Gemeinderat,
46. Sitzung vom 23.09.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 73 von 119
Zielsetzungen gegründet. Die diesbezügliche Beschlussfassung erfolgte im Aufsichtsrat der Wien Holding am 14. 6. 2004.
Zu Punkt 5: Wie ebenfalls bereits ausführlich erläutert, sind die
Schwerpunkte der Gesellschaft klar erkennbar. Aufgabe der Wien Holding ist die
Sicherstellung der Durchsetzung der städtebaulichen Entwicklung des Zielgebiets
und die entsprechende begleitende Kontrollfunktion. Auf Basis der
wirtschaftlichen Parameter, wie zum Beispiel Transaktionshöhe,
Investitionsvolumen, Risikoaufteilung sowie der Steuerungs- und
Kontrollmöglichkeiten zur Erreichung der Zielsetzungen im Sinne der
beschlossenen Leitlinien, wurde die 20-prozentige Beteiligung als ausgewogene
Größenordnung unter Berücksichtigung der Chancen- und Risikotangente festgelegt
und in der Aufsichtsratssitzung der Wien Holding im Juni dieses Jahres
beschlossen.
Zu den Punkten 6, 7, 8 und 9: Zu diesen Punkten verweise ich noch einmal
auf die ausführlichen Erläuterungen und Schlussfolgerungen, die ich bereits in
meiner Einleitung gegeben habe.
Zu Punkt 10: Die in der Frage angesprochenen Nutzungen basieren auf dem
am 25. 9. 2003 im Wiener Gemeinderat beschlossenen Leitbild.
Zu Punkt 11: Der Inhalt der Seeberg Privatstiftung ist identisch mit
nahezu sämtlichen österreichischen Privatstiftungen und ist dem Firmenbuch zu
entnehmen.
Zu Punkt 12: Im Gegensatz zur Aussage Ihrer Anfrage wird der Handlungsspielraum
nicht nur nicht eingeschränkt, sondern im Gegenteil: Durch diese Vorgangsweise
werden die von der Stadt und der Stadtplanung erarbeiteten Zielsetzungen in
Ihrer Umsetzung gesichert und der Handlungsspielraum für die Stadt Wien
vergrößert. Durch die Einbindung der Wien Holding als Gesellschafter ist
sichergestellt, dass sämtliche Wünsche der Stadt Wien bei diesem Projekt sowohl
in inhaltlicher als auch in zeitlicher Hinsicht - U-Bahneröffnung sowie
Fußballmeisterschaft 2008 - umgesetzt werden.
Zu Punkt 13: Derzeit besteht ein Vertrag zwischen der MA 69 und der
Prater Verwaltungsgesellschaft aufgrund des Beschlusses des
Gemeinderatsausschusses für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung vom
5. Oktober 2001. Für die Zukunft ist eine adaptierte Beauftragung geplant,
die in Kürze den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden
wird. Die Letztverantwortung auf Gesellschaftsebene liegt bei der
Geschäftsführung der Stadt Wien Marketing und Prater Service GmbH, auf
Magistratsebene beim Eigentümervertreter, der MA 51 als grundverwaltende
Dienststelle.
Zu Punkt 14: Im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sind alle Flächen des
so genannten Wurstelpraters als Sondergebiet festgesetzt. Es wird zwischen den
Praterparzellen, auf denen Volksbelustigungsstätten, Schaustellenobjekte,
gastronomische Einrichtungen und so weiter errichtet werden dürfen, und
Flächen, die zur Gewährleistung einer ungehinderten Zufahrt und Durchgängigkeit
freizuhalten sind, unterschieden. Grundverwaltende Dienststelle ist für fast alle
Flächen die MA 51, ein Teil der Waldsteingartenstraße wird von der
MA 28 verwaltet. Für den Bereich der Messe ist im Flächenwidmungs- und
Bebauungsplan die Widmung Sondergebiet Messe festgesetzt. In der Südzone ist
großteils Bauland/gemischtes Baugebiet ausgewiesen, grundverwaltende
Dienststelle ist die MA 69. Die Südportalstraße wird als öffentliche
Verkehrsfläche von der MA 28 verwaltet. Der Bereich zur U2-Trasse steht im
Eigentum der Wiener Messe Besitz GmbH.
Zu Punkt 15: Derzeit werden rund 480 000 EUR aus den
Pachteinnahmen zweckgewidmet für den Prater verwendet. Weitere Budgetmittel
werden im Zuge der neuen Beauftragung von den zuständigen Gremien der Stadt
Wien zu beschließen sein.
Zu Punkt 16: Auf Grundlage der zu beschließenden Budgetmittel werden die
Rahmenbedingungen für den zu beschließenden Budgetzeitraum festgelegt und damit
sichergestellt.
Zu Punkt 17: Die mehr als 200 Projekte beinhalten sowohl Projekte
von Privaten - 80 Praterunternehmerinnen und -unternehmer sowie
Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Ideenfindungsprozess - als auch Projekte, die
im zu beschließenden Aufgabenbereich der Stadt Wien Marketing und Prater
Service GmbH liegen. Die Stadt Wien Marketing und Prater Service GmbH hat dabei
die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Zu Punkt 18: Auszuschließen ist, dass Aufträge, die seitens der Stadt
Wien Marketing und Prater Service GmbH durchgeführt werden, ohne gesetzlich
vorgeschriebene Abläufe stattfinden. Die Projekte von Privaten unterliegen
nicht dem Vergaberecht.
Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall
bei der SPÖ.)
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die Gesamtdauer maximal
180 Minuten betragen darf.
Erster Redner ist Herr GR Kenesei.
GR Günter Kenesei (Grüner Klub im Rathaus): Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Herr Vorsitzender! Herr Bürgermeister!
Ich habe eigentlich angenommen, dass die Antworten von Ihrer Seite in
einer gewissen Komprimiertheit kommen werden. Ich muss nur in einigen Punkten
vielleicht ein bisschen konkreter werden, da Sie, glaube ich, nicht ganz der
Dringlichen Anfrage gefolgt sind.
Ich beginne mit dem
Geschäftsführer der LSE, Liegenschaftsstrukturentwicklungs GmbH, den es
offensichtlich bis zum heutigen Tage nicht gibt. Sonst wäre Ihre Auskunft nicht
gewesen, dass Herr Rechtsanwalt Dullinger derjenige ist, der diesen Rechtsakt
behandelt. Die Frage war nicht nach dem Anwalt, der diesen Rechtsakt behandelt,
sondern nach dem Geschäftsführer dieser Gesellschaft. Ich hätte mir erwartet,
dass es entweder eine klare Aussage dazu gibt, dass es diesen Geschäftsführer
noch nicht gibt, oder wenn es einen gibt, den Namen dieses Geschäftsführers.
Ich gehe davon aus, dass ich daher jetzt annehmen kann, dass diese
Gesellschaft, mit der heute zwei Verträge abgeschlossen
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