Gemeinderat,
25. Sitzung vom 25.10.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 59 von 82
Flachdächer mit Aufstockung sind zwar ausgeschlossen,
aber es gibt andere Möglichkeiten, doch noch die Gebäude aufzustocken. Wir
werden uns das in den nächsten Wochen und Monaten genau anschauen, bitten aber
trotzdem, dass man in Zukunft bei solchen Flächenwidmungsverfahren doch ein
bisschen intensiver den Weg mit den Anrainern und Bewohnern sucht, um einfach
diese Unsicherheiten schon vorweg aus dem Weg zu räumen. - Danke. (Beifall bei
der ÖVP.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster: Als
Nächster zum Wort gemeldet ist Herr GR Deutsch. Ich erteile es ihm.
GR Christian Deutsch
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Herr
Vorsitzender! Herr Berichterstatter! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Mit dem vorliegenden Geschäftsstück wird ein neuer
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan für das Plangebiet westlich des Maurer
Hauptplatzes im 23. Bezirk festgesetzt. Dieses Plangebiet ist durch eine
sehr hohe Wohnqualität gekennzeichnet und schließt auch an das überregionale
Naherholungsgebiet Wienerwald an. Die Entwicklung im Plangebiet selbst ist aus
städtebaulicher und stadtstruktureller Sicht eigentlich weitgehend
abgeschlossen. Daher soll die bestehende Siedlungs- und Freiraumstruktur
widmungsmäßig auch entsprechend gesichert werden. Durch bestandsorientierte
Festsetzungen beziehungsweise geringfügige Änderungen soll dieses hochwertige
Wohngebiet erhalten werden. Gleichzeitig werden erhaltenswerte Ensembles durch
die Festsetzung einer Schutzzone weiterhin gesichert. Das ist der wesentliche
Inhalt dieses Planentwurfs.
Für die anstehende Sanierung der Wohnhausanlage
Maurer Lange Gasse 136, die der Kollege Hoch jetzt angesprochen hat, wird
ebenfalls der entsprechende widmungsmäßige Rahmen geschaffen, denn die in den 60er
Jahren errichteten Wohnhäuser müssen saniert werden, Klein- und
Kleinstwohnungen sollen zusammengelegt werden, Terrassen und Balkone erweitert
beziehungsweise neu hergestellt werden, barrierefreie Wohnungszugänge sollen
ebenfalls geschaffen und damit auch die Grundsätze des barrierefreien Planens
und Bauens umgesetzt werden.
Was den gegenständlichen Planungsprozess betrifft,
und hier bin ich fundamental anderer Meinung als der Kollege Hoch, ist genau
dieser Planungsprozess ein sehr gelungenes Beispiel für Mietermitbestimmung,
weil hier die Betroffenen in den Planungsprozess in der unmittelbaren
Wohnumgebung auch einbezogen wurden. (GR Dipl-Ing Roman Stiftner: Haha! Na
geh!) - Sie brauchen gar nicht so zu lachen, Herr Kollege! Hören Sie sich die
einzelnen Schritte an! Sie haben ja selbst an diesem Planungsprozess in
keinster Weise teilgenommen! - Während bei der öffentlichen Auflage des
Planentwurfs insgesamt 31 Stellungnahmen abgegeben wurden und sich davon
ausschließlich sechs Bewohnerinnen und Bewohner gegen eine mögliche Aufstockung
der Wohnhausanlage ausgesprochen haben, hat dann in der Folge, nämlich nach der
öffentlichen Auflage und nach dem Beschluss in der Bezirksvertretung, eine
Diskussion eingesetzt, in der dieses Thema der Aufstockung auch kritisch
hinterfragt wurde.
Daher meine ich, war es ein sehr richtiger Schritt,
dass dieser Akt erst dann dem Gemeinderatsausschuss zur Beschlussfassung
vorgelegt wurde, nachdem es eine umfassende Mieterinformation, eine
umfangreiche Anrainerdiskussion gegeben hat. Diese umfassenden Informationen
haben auch stattgefunden. Es hat eine schriftliche Mieterinformation noch im
Oktober letzten Jahres gegeben. Es hat die von Ihnen angesprochene
Mieterversammlung im Februar dieses Jahres gegeben. Es hat im Juni eine sehr
umfangreiche Broschüre der WOGEM an alle Mieterinnen und Mieter gegeben, wo
sämtliche Varianten der Sanierung aufgezeigt wurden, wo die Kosten bekannt
gegeben wurden und auch ein Abstimmungsbogen beigelegen ist, womit die
Bewohnerinnen und Bewohner ihre Meinung kundtun konnten. Im Abstimmungsergebnis
hat sich die Mehrheit der Bewohnerinnen und Bewohner gegen eine Aufstockung
ausgesprochen. Diesen Mieterwunsch haben wir in diesem Abänderungsantrag, den
ich im Ausschuss Anfang Oktober dieses Jahres eingebracht habe, entsprechend
umgesetzt.
Dass dieser Abänderungsantrag überrascht hat, wundert
mich nicht, Herr Kollege Hoch, weil Sie die Entwicklung der Wochen davor in der
Tat verschlafen haben! (GR Dipl-Ing Roman Stiftner: Na geh!) Sie haben ja an
dieser Diskussion nicht mehr teilgenommen. Denn ich frage mich, welche
Vorbereitungszeit Sie brauchen, um einen einzigen Satz zu lesen, nämlich, dass
eine Aufstockung hier nicht mehr ermöglicht werden soll. Sie tun so, als hätten
Sie an der Diskussion in den Monaten davor nicht teilgenommen. Vielleicht war
es in der Tat so, aber diese Diskussion hat entsprechend stattgefunden.
Sie haben aber selbst auch gar keinen Antrag
eingebracht. Sie hätten einfach diesem Plandokument nicht zugestimmt und damit
aber auch eine Sanierung der Anlage, die von den Bewohnerinnen und Bewohnern
gewünscht wird, die in der Diskussion nie angezweifelt wurde, letztendlich
verhindert und damit eine zeitgemäße Sanierung der Wohnhausanlage
verunmöglicht. Sie haben einfach gegen diesen Abänderungsantrag gestimmt. Daher
ist das jetzt wirklich ein lächerlicher Versuch von Ihrer Seite gewesen, dieses
Verhalten im Ausschuss nachträglich in dieser Form zu rechtfertigen, weil es
Ihnen heute auch unangenehm ist! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dieser
neuen Flächenwidmung werden daher die Rahmenbedingungen für die von den
Bewohnerinnen und Bewohnern gewünschte Sanierung der Wohnhausanlage geschaffen
und gleichzeitig auch die Mieterinteressen, die in einem demokratischen
Abstimmungsverfahren zum Ausdruck gekommen sind, berücksichtigt. Ich ersuche
Sie daher um eine möglichst breite Zustimmung zu diesem Planentwurf. (Beifall
bei der SPÖ.)
Vorsitzender GR Godwin Schuster:
Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Der Herr Berichterstatter hat
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