Gemeinderat,
56. Sitzung vom 24.05.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 73 von 104
Dokumentation und die Informationen über diese wichtigen Dinge, über die wir hier diskutieren. Denn nach § 17, und das ist eine der großen Qualitäten dieses neuen Gesetzes, hat der Heimträger die Verpflichtung, über jede Bewohnerin und jeden Bewohner eine Dokumentation zu führen, in der alle pflegerischen, medizinischen, therapeutischen und zum Wohl der Bewohner oder Bewohnerinnen erforderlichen Maßnahmen einzutragen sind. Überdies sind auch die weiteren für die Bewohnerinnen und die Bewohner wichtigen Tatsachen vom Heimträger oder vom pflegerischen, medizinischen und therapeutischen Personal festzuhalten. Und weiter unten wird genau präzisiert, was da drinnen steht in dieser Dokumentation: Neben den hauptverantwortlichen Pflegepersonen die Angaben über den allgemeinen Gesundheitszustand, Angaben zu den Aktivitäten des täglichen Lebens wie insbesondere Angaben über Ernährung und Mobilität unter Berücksichtigung der Biographie des Bewohners/der Bewohnerin, Angaben über Anamnese, Diagnose, Therapie, Ziele der Aufnahmen, deren Verlauf, Pflegemaßnahmen zur Erreichung dieser Ziele, Angaben über allfällige Freiheitsbeschränkungen und Angaben über die Einstufung nach dem Pflegegeldgesetz. Das heißt, dieses Gesetz hilft und ist ganz, ganz wichtig. Es tritt, wie wir alle wissen, sehr, sehr bald in Kraft, und ich glaube, dass es eine sehr große Verbesserung bietet. Ich weiß, dass Herr Dr Vogt mit dieser Regelung nicht vollständig zufrieden ist, weil er der Ansicht ist, dass andere Möglichkeiten noch notwendig sind. Ich respektiere das selbstverständlich. Wir sind hier in einem permanenten Kontakt und in sehr guten Gesprächen und haben auch vereinbart, uns mit juristischer Beratung noch einmal gemeinsam zusammenzusetzen, um auf rechtlich korrekte Art und Weise weitere Verbesserungen in seinem Sinne, um diese wichtige Arbeit noch verbessern zu können, zu erreichen, und ich bin sicher, dass wir hier eine Lösung finden werden. Jedenfalls glaube ich, dass das Heimgesetz und ganz besonders die Einrichtung der Heimkommission absichert, dass neben den ganz, ganz wichtigen generellen Verbesserungen eine Maßnahme gesetzt wird, dass eine gesetzliche Grundlage da ist, dass Qualitätsauflagen möglich sind, dass Personalbedarfsbestimmungen da sind, Qualitätsanforderungen, dass eben auf der einen Seite mehr Rechte für die Bewohner und Bewohnerinnen normiert werden, aber auch absolut bessere Einsichtsmöglichkeiten für den Pflegeombudsmann und sein Team.
Auch diese Vorwürfe, sehr verehrte Damen und Herren,
gehen meiner Meinung nach ins Leere. – Danke vielmals. (Beifall bei der
SPÖ.)
Vorsitzende GRin Inge Zankl: Danke für
die Beantwortung.
Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die
Gesamtdauer der Diskussion maximal 180 Minuten betragen soll.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr StR Ellensohn.
Seine Redezeit ist maximal 20 Minuten. – Bitte sehr.
StR David Ellensohn: Sehr geehrte Frau
Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren!
Zuerst etwas Positives: Heute ist die Diskussion
bisher sehr viel freundlicher abgelaufen als gestern. Wenn sich Herr Dr Vogt
überzeugen möchte, wie es gestern gegangen ist: Es gibt von gestern ein Packerl
von 73 Seiten Protokoll zu diesem Tagesordnungspunkt. Gestern war die
Stimmung eine Spur weniger, sagen wir einmal, amikal. Also jetzt war immerhin
der Versuch da, sachlich an das Thema bei der Beantwortung heranzugehen.
Gestern waren ein paar Untergriffe dabei.
Wenn man die Reden gestern und heute verfolgt,
gewinnt man den Eindruck, vor allem gestern, als hätte Sigrid Pilz im
Pflegebereich irgendwo versagt. Das ist der Eindruck, den hier einige
vermitteln wollen. Wenn ich mir den Tätigkeitsbericht anschaue, und ich meine
den Tätigkeitsbericht von Herrn Dr Vogt und nicht den Bericht der
Pflegeheimkommission beim Wiener Patientenanwalt, dann kriegt man einen anderen
Eindruck, und ich möchte den Teil von diesem umfangreichen Bericht dem
Auditorium zur Verfügung stellen.
Ich fange ganz vorn beim Vorwort an, das schon sehr
viel aussagt. Das Vorwort schließt mit "Wir waren bisher erfolgreich, wir
werden, wenn wir, wie vom Wiener Bürgermeister versprochen, eine gesetzliche
Grundlage erhalten, noch besser werden, sehr zum Nutzen der Gepflegten und des
Pflegepersonals". Das ist wieder der Versuch, der Wunsch einer rechtlichen
Absicherung, und es kommt immer als Antwort: Dann wäre der Patientenanwalt in
seiner Funktion geschwächt. Vor ein paar wenigen Sitzungen, ein, zwei Monate
ist das her, haben wir die Berichte des Patientenanwalts abgenommen, aber nicht
den von 2004 oder den von nur 2003, sondern für vier Jahre im Rückblick. Der
hat vier Jahre, solange ich da Abgeordneter oder Stadtrat war, keinen Bericht
abgeliefert, und jetzt sind sie dahergekommen. Also wenn diese Institution eine
Spur geschwächt wird und dafür der Pflegeombudsmann das bekommt, was er sich
selber nämlich auch wünscht, eine rechtliche Absicherung, dann sagen wir
GRÜNEN: Uns ist lieber ein Pflegeombudsmann, der funktioniert und rechtlich
abgesichert ist, dessen Berichte hier herinnen aufgelegt werden und die man
nicht vielleicht irgendwoher bekommen kann, sondern wo wir auch als
Oppositionspartei einen rechtlichen Anspruch haben. Dann ist uns das lieber,
als PatientInnenanwaltsberichte vier Jahre im Nachhinein zu erhalten, als beim
Tätigkeitsbericht des Pflegeombudsmannes darauf angewiesen zu sein, ob man eine
Quelle hat oder nicht. (Beifall bei den
GRÜNEN.)
Ich bin kein Gesundheitspolitiker,
deswegen lesen sich ein paar Sachen für mich fast wie ein schlechter Krimi oder
eine schlechte Geschichte. Deutlicher wird es schon bei den Sätzen, die ja
nicht misszuverstehen sind. Ich zitiere immer noch den Bericht von Dr Vogt:
„Neben dem Pflegenotstand herrscht auch ein Betreuungsnotstand." Punkt.
Der Satz ist unmissverständlich. Ich zitiere ihn nicht falsch. Es ist vorne und
hinten nichts anderes dabei, sondern genau das steht sehr ausführlich drin. Die
Verbesserung der ambulant geleisteten Pflege gehört zu den Aufgaben des Pflegeombudsmanns.
Dringend ist eine Aufstockung des Fachpersonals in der
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