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Gemeinderat, 15. Sitzung vom 22.11.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 68

 

abgeben dafür, dass die ASFINAG Mauterhöhungen vor allem im PKW-Bereich plant.

 

Wofür wir sehr wohl zu haben sind, ist eine Ökologisierung der LKW-Maut, die ausständig ist, die von der letzten Bundesregierung versprochen war, nämlich eine Staffelung nach den Euroklassen, was überhaupt kein Problem und mit der derzeitigen Bemautung und mit dem System leicht machbar ist.

 

Zu dem System sei auch noch gesagt: Diese Bundesregierung hat zugeschaut, wie die ASFINAG ihre Mautgesellschaft den Italienern abgekauft hat und wir 500 Millionen EUR dafür aufgewendet haben - für nichts und wieder nichts, denn die Bemautung hätte sonst auch funktioniert. Aber ist in Ordnung: Man hat das Geld der Autofahrer dafür verwendet, jetzt im Eigentum der Mautgesellschaft zu sein. - Das hätte man nicht benötigt, und man hätte schon wieder beinahe eine Jahresbaurate für künftige Ausbaumaßnahmen zur Verfügung gehabt. Das wäre wesentlich sinnvoller eingesetztes Geld gewesen.

 

Nun zur Frage, was wir tun wollen, sollte bei den Demonstrationen rund um diese Probebohrungen ein Stillstand eintreten. - Ich bin nicht bereit, hier an diesem Pult offen zu legen, wie viele Gespräche wir mit der ASFINAG geführt haben, weil es auch gar keinen Sinn macht. Aber zuständig und Bauträger ist die ASFINAG. Die ASFINAG ist jene Einrichtung, die auch dafür zu sorgen hat, dass sie im Rahmen der von der Stadt Wien erlassenen Bescheide ihre Tätigkeit entfaltet. Wie sie das tut, ist ausschließlich in ihrer Gestion. Es ist jedenfalls nicht in der Gestion der Stadt Wien, dort mit Polizeigewalt die Probebohrungen zu schützen.

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke, Herr Stadtrat. - Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP - 04597-2006/0001 - KSP/GM). Sie wurde von Herrn GR Niedermühlbichler gestellt und ist auch an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr gerichtet. (Auf Grund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes aus 1996 mussten innerhalb von zehn Jahren sämtliche Flächenwidmungs- und Bebauungspläne überarbeitet werden. Konnte dieses "10-Jahres-Programm" erfüllt werden?)

 

Ich bitte um Beantwortung, Herr Stadtrat.

 

Amtsf StR Dipl-Ing Rudolf Schicker: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Wir haben aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 1995 die gesamte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung in Wien auf neue Beine stellen müssen. Mit Stichtag 1.9.1996 ist § 1 der Bauordnung für Wien in der ursprünglichen Form aufgehoben worden, und die Bauordnung ist grundlegend novelliert worden. Es ist damit auch die Bauordnung zum Raumordnungsgesetz der Stadt Wien, auch mit Zielbestimmungen, verändert worden. Das bedeutet nicht, dass es davor keine Zielbestimmungen in der Raumordnung gegeben hätte, sie waren nur bei jedem Flächenwidmungsplan extra im Plandokument erwähnt. Jetzt gibt es diese Zielbestimmungen als gesetzliche Normierung und nicht erst in der Verordnung Flächenwidmungs- und Bebauungsplan.

 

Das hat dazu geführt, dass in der so genannten Überleitung die rechtliche Grundlage für Bauführungen mit alten Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen gedeckt war, und zwar bis zum 31.8.2006. Diese so genannte Überleitung hat den Magistratsdienststellen die Möglichkeit gegeben, die neuen Plandokumente vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Konkret sind bis zum September 2006 90 Prozent der Wiener Fläche durch bereits beschlossene neue Flächenwidmungs- und Bebauungspläne abgedeckt beziehungsweise sind solche in der öffentlichen Auflage, was wiederum ebenfalls die Voraussetzung für die Veränderung darstellt und daher als Neuauflage schon akzeptiert werden kann. Wir werden alle diese Flächenwidmungs- und Bebauungspläne - Sie haben heute eine Fülle davon auf der Tagesordnung - dann am 15. Dezember 2006 im Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen.

 

Es war dies eine gewaltige Leistung der Abteilungen, wenn man berücksichtigt, dass in dieselbe Zeit auch die Untersuchungskommission zu Flächenwidmungen in Wien gefallen ist und eine komplett neue Form der Bearbeitung auf die Beine gestellt werden musste, eine dritte Phase eingezogen wurde, und der Erlass des Magistratsdirektors und die ergänzenden Vereinbarungen zwischen der Planungsdirektion und dem zuständigen Stadtrat dies ermöglicht haben.

 

Wir haben ausschließlich Räume, die nicht als Bauland ausgewiesen werden sollen, nämlich Verkehrsband oder Grünraum bleiben sollen, noch nicht neu gewidmet. Es gibt ein paar wenige Bereiche, die zu den Zielgebieten gehören, die ebenfalls noch nicht neu gewidmet sind, beziehungsweise Bereiche, wo man einfach noch nicht weiß, wie die neue Nutzung sein soll.

 

Wir haben gleichzeitig diese Neuauflagen dazu genutzt, auch die Frage auslaufender öffentlicher Zweckwidmungen bereinigen zu können, haben auch Bezug genommen auf die veränderte Lage für Bundesstraßen, und wir haben auch dem Umwelt-, Lärmschutzgesetz und den künftigen Aktionsplänen dazu Rechnung getragen. Genauso haben wir dort, wo eine Rückwanderung der Geschäftstätigkeit in den städtischen Raum sehr erwünscht ist, nämlich in den Geschäftsstraßen, die Geschäftsstraßenfestlegungen erstmals in die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne aufgenommen, wodurch wir damit rechnen, dass die Randwanderung des tertiären Sektors doch auch gestoppt werden kann.

 

Die letzte und ebenfalls wichtige Ergänzung, die in diesen neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen enthalten ist, ist die Rücksichtnahme auf das Weltkulturerbe, vor allem, was den 1. Bezirk betrifft, und zusätzlich die Rücksichtnahme auf den Biosphärenpark Wienerwald und natürlich auf den Nationalpark Donauauen.

 

Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke. – 1. Zusatzfrage: Herr GR Mahdalik, bitte.

 

GR Anton Mahdalik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Stadtrat! Im Zusammenhang mit den Flächenwidmungen möchte ich wieder einmal die Donau City zur Sprache bringen, wo es ja aktuelle

 

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