«  1  »

 

Gemeinderat, 9. Sitzung vom 24.05.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 108

 

brüsksen.

 

Es ist daher umso erfreulicher, dass es diesen Abänderungsantrag geben wird, der die Bebaubarkeit der betroffenen Grundstücke im Sinne auch der Firma Heindl ermöglicht. Für uns ist es immer wieder ein Beweis, und wir sagen das ja in den letzten Wochen und Monaten immer häufiger, dass Flächenwidmungsverfahren sehr wohl wirtschaftspolitische Auswirkungen haben und haben müssen in Wirklichkeit.

 

Ich möchte nur ganz kurz noch einmal auf unsere Forderung eingehen, dass wir gerne eine Änderung der Bezirksmittelverordnung hätten, wonach Bezirke, die eben Widmungsverfahren so vorantreiben, dass sie auch im Sinne des Wirtschafts- und Arbeitsplatzstandortes Wien sind oder des Bezirks sind, einfach mehr Geld aus den Töpfen der Bezirksmittelverordnung bekommen. Für uns war, muss ich sagen, dieser Flächenschutzplan ein Erfolg für unsere Wirtschaftskompetenz, und wir werden dem Flächenschutzplan zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Zu Wort gemeldet ist wieder Herr GR Deutsch. Ich bitte ihn zum Rednerpult.

 

GR Christian Deutsch (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Das vorliegende Plangebiet, das angesprochen wurde, ist ein sehr homogenes, durchgrüntes Wohngebiet, das vorwiegend eine Einfamilienhausbebauung aufweist. Bereits im Stadtentwicklungsplan 2005 ist hier auch von einem bebaubaren Stadtgebiet mit einer überwiegend aufgelockerten Bebauung die Rede, sodass eine weitere Verdichtung in diesem Bereich nicht vorgesehen ist und sich die bauliche Dynamik im Wesentlichen auf kleinteilige Neu-, Zu- und Umbauten beschränkt.

 

Das vorrangige Ziel bei bei der Bearbeitung dieses Plangebietes waren im Wesentlichen zwei Bereiche, nämlich einmal der Erhalt dieser durchgrünten Wohngebiete, sodass weiterhin die Widmung Bauland, Wohngebiet mit einer Gebäudehöhe von 7,5 m festgesetzt werden soll. Damit wird auch eine einheitliche Höhenentwicklung ermöglicht, damit konnte vielen Anrainerwünschen wie auch der Stellungnahme der Bezirksvertretung entsprochen werden. Ein ganz wesentlicher Punkt, der hier aufgenommen wurde.

 

Der zweite Bereich betrifft die Sicherung der Betriebsstandorte, die nie in Frage gestellt waren, sondern die bereits von Anfang an in diesem Plandokument auch ganz klar als Ziel definiert waren, weil einerseits zur Sicherung von bestehenden Betrieben und als Vorsorge für die erforderlichen Flächen der gesamte Bereich zwischen Kinskygasse, Don-Bosco-Gasse, Oldenburggasse und Rossakgasse wieder als gemischtes Baugebiet, Betriebsbaugebiet Bauklasse II gesichert wurde.

 

Zusätzlich, wenn von der Firma Heindl die Rede ist, wurde im nordöstlichen Baublock des Plangebietes von Anfang an, auch vor der Diskussion im Ausschuss, eine Erweiterungsmöglichkeit für die Firma Heindl vorgeschlagen, sodass für den gesamten nördlichen Bereich die Widmung gemischtes Baugebiet festgesetzt werden soll, damit in Abweichung von der bisherigen Rechtslage eine Bebauung zulässig sein soll.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegende Umwidmung sichert nicht nur den Betriebsstandort der Firma Heindl, sondern berücksichtigt auch die gewünschten Erweiterungsmöglichkeiten. Damit werden auch von Seiten der Stadt die notwendigen Rahmenbedingungen für Betriebe geschaffen.

 

Ich meine, Herr Kollege Hoch, es war von Anfang an auch eine bewusste Falschmeldung, dass der Standort der Firma Heindl wackeln würde. Damit haben Sie sowohl dem Betrieb als auch den Beschäftigten, und ich meine, auch dem Wirtschaftsstandort Wien, wahrlich keinen guten Dienst erwiesen, wenn Betriebsstandorte krank gejammert werden, wie wir das ja auch im Ausschuss gesehen haben, da von einem Zurückstufen der Bauklassen überhaupt keine Rede sein konnte. Sie wissen sehr genau, dass es in der öffentlichen Auflage unterschiedliche Stellungnahmen dazu gegeben hat, nämlich einerseits die Stellungnahme des Nachbarn, der der Meinung war, dass er gegen die geplante Umwidmung und gegen die geplanten Zubaumöglichkeiten einen Einspruch erheben muss, und auf der anderen Seite die Stellungnahme der Firma Heindl, die auch wiederum ein Grundstück betraf, das nicht im Eigentum der Firma Heindl war.

 

Und aus diesem Grund – ich bin auf den Ausschuss eingegangen, weil Sie ihn auch angesprochen haben – ist auch bereits in der Ausschusssitzung darauf hingewiesen worden, dass ein Abänderungsantrag für den Gemeinderat dann vorbereitet wird, wenn eben das Grundstück entweder von der Firma Heindl erworben wird oder eine schriftliche Mitteilung vorliegt, dass in diesem gewünschten Areal eine Betriebserweiterung vorgesehen ist. Nur, damit die ganze Wahrheit hier erwähnt wird. Von einer Absiedelung oder von einem Zurückstufen der Bauklassen war überhaupt nicht die Rede.

 

Mittlerweile liegen die erforderlichen Schreiben auch vor. Mit Schreiben vom 5.4.2006 haben die Grundstückseigentümer der angesprochenen Grundstücke Oldenburggasse 5 und 7 sich damit einverstanden erklärt, dass diese uneingeschränkte Widmung auf gemischtes Baugebiet 1 gestattet wird und haben damit auch den Einspruch, der in der öffentlichen Auflage getätigt wurde, zurückgenommen.

 

Ebenso gibt es auch ein Schreiben der Firma Heindl vom 12.5.2006, in dem betreffend die erwähnten Grundstücke Oldenburggasse 5 und 7 ersucht wird, die Umwidmung auf uneingeschränkte GB 1 vorzusehen, damit eben der Ausbau der Produktion in der Willendorfer Gasse 2 bis 8 und auf den Grundstücken in der Oldenburggasse 1 bis 7 begonnen werden kann.

 

Daher möchte ich hier gemeinsam mit den Kollegen Schieder, Hoch und Stiftner den erwähnten Abänderungsantrag einbringen. Ich zitiere:

 

„Um einen Ausbau des in der Willendorfer Gasse Ordnungsnummer 4 bis 8 bestehenden Betriebes zu

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular