Gemeinderat,
17. Sitzung vom 25.01.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 78
(Beginn um 9.00 Uhr.)
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Guten
Morgen!
Die 17. Sitzung des Wiener Gemeinderats ist
hiermit eröffnet.
Entschuldigt hat sich niemand. Daher bitte ich die
Kollegen, die Plätze einzunehmen.
Wir kommen zuerst zur Fragestunde und ich ersuche
alle um ein bisschen Aufmerksamkeit.
Die 1. Anfrage (FSP - 00254-2007/0001 - KFP/GM) wurde von
Frau GRin Matiasek gestellt und ist an den Herrn Bürgermeister gerichtet. (Im rot-schwarzen Regierungsprogramm, welches Sie
mitverhandelt haben, findet sich im Kapitel Sicherheit ua der Ausbau der
Videoüberwachung. Wien ist beim Ausbau der Videoüberwachung unsicherer Plätze,
der öffentlichen Verkehrsmittel und deren Stationsbereiche bis jetzt nur sehr
zögerlich vorgegangen. Der Vergleich mit anderen Großstädten und die Ergebnisse
diverser Sicherheitsgipfel von Experten zeigen es deutlich. Die Überwachung per
Kamera senkt die Kriminalität und hebt das Sicherheitsgefühl der Passanten und
Fahrgäste. Werden Sie sich für einen raschen Ausbau der Videoüberwachung in
Wien einsetzen?)
Bitte, Herr Bürgermeister.
Bgm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau
Gemeinderätin!
Zunächst einmal muss ich anmerken, ich habe durchaus
Verständnis dafür, wenn man sich länger nicht getroffen hat, dass man sich
gerne sieht und dann ein bisschen plaudert. Lassen Sie sich durch meine
Plauderei nicht weiter stören. (Allgemeine Heiterkeit.) – Mein
demokratisches Rederecht korrespondiert mit Ihrem demokratischen Zuhörrecht,
ist ja keine Frage.
Sehr geehrte Frau Gemeinderätin, ich darf gleich zu
Beginn meiner Ausführungen darauf hinweisen, dass der Ausbau der
Videoüberwachung in Wien an unsicheren Plätzen, wie Sie sagen, in den
öffentlichen Verkehrsmitteln und in den Stationsbereichen keinesfalls zögerlich
erfolgt ist.
Für die Videoüberwachung an neuralgischen
öffentlichen Orten ist nicht die Wiener Stadtverwaltung, sondern die
Sicherheitsbehörde nach dem Sicherheitspolizeigesetz zuständig. Diese hat im
Einvernehmen mit der Gemeinde Wien die Videoüberwachung an neuralgischen
Punkten sukzessive ausgebaut. Derzeit werden bereits der Schwedenplatz, die
Kärntner-Tor-Passage am Karlsplatz und der Westbahnhof auf diese Weise
überwacht. Sie kennen mit Sicherheit auch all die Diskussionen, die es in
diesem Zusammenhang gegeben hat. Wir gehen jedenfalls im guten Einvernehmen mit
der Polizei vor.
Was die Überwachung der öffentlichen Verkehrsmittel
betrifft, möchte ich auf eine internationale Studie eines unabhängigen
skandinavischen Marktforschungsinstituts hinweisen, in der bereits 2005
festgestellt wurde, dass die Wiener Linien beim Thema „Sicherheit der
öffentlichen Verkehrsmittel" im Vergleich mit neun europäischen Städten,
wie Stockholm, Oslo, Helsinki, Genf und Berlin, an erster Stelle liegen und in
diesem Bereich alle Anstrengungen unternommen werden, diesen hohen Standard
aufrechtzuerhalten.
So wurden beispielsweise alle Stationen, die im
Rahmen der U1-Verlängerung gebaut wurden, standardmäßig mit entsprechenden
Videoüberwachungssystemen ausgestattet, mit denen nicht nur die Überwachung von
Bahnsteigen, sondern auch von Gängen, Stiegen, Rolltreppen und Aufzügen zur
Sicherheit der Fahrgäste möglich ist. Gleiches gilt für den Ausbau der U2.
Aber auch im Zuständigkeitsbereich der Wiener
Stadtverwaltung wird die Videoüberwachung verantwortungsbewusst und
zielgerichtet eingesetzt, wie beispielsweise in den Krankenhäusern des
Krankenanstaltenverbunds zum Schutz der Patientinnen und Patienten oder im
Eingangsbereich vom Krisenzentrum zum Schutz der dort betreuten Kinder, die auf
Grund ihres sozialen Umfelds besonders gefährdet sind, und selbstverständlich
auch in den Kassen der Stadt Wien zum Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Dass der Einsatz von Videoüberwachung präventiv der
Begehung von Straftaten entgegenwirkt und wertvolle Beweismittel für deren
allfällige Aufklärung und Verfolgung liefert, ist unumstritten, werden diese
sowohl von den Wiener Linien als auch vom Magistrat der Stadt Wien zu diesem
Zweck auf der Grundlage des Sicherheitspolizeigesetzes und der
Strafprozessordnung unter den dort normierten Voraussetzungen den Sicherheits-
und Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt.
Tatsache ist aber auch, wie Sie sicher dem von Ihnen
ins Treffen geführten Regierungsprogramm entnommen haben, dass im Zusammenhang
mit der Videoüberwachung im öffentlichen Raum sowohl dem Rechtsstaat als auch
dem Grundrecht auf Datenschutz und Privatsphäre entsprochen werden muss. Aus
diesem Grund werden alle im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Wien
durchgeführten Videoüberwachungen unter genauer Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die den Schutz der Privatsphäre
sicherstellen, betrieben. Selbstverständlich werden wir uns im Interesse der
Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger für den Ausbau einer zielgerichteten
angemessenen Videoüberwachung einsetzen, die jedoch nicht unverhältnismäßig in
die Privatsphäre unbescholtener Personen eingreifen darf.
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Eine
Zusatzfrage, Frau GRin Matiasek, bitte.
GRin Veronika Matiasek (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Sie haben selbst gesagt, Studien beweisen es und auch
VBgm Rieder lobt in einer Presseaussendung die Ergebnisse der Videoüberwachung
dort, wo der Probebetrieb stattgefunden hat.
Ich frage dazu: Inwieweit wird sich die positive
Erfahrung auf den Linien, die bis jetzt überwacht wurden, ausdehnen? Welche
konkreten Projekte sind für die Überwachung von weiteren Zugsgarnituren im
Rahmen der Wiener Linien vorgesehen?
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Bitte,
Herr Bürgermeister.
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