Gemeinderat,
15. Sitzung vom 22.11.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 68
abgeben dafür, dass die ASFINAG Mauterhöhungen vor allem im PKW-Bereich plant.
Wofür wir sehr wohl zu haben sind, ist eine Ökologisierung der LKW-Maut, die ausständig ist, die von der letzten Bundesregierung versprochen war, nämlich eine Staffelung nach den Euroklassen, was überhaupt kein Problem und mit der derzeitigen Bemautung und mit dem System leicht machbar ist.
Zu dem System sei auch noch gesagt: Diese
Bundesregierung hat zugeschaut, wie die ASFINAG ihre Mautgesellschaft den
Italienern abgekauft hat und wir 500 Millionen EUR dafür aufgewendet
haben - für nichts und wieder nichts, denn die Bemautung hätte sonst auch
funktioniert. Aber ist in Ordnung: Man hat das Geld der Autofahrer dafür
verwendet, jetzt im Eigentum der Mautgesellschaft zu sein. - Das hätte man
nicht benötigt, und man hätte schon wieder beinahe eine Jahresbaurate für
künftige Ausbaumaßnahmen zur Verfügung gehabt. Das wäre wesentlich sinnvoller
eingesetztes Geld gewesen.
Nun zur Frage, was wir tun wollen, sollte bei den
Demonstrationen rund um diese Probebohrungen ein Stillstand eintreten. - Ich
bin nicht bereit, hier an diesem Pult offen zu legen, wie viele Gespräche wir
mit der ASFINAG geführt haben, weil es auch gar keinen Sinn macht. Aber
zuständig und Bauträger ist die ASFINAG. Die ASFINAG ist jene Einrichtung, die
auch dafür zu sorgen hat, dass sie im Rahmen der von der Stadt Wien erlassenen
Bescheide ihre Tätigkeit entfaltet. Wie sie das tut, ist ausschließlich in
ihrer Gestion. Es ist jedenfalls nicht in der Gestion der Stadt Wien, dort mit
Polizeigewalt die Probebohrungen zu schützen.
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke,
Herr Stadtrat. - Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP - 04597-2006/0001 - KSP/GM). Sie
wurde von Herrn GR Niedermühlbichler gestellt und ist auch an den Herrn amtsführenden
Stadtrat der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung
und Verkehr gerichtet. (Auf
Grund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes aus 1996 mussten
innerhalb von zehn Jahren sämtliche Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
überarbeitet werden. Konnte dieses "10-Jahres-Programm" erfüllt
werden?)
Ich bitte um Beantwortung, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Dipl-Ing Rudolf Schicker: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!
Wir haben aufgrund einer Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 1995 die gesamte Flächenwidmungs- und
Bebauungsplanung in Wien auf neue Beine stellen müssen. Mit Stichtag 1.9.1996
ist § 1 der Bauordnung für Wien in der ursprünglichen Form aufgehoben
worden, und die Bauordnung ist grundlegend novelliert worden. Es ist damit auch
die Bauordnung zum Raumordnungsgesetz der Stadt Wien, auch mit
Zielbestimmungen, verändert worden. Das bedeutet nicht, dass es davor keine
Zielbestimmungen in der Raumordnung gegeben hätte, sie waren nur bei jedem
Flächenwidmungsplan extra im Plandokument erwähnt. Jetzt gibt es diese
Zielbestimmungen als gesetzliche Normierung und nicht erst in der Verordnung
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan.
Das hat dazu geführt, dass in der so genannten
Überleitung die rechtliche Grundlage für Bauführungen mit alten
Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen gedeckt war, und zwar bis zum 31.8.2006.
Diese so genannte Überleitung hat den Magistratsdienststellen die Möglichkeit
gegeben, die neuen Plandokumente vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung
vorzulegen. Konkret sind bis zum September 2006 90 Prozent der Wiener
Fläche durch bereits beschlossene neue Flächenwidmungs- und Bebauungspläne
abgedeckt beziehungsweise sind solche in der öffentlichen Auflage, was wiederum
ebenfalls die Voraussetzung für die Veränderung darstellt und daher als
Neuauflage schon akzeptiert werden kann. Wir werden alle diese Flächenwidmungs-
und Bebauungspläne - Sie haben heute eine Fülle davon auf der Tagesordnung -
dann am 15. Dezember 2006 im Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen.
Es war dies eine gewaltige Leistung der Abteilungen,
wenn man berücksichtigt, dass in dieselbe Zeit auch die Untersuchungskommission
zu Flächenwidmungen in Wien gefallen ist und eine komplett neue Form der
Bearbeitung auf die Beine gestellt werden musste, eine dritte Phase eingezogen
wurde, und der Erlass des Magistratsdirektors und die ergänzenden
Vereinbarungen zwischen der Planungsdirektion und dem zuständigen Stadtrat dies
ermöglicht haben.
Wir haben ausschließlich Räume, die nicht als Bauland
ausgewiesen werden sollen, nämlich Verkehrsband oder Grünraum bleiben sollen,
noch nicht neu gewidmet. Es gibt ein paar wenige Bereiche, die zu den
Zielgebieten gehören, die ebenfalls noch nicht neu gewidmet sind,
beziehungsweise Bereiche, wo man einfach noch nicht weiß, wie die neue Nutzung
sein soll.
Wir haben gleichzeitig diese Neuauflagen dazu
genutzt, auch die Frage auslaufender öffentlicher Zweckwidmungen bereinigen zu
können, haben auch Bezug genommen auf die veränderte Lage für Bundesstraßen,
und wir haben auch dem Umwelt-, Lärmschutzgesetz und den künftigen
Aktionsplänen dazu Rechnung getragen. Genauso haben wir dort, wo eine
Rückwanderung der Geschäftstätigkeit in den städtischen Raum sehr erwünscht
ist, nämlich in den Geschäftsstraßen, die Geschäftsstraßenfestlegungen erstmals
in die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne aufgenommen, wodurch wir damit
rechnen, dass die Randwanderung des tertiären Sektors doch auch gestoppt werden
kann.
Die letzte und ebenfalls wichtige Ergänzung, die in
diesen neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen enthalten ist, ist die
Rücksichtnahme auf das Weltkulturerbe, vor allem, was den 1. Bezirk
betrifft, und zusätzlich die Rücksichtnahme auf den Biosphärenpark Wienerwald
und natürlich auf den Nationalpark Donauauen.
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke. –
1. Zusatzfrage: Herr GR Mahdalik, bitte.
GR Anton Mahdalik (Klub
der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Stadtrat! Im Zusammenhang
mit den Flächenwidmungen möchte ich wieder einmal die Donau City zur Sprache
bringen, wo es ja aktuelle
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