ausnahme der Außen- und
Sicherheitspolitik. Alles andere ist sehr wohl diesen Punkten und Bereichen
unterworfen und kann ohne Zustimmung des österreichischen Nationalrates
geändert werden - durch Beschluss eines Ministerkollegiums, das als solches
nicht demokratisch legitimiert ist. Das betrifft sämtliche wesentlichen
Politikbereiche, die es in der Europäischen Union gibt, von der Landwirtschaft
angefangen bis hin, was vor allem Wien betreffen wird, zur Sozialpolitik - das
wurde schon gesagt - und zum Gesundheitswesen, wo wir am Beginn einer
Entwicklung stehen, die nun langsam sichtbar wird, wo durch diverse Richtlinien
der Europäischen Union Verantwortung auch in finanzieller Hinsicht auf Wien
abgewälzt wird, was unverantwortlich ist! Wir werden konfrontiert mit
Leistungszwängen, denen wir unterworfen werden, die in keiner Weise von uns
finanzierbar sind und die selbstverständlich das Sozialsystem und das
Gesundheitswesen in Wien und in Österreich und in weiten Teilen Europas
gefährden werden.
Weiters: der Vorrang des Unionsrechtes. Da gibt es
eben die 27. Erklärung zur Rechtslage der Europäischen Union, eine
Erklärung der Regierungskonferenz der EU, und da steht drinnen:
„Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge
und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang
mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes der EU unter den in dieser
Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht der
Mitgliedstaaten haben."
Das heißt, meine Damen und Herren, dass sich die
österreichische Souveränität auch in diesem Punkt total und völlig
verabschiedet.
Weiters, das Dritte: eine künftige Flexibilitätsklausel, die vorgesehen
ist. Durch diese Flexibilitätsklausel wird es der Union entsprechend dem
Art 308 Abs 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Union
ermöglicht, zur Verwirklichung der Ziele der Verträge durch Vorschriften des
Rates auf Vorschlag der Kommission - wiederum, also nicht eines gewählten und
legitimierten
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