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Gemeinderat, 54. Sitzung vom 01.04.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 67

 

Machbarkeitsstudie. Wir haben noch vor, auch landesgesetzliche Vorkehrungen zu treffen. Das wird natürlich in starker Abstimmung mit Niederösterreich passieren, weil es auch die UNESCO sozusagen fordert, dass ein Biosphärenpark landesrechtlich abgesichert wird. Wir wollen das möglichst einheitlich machen, da es natürlich keinen Sinn hat, wenn zwei Bundesländer, die gemeinsam einen Biosphärenpark einrichten, dann unterschiedliche gesetzliche Regelungen dazu haben.

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: 4. Zusatzfrage, Frau GRin Rubik.

 

GRin Silvia Rubik (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Sie haben es zwar jetzt schon angedeutet, aber ich hätte es gern bitte noch einmal gefragt, und zwar: Wird der Biosphärenpark landesgesetzlich verankert, beziehungsweise wird es eine Vereinbarung nach Art 15a Bundes-Verfassungsgesetz zwischen Bundesländern Wien und Niederösterreich geben?

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Also, die UNESCO verlangt gerade für die Kernzonen eine rechtliche Umsetzung, eben einen Schutz, zu verankern. Deswegen haben wir jetzt vor, gemeinsam mit Niederösterreich ein Biosphärenpark-Gesetz zu erlassen, das eben aus zwei Landesgesetzen besteht, die sehr stark aufeinander abgestimmt werden sollen. Und wir überlegen natürlich, für die rechtliche und finanzielle Regelung eine Vereinbarung nach Artikel 15a zu erarbeiten, weil sich das, glaube ich, in diesem Zusammenhang bewährt hat. Also, man braucht keine Sorge haben, eine rechtliche Absicherung ist natürlich gegeben, weil wir es sehr ernst meinen mit dem Thema Biosphärenpark und ich bin, wie gesagt, sehr froh, dass wir jetzt rechtzeitig im Jubiläumsjahr "100 Jahre Grüngürtel" auch den Biosphärenpark sozusagen auf die Reise schicken und eine Einreichung in Paris machen können.

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Danke, Frau Stadträtin.

 

Die Fragestunde ist somit beendet.

 

Wir kommen somit gleich zur Aktuellen Stunde. Der Grüne Klub im Rathaus hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Für die Zukunft der Wiener Kinder – Gesundheitsbelastungen durch Feinstaub in Wien" verlangt.

 

Das Verlangen wurde gemäß § 39 Abs 2 der Geschäftsordnung auch ordnungsgemäß beantragt.

 

Ich bitte die Erstrednerin, Frau GRin Mag Vassilakou, die Aktuelle Stunde zu eröffnen. Ihre Redezeit beträgt, sie weiß es ja, 10 Minuten.

 

GRin Mag Maria Vassilakou (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Verehrte Damen und Herren!

 

Zwei Themen haben ja in den letzten Wochen und insbesondere in den letzten Tagen die österreichische Öffentlichkeit im Wesentlichen beschäftigt. Eines davon, glaube ich, fällt wahrscheinlich jedem und jeder hier im Raum auf Anhieb ein, aber auf das möchte ich jetzt nicht eingehen.

 

Das zweite jedenfalls, das betraf das Thema Feinstaub, das heißt genaugenommen Feinstaub in Österreich, Feinstaub in Wien und die Auswirkungen von Feinstaub auf die Gesundheit aller.

 

Was ist Feinstaub? Ich gehe davon aus, dass soviel geschrieben worden ist und soviel gelesen worden ist in den letzten Tagen, dass es jeder und jede hier im Raum in der Zwischenzeit schon wissen müsste, aber trotzdem noch einmal der Vollständigkeit halber in aller Kürze: Von Feinstaub sprechen wir, wenn wir sprechen von jenen aller-, allerfeinsten Staubpartikel, die einen Durchmesser von weniger als ein Hundertstel Millimeter haben, das heißt Staubpartikel, die so fein sind, dass sie bis tief in die Lunge eindringen können und eine Reihe von Gesundheitsschäden, auch chronischen Gesundheitsschäden, verursachen können, also so feine Staubpartikel, dass sie sogar bis zum Tod des Menschen führen können.

 

Das Thema Feinstaub ist ja auch nicht nur in Österreich großes Thema, parallel dazu fast, beschäftigt sich auch die deutsche Öffentlichkeit in den letzten Tagen und Wochen damit und auch in sehr vielen anderen europäischen Ländern wird derzeit über Feinstaub gesprochen. Und nicht umsonst, und auch nicht von ungefähr, werden in fast allen europäischen Großstädten, so auch in Wien, laufend die Grenzwerte, die die EU vor Jahren bereits festgesetzt hat, überschritten.

 

Die Grenzwerte, die von der EU festgesetzt wurden, wurden mittels Richtlinie bereits im Jahr 1999 festgesetzt und in Österreich durch das österreichische Immissionsschutzgesetz-Luft auch in nationales Recht umgesetzt.

 

Und wie sehen diese Grenzwerte aus? Laut festgesetzten Grenzwerten dürfen wir pro Tag in Österreich nicht mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Feinstaub in der Luft haben, also 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und pro Tag, als Jahresmittelwert allerdings nicht mehr als 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und darüber hinaus darf dieser Mittelwert nicht öfter als dreißigmal pro Jahr überschritten werden.

 

Wie sieht es in Wien aus? 2003 haben wir in Wien den Grenzwert 105 Mal überschritten. Das heißt, fast ein Drittel des Jahres wurde dieser Grenzwert überschritten. 2004 waren es 63 Mal und 2005, das heißt im heurigen Jahr, waren es bereits bis jetzt, bis zum heutigen Tag, schon 30 Mal. Das heißt, jenes Kontingent an zulässigen Tagen, die laut EU-Richtlinie eine Überschreitung aufweisen dürfen, ist bereits ausgeschöpft. Genau genommen dürfte dieser Grenzwert in Wien praktisch ab jetzt nicht mehr überschritten werden. Erstaunlicherweise lese ich ob der berechtigten Debatte zu diesem Thema heute in den Zeitungen, in den Medien, und entnehme aus Reaktionen, ob nicht doch von Panikmache die Rede ist. Ist das tatsächlich Panikmache? Schauen wir uns kurz an, was die entsprechenden Studien zu diesem Thema sagen, und die sind zahlreich.

 

Also, die Weltgesundheitsbehörde, die EU-Kommission, National Resource Council und Environmental Protection Agency der USA haben festgehalten, dass

 

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