Gemeinderat,
9. Sitzung vom 24.05.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 38 von 108
brüsksen.
Es ist daher umso erfreulicher, dass es diesen
Abänderungsantrag geben wird, der die Bebaubarkeit der betroffenen Grundstücke
im Sinne auch der Firma Heindl ermöglicht. Für uns ist es immer wieder ein
Beweis, und wir sagen das ja in den letzten Wochen und Monaten immer häufiger,
dass Flächenwidmungsverfahren sehr wohl wirtschaftspolitische Auswirkungen
haben und haben müssen in Wirklichkeit.
Ich möchte nur ganz kurz noch einmal auf unsere
Forderung eingehen, dass wir gerne eine Änderung der Bezirksmittelverordnung
hätten, wonach Bezirke, die eben Widmungsverfahren so vorantreiben, dass sie
auch im Sinne des Wirtschafts- und Arbeitsplatzstandortes Wien sind oder des
Bezirks sind, einfach mehr Geld aus den Töpfen der Bezirksmittelverordnung
bekommen. Für uns war, muss ich sagen, dieser Flächenschutzplan ein Erfolg für
unsere Wirtschaftskompetenz, und wir werden dem Flächenschutzplan zustimmen. –
Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
Vorsitzender GR Günther Reiter: Zu Wort
gemeldet ist wieder Herr GR Deutsch. Ich bitte ihn zum Rednerpult.
GR Christian Deutsch (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Meine sehr geehrten Damen
und Herren!
Das vorliegende Plangebiet, das angesprochen wurde,
ist ein sehr homogenes, durchgrüntes Wohngebiet, das vorwiegend eine
Einfamilienhausbebauung aufweist. Bereits im Stadtentwicklungsplan 2005 ist
hier auch von einem bebaubaren Stadtgebiet mit einer überwiegend aufgelockerten
Bebauung die Rede, sodass eine weitere Verdichtung in diesem Bereich nicht
vorgesehen ist und sich die bauliche Dynamik im Wesentlichen auf kleinteilige
Neu-, Zu- und Umbauten beschränkt.
Das vorrangige Ziel bei bei der Bearbeitung dieses
Plangebietes waren im Wesentlichen zwei Bereiche, nämlich einmal der Erhalt
dieser durchgrünten Wohngebiete, sodass weiterhin die Widmung Bauland,
Wohngebiet mit einer Gebäudehöhe von 7,5 m festgesetzt werden soll. Damit
wird auch eine einheitliche Höhenentwicklung ermöglicht, damit konnte vielen
Anrainerwünschen wie auch der Stellungnahme der Bezirksvertretung entsprochen
werden. Ein ganz wesentlicher Punkt, der hier aufgenommen wurde.
Der zweite Bereich betrifft
die Sicherung der Betriebsstandorte, die nie in Frage gestellt waren, sondern
die bereits von Anfang an in diesem Plandokument auch ganz klar als Ziel
definiert waren, weil einerseits zur Sicherung von bestehenden Betrieben und
als Vorsorge für die erforderlichen Flächen der gesamte Bereich zwischen
Kinskygasse, Don-Bosco-Gasse, Oldenburggasse und Rossakgasse wieder als
gemischtes Baugebiet, Betriebsbaugebiet Bauklasse II gesichert wurde.
Zusätzlich, wenn von der Firma
Heindl die Rede ist, wurde im nordöstlichen Baublock des Plangebietes von
Anfang an, auch vor der Diskussion im Ausschuss, eine Erweiterungsmöglichkeit
für die Firma Heindl vorgeschlagen, sodass für den gesamten nördlichen Bereich
die Widmung gemischtes Baugebiet festgesetzt werden soll, damit in Abweichung
von der bisherigen Rechtslage eine Bebauung zulässig sein soll.
Meine sehr geehrten Damen
und Herren! Die vorliegende Umwidmung sichert nicht nur den Betriebsstandort
der Firma Heindl, sondern berücksichtigt auch die gewünschten
Erweiterungsmöglichkeiten. Damit werden auch von Seiten der Stadt die
notwendigen Rahmenbedingungen für Betriebe geschaffen.
Ich meine, Herr Kollege Hoch, es war von Anfang an
auch eine bewusste Falschmeldung, dass der Standort der Firma Heindl wackeln
würde. Damit haben Sie sowohl dem Betrieb als auch den Beschäftigten, und ich
meine, auch dem Wirtschaftsstandort Wien, wahrlich keinen guten Dienst
erwiesen, wenn Betriebsstandorte krank gejammert werden, wie wir das ja auch im
Ausschuss gesehen haben, da von einem Zurückstufen der Bauklassen überhaupt
keine Rede sein konnte. Sie wissen sehr genau, dass es in der öffentlichen
Auflage unterschiedliche Stellungnahmen dazu gegeben hat, nämlich einerseits
die Stellungnahme des Nachbarn, der der Meinung war, dass er gegen die geplante
Umwidmung und gegen die geplanten Zubaumöglichkeiten einen Einspruch erheben
muss, und auf der anderen Seite die Stellungnahme der Firma Heindl, die auch
wiederum ein Grundstück betraf, das nicht im Eigentum der Firma Heindl war.
Und aus diesem Grund – ich bin auf den Ausschuss
eingegangen, weil Sie ihn auch angesprochen haben – ist auch bereits in der
Ausschusssitzung darauf hingewiesen worden, dass ein Abänderungsantrag für den
Gemeinderat dann vorbereitet wird, wenn eben das Grundstück entweder von der
Firma Heindl erworben wird oder eine schriftliche Mitteilung vorliegt, dass in
diesem gewünschten Areal eine Betriebserweiterung vorgesehen ist. Nur, damit
die ganze Wahrheit hier erwähnt wird. Von einer Absiedelung oder von einem
Zurückstufen der Bauklassen war überhaupt nicht die Rede.
Mittlerweile liegen die erforderlichen Schreiben auch
vor. Mit Schreiben vom 5.4.2006 haben die Grundstückseigentümer der
angesprochenen Grundstücke Oldenburggasse 5 und 7 sich damit einverstanden
erklärt, dass diese uneingeschränkte Widmung auf gemischtes Baugebiet 1
gestattet wird und haben damit auch den Einspruch, der in der öffentlichen
Auflage getätigt wurde, zurückgenommen.
Ebenso gibt es auch ein Schreiben der Firma Heindl
vom 12.5.2006, in dem betreffend die erwähnten Grundstücke Oldenburggasse 5 und
7 ersucht wird, die Umwidmung auf uneingeschränkte GB 1 vorzusehen, damit
eben der Ausbau der Produktion in der Willendorfer Gasse 2 bis 8 und auf den Grundstücken
in der Oldenburggasse 1 bis 7 begonnen werden kann.
Daher möchte ich hier gemeinsam mit den Kollegen
Schieder, Hoch und Stiftner den erwähnten Abänderungsantrag einbringen. Ich
zitiere:
„Um einen Ausbau des in der Willendorfer Gasse
Ordnungsnummer 4 bis 8 bestehenden Betriebes zu
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular