Gemeinderat,
54. Sitzung vom 01.04.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 67
Machbarkeitsstudie. Wir haben noch vor, auch landesgesetzliche Vorkehrungen zu treffen. Das wird natürlich in starker Abstimmung mit Niederösterreich passieren, weil es auch die UNESCO sozusagen fordert, dass ein Biosphärenpark landesrechtlich abgesichert wird. Wir wollen das möglichst einheitlich machen, da es natürlich keinen Sinn hat, wenn zwei Bundesländer, die gemeinsam einen Biosphärenpark einrichten, dann unterschiedliche gesetzliche Regelungen dazu haben.
Vorsitzender GR Günther Reiter: 4. Zusatzfrage, Frau
GRin Rubik.
GRin Silvia Rubik (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau
Stadträtin!
Sie haben es zwar jetzt schon angedeutet, aber ich hätte
es gern bitte noch einmal gefragt, und zwar: Wird der Biosphärenpark
landesgesetzlich verankert, beziehungsweise wird es eine Vereinbarung nach
Art 15a Bundes-Verfassungsgesetz zwischen Bundesländern Wien und
Niederösterreich geben?
Vorsitzender GR Günther Reiter: Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Also, die UNESCO verlangt
gerade für die Kernzonen eine rechtliche Umsetzung, eben einen Schutz, zu
verankern. Deswegen haben wir jetzt vor, gemeinsam mit Niederösterreich ein
Biosphärenpark-Gesetz zu erlassen, das eben aus zwei Landesgesetzen besteht,
die sehr stark aufeinander abgestimmt werden sollen. Und wir überlegen
natürlich, für die rechtliche und finanzielle Regelung eine Vereinbarung nach
Artikel 15a zu erarbeiten, weil sich das, glaube ich, in diesem
Zusammenhang bewährt hat. Also, man braucht keine Sorge haben, eine rechtliche
Absicherung ist natürlich gegeben, weil wir es sehr ernst meinen mit dem Thema
Biosphärenpark und ich bin, wie gesagt, sehr froh, dass wir jetzt rechtzeitig
im Jubiläumsjahr "100 Jahre Grüngürtel" auch den Biosphärenpark
sozusagen auf die Reise schicken und eine Einreichung in Paris machen können.
Vorsitzender GR Günther Reiter: Danke, Frau Stadträtin.
Die Fragestunde
ist somit beendet.
Wir kommen somit
gleich zur Aktuellen Stunde. Der Grüne Klub im Rathaus hat eine Aktuelle Stunde
mit dem Thema "Für die Zukunft der Wiener Kinder – Gesundheitsbelastungen
durch Feinstaub in Wien" verlangt.
Das Verlangen wurde gemäß
§ 39 Abs 2 der Geschäftsordnung auch ordnungsgemäß
beantragt.
Ich bitte die Erstrednerin, Frau
GRin Mag Vassilakou, die Aktuelle Stunde zu eröffnen. Ihre Redezeit
beträgt, sie weiß es ja, 10 Minuten.
GRin Mag Maria Vassilakou (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter
Herr Vorsitzender! Verehrte Damen und Herren!
Zwei Themen haben ja in den letzten Wochen und
insbesondere in den letzten Tagen die österreichische Öffentlichkeit im
Wesentlichen beschäftigt. Eines davon, glaube ich, fällt wahrscheinlich jedem
und jeder hier im Raum auf Anhieb ein, aber auf das möchte ich jetzt nicht
eingehen.
Das zweite jedenfalls, das betraf das Thema Feinstaub,
das heißt genaugenommen Feinstaub in Österreich, Feinstaub in Wien und die
Auswirkungen von Feinstaub auf die Gesundheit aller.
Was ist Feinstaub? Ich gehe davon aus, dass soviel
geschrieben worden ist und soviel gelesen worden ist in den letzten Tagen, dass
es jeder und jede hier im Raum in der Zwischenzeit schon wissen müsste, aber
trotzdem noch einmal der Vollständigkeit halber in aller Kürze: Von Feinstaub
sprechen wir, wenn wir sprechen von jenen aller-, allerfeinsten Staubpartikel,
die einen Durchmesser von weniger als ein Hundertstel Millimeter haben, das
heißt Staubpartikel, die so fein sind, dass sie bis tief in die Lunge
eindringen können und eine Reihe von Gesundheitsschäden, auch chronischen
Gesundheitsschäden, verursachen können, also so feine Staubpartikel, dass sie
sogar bis zum Tod des Menschen führen können.
Das Thema Feinstaub ist ja auch nicht nur in
Österreich großes Thema, parallel dazu fast, beschäftigt sich auch die deutsche
Öffentlichkeit in den letzten Tagen und Wochen damit und auch in sehr vielen
anderen europäischen Ländern wird derzeit über Feinstaub gesprochen. Und nicht
umsonst, und auch nicht von ungefähr, werden in fast allen europäischen
Großstädten, so auch in Wien, laufend die Grenzwerte, die die EU vor Jahren
bereits festgesetzt hat, überschritten.
Die Grenzwerte, die von der EU festgesetzt wurden,
wurden mittels Richtlinie bereits im Jahr 1999 festgesetzt und in
Österreich durch das österreichische Immissionsschutzgesetz-Luft auch in
nationales Recht umgesetzt.
Und wie sehen diese Grenzwerte aus? Laut
festgesetzten Grenzwerten dürfen wir pro Tag in Österreich nicht mehr als
50 Mikrogramm pro Kubikmeter Feinstaub in der Luft haben, also
50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und pro Tag, als Jahresmittelwert
allerdings nicht mehr als 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und darüber
hinaus darf dieser Mittelwert nicht öfter als dreißigmal pro Jahr überschritten
werden.
Wie sieht es in Wien aus? 2003 haben wir in Wien den
Grenzwert 105 Mal überschritten. Das heißt, fast ein Drittel des Jahres wurde
dieser Grenzwert überschritten. 2004 waren es 63 Mal und 2005, das heißt im
heurigen Jahr, waren es bereits bis jetzt, bis zum heutigen Tag, schon 30 Mal.
Das heißt, jenes Kontingent an zulässigen Tagen, die laut EU-Richtlinie eine
Überschreitung aufweisen dürfen, ist bereits ausgeschöpft. Genau genommen
dürfte dieser Grenzwert in Wien praktisch ab jetzt nicht mehr überschritten
werden. Erstaunlicherweise lese ich ob der berechtigten Debatte zu diesem Thema
heute in den Zeitungen, in den Medien, und entnehme aus Reaktionen, ob nicht
doch von Panikmache die Rede ist. Ist das tatsächlich Panikmache? Schauen wir uns
kurz an, was die entsprechenden Studien zu diesem Thema sagen, und die sind
zahlreich.
Also, die Weltgesundheitsbehörde,
die EU-Kommission, National Resource Council und Environmental Protection
Agency der USA haben festgehalten, dass
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