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Gemeinderat, 46. Sitzung vom 23.09.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 73 von 119

 

Zielsetzungen gegründet. Die diesbezügliche Beschlussfassung erfolgte im Aufsichtsrat der Wien Holding am 14. 6. 2004.

 

Zu Punkt 5: Wie ebenfalls bereits ausführlich erläutert, sind die Schwerpunkte der Gesellschaft klar erkennbar. Aufgabe der Wien Holding ist die Sicherstellung der Durchsetzung der städtebaulichen Entwicklung des Zielgebiets und die entsprechende begleitende Kontrollfunktion. Auf Basis der wirtschaftlichen Parameter, wie zum Beispiel Transaktionshöhe, Investitionsvolumen, Risikoaufteilung sowie der Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten zur Erreichung der Zielsetzungen im Sinne der beschlossenen Leitlinien, wurde die 20-prozentige Beteiligung als ausgewogene Größenordnung unter Berücksichtigung der Chancen- und Risikotangente festgelegt und in der Aufsichtsratssitzung der Wien Holding im Juni dieses Jahres beschlossen.

 

Zu den Punkten 6, 7, 8 und 9: Zu diesen Punkten verweise ich noch einmal auf die ausführlichen Erläuterungen und Schlussfolgerungen, die ich bereits in meiner Einleitung gegeben habe.

 

Zu Punkt 10: Die in der Frage angesprochenen Nutzungen basieren auf dem am 25. 9. 2003 im Wiener Gemeinderat beschlossenen Leitbild.

 

Zu Punkt 11: Der Inhalt der Seeberg Privatstiftung ist identisch mit nahezu sämtlichen österreichischen Privatstiftungen und ist dem Firmenbuch zu entnehmen.

 

Zu Punkt 12: Im Gegensatz zur Aussage Ihrer Anfrage wird der Handlungsspielraum nicht nur nicht eingeschränkt, sondern im Gegenteil: Durch diese Vorgangsweise werden die von der Stadt und der Stadtplanung erarbeiteten Zielsetzungen in Ihrer Umsetzung gesichert und der Handlungsspielraum für die Stadt Wien vergrößert. Durch die Einbindung der Wien Holding als Gesellschafter ist sichergestellt, dass sämtliche Wünsche der Stadt Wien bei diesem Projekt sowohl in inhaltlicher als auch in zeitlicher Hinsicht - U-Bahneröffnung sowie Fußballmeisterschaft 2008 - umgesetzt werden.

 

Zu Punkt 13: Derzeit besteht ein Vertrag zwischen der MA 69 und der Prater Verwaltungsgesellschaft aufgrund des Beschlusses des Gemeinderatsausschusses für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung vom 5. Oktober 2001. Für die Zukunft ist eine adaptierte Beauftragung geplant, die in Kürze den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird. Die Letztverantwortung auf Gesellschaftsebene liegt bei der Geschäftsführung der Stadt Wien Marketing und Prater Service GmbH, auf Magistratsebene beim Eigentümervertreter, der MA 51 als grundverwaltende Dienststelle.

 

Zu Punkt 14: Im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sind alle Flächen des so genannten Wurstelpraters als Sondergebiet festgesetzt. Es wird zwischen den Praterparzellen, auf denen Volksbelustigungsstätten, Schaustellenobjekte, gastronomische Einrichtungen und so weiter errichtet werden dürfen, und Flächen, die zur Gewährleistung einer ungehinderten Zufahrt und Durchgängigkeit freizuhalten sind, unterschieden. Grundverwaltende Dienststelle ist für fast alle Flächen die MA 51, ein Teil der Waldsteingartenstraße wird von der MA 28 verwaltet. Für den Bereich der Messe ist im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan die Widmung Sondergebiet Messe festgesetzt. In der Südzone ist großteils Bauland/gemischtes Baugebiet ausgewiesen, grundverwaltende Dienststelle ist die MA 69. Die Südportalstraße wird als öffentliche Verkehrsfläche von der MA 28 verwaltet. Der Bereich zur U2-Trasse steht im Eigentum der Wiener Messe Besitz GmbH.

 

Zu Punkt 15: Derzeit werden rund 480 000 EUR aus den Pachteinnahmen zweckgewidmet für den Prater verwendet. Weitere Budgetmittel werden im Zuge der neuen Beauftragung von den zuständigen Gremien der Stadt Wien zu beschließen sein.

 

Zu Punkt 16: Auf Grundlage der zu beschließenden Budgetmittel werden die Rahmenbedingungen für den zu beschließenden Budgetzeitraum festgelegt und damit sichergestellt.

 

Zu Punkt 17: Die mehr als 200 Projekte beinhalten sowohl Projekte von Privaten - 80 Praterunternehmerinnen und -unternehmer sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Ideenfindungsprozess - als auch Projekte, die im zu beschließenden Aufgabenbereich der Stadt Wien Marketing und Prater Service GmbH liegen. Die Stadt Wien Marketing und Prater Service GmbH hat dabei die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

 

Zu Punkt 18: Auszuschließen ist, dass Aufträge, die seitens der Stadt Wien Marketing und Prater Service GmbH durchgeführt werden, ohne gesetzlich vorgeschriebene Abläufe stattfinden. Die Projekte von Privaten unterliegen nicht dem Vergaberecht.

 

Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Gesamtdauer maximal 180 Minuten betragen darf.

 

Erster Redner ist Herr GR Kenesei.

 

GR Günter Kenesei (Grüner Klub im Rathaus): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Vorsitzender! Herr Bürgermeister!

 

Ich habe eigentlich angenommen, dass die Antworten von Ihrer Seite in einer gewissen Komprimiertheit kommen werden. Ich muss nur in einigen Punkten vielleicht ein bisschen konkreter werden, da Sie, glaube ich, nicht ganz der Dringlichen Anfrage gefolgt sind.

 

Ich beginne mit dem Geschäftsführer der LSE, Liegenschaftsstrukturentwicklungs GmbH, den es offensichtlich bis zum heutigen Tage nicht gibt. Sonst wäre Ihre Auskunft nicht gewesen, dass Herr Rechtsanwalt Dullinger derjenige ist, der diesen Rechtsakt behandelt. Die Frage war nicht nach dem Anwalt, der diesen Rechtsakt behandelt, sondern nach dem Geschäftsführer dieser Gesellschaft. Ich hätte mir erwartet, dass es entweder eine klare Aussage dazu gibt, dass es diesen Geschäftsführer noch nicht gibt, oder wenn es einen gibt, den Namen dieses Geschäftsführers. Ich gehe davon aus, dass ich daher jetzt annehmen kann, dass diese Gesellschaft, mit der heute zwei Verträge abgeschlossen

 

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