Gemeinderat,
21. Sitzung vom 27.11.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 99 von 122
falsch ist, ist, dass hier Mittel liegen gelassen würden.
Das ist keineswegs der Fall, sondern die Frage ist immer: Wann wird beantragt?
- Diesbezüglich ist festzustellen, dass Förderungszusicherungen natürlich nicht
zurückgehalten werden, sondern dass es eben eine Tatsache ist, dass das
budgetierte Förderungsvolumen immer erst gegen Ende des Jahres durch Anträge
der Förderungswerber genutzt wird. Es liegt natürlich an den Bauträgern, dass
Förderungsanträge samt den notwendigen Unterlagen - und die Unterlagen kommen,
wie wir wissen, oft sehr spät, oder sie sind mangelhaft - erst am Jahresende
eingereicht werden. Die Geschäftsgruppe Wohnen weist die Bauträger immer wieder
darauf hin beziehungsweise animiert sie dazu, die Förderungsanträge zeitgerecht
und möglichst auf das ganze Jahr verteilt einzureichen. - Das ist das ganze
Geheimnis, das sich hinter dieser Frage verbirgt.
Weil hier auch der Bereich der Betriebskosten und
dergleichen angesprochen wurde, möchte ich dazu Folgendes anmerken: Nicht die
Betriebskosten sind das Problem bei der Mietengestaltung, sondern ich kann
Ihnen sagen, worin das Problem tatsächlich besteht - es gibt hiezu auch eine
neue Studie -: Es besteht darin, dass wir bei der Vermietung zwar Richtwerte haben,
dass aber diese Begrenzung durch die Richtwerte wirkungslos ist, sowie darin,
dass die befristeten Mieten teurer sind, obwohl es eine Abschlagsregelung gibt.
Ich werde das jetzt noch kurz ausführen.
Das Beispiel der Wiener Altbaumietwohnungen zeigt: Mietzinsbegrenzung
durch Richtwertmieten für private Mietwohnungen ist wirkungslos!
Warum? - Die Richtwertmieten haben in der Praxis
keine Obergrenzen. Es gibt komplizierte, undurchschaubare Zuschläge zum
Richtwert. Damit sind die Richtwertmieten genauso teuer wie die freien Mieten.
Außerdem wird jeder dritte Mietvertrag - beziehungsweise sogar mehr:
37 Prozent der Mietverträge - befristet abgeschlossen, und diese Mieten
sind nicht billiger, wie die Regierung versprochen hat, sondern sie sind
teurer, obwohl es nach dem Gesetz 25 Prozent Abschlag gibt. Dieser
Abschlag ist wirkungslos, weil es undefinierbare und nebulose Mietobergrenzen
gibt, weil es eine Reihe von Zuschlägen gibt, die nicht einmal dem Mieter bekannt
gegeben werden müssen.
Anstatt Wohnungen billiger zu machen, hat die Regierung
also zahlreiche Verschlechterungen und Belastungen für die Mieter beschlossen -
ich nenne als Beispiele nur den Entzug der Gemeinnützigkeit für 62 000
Bundeswohnungen, die Verschlechterung der Kaufbedingungen für Optionsmietwohnungen,
die Aufhebung jeglichen Mieterschutzes für Mieter von Wohnungen in Ein- und
Zweiobjekthäusern, die Verschlechterung der Mieterrechte in
Eigentumswohnhäusern und so weiter (GR Johann Driemer: Ungeheuerlich!
Ungeheuerlich!) - und damit die Hausherren begünstigt.
Ich kann hier gerne die Zahlen von Richtwertmieten
und tatsächlichen Mieten - sie gelten für Wien - bekannt geben: Der
Durchschnitt der Nettomiete für Wien insgesamt - ich nenne jetzt nur die
Nettomiete ohne Betriebskosten und Umsatzsteuer - beträgt 6,65 EUR und übersteigt
den Richtwert um 2,41 EUR. 6,65 EUR sind es also tatsächlich, obwohl
es nur um 2,41 EUR weniger sein dürften. Dies ist auch ganz leicht zu
erklären. Der Grund dafür ist, dass es für jeden Schmarrn, sage ich jetzt einmal,
Zuschläge gibt. Es gibt für den Klopfbalkon - ja, solche skurrilen Dinge kommen
vor! - einen Zuschlag von 2 Prozent, für den Fernblick von 3 Prozent,
wenn es ein Jugendstilhaus ist, 5 Prozent, wenn es ein Kellerabteil mit
Stromanschluss gibt, sind es 3 Prozent. Für Stuckdecken gibt es einen
Zuschlag, ebenso für einen elektrischen Türöffner, für einen Telefonanschluss
und auch für einen Waschmaschinen- und Geschirrspülmaschinen-Anschluss gibt es
Zuschläge. (GR Georg Fuchs: Eine schöne Wohnung kostet etwas!)
Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, macht das
Wohnen teurer! (GR Georg Fuchs: Geschenkt gibt es nichts!) Die
Betriebskosten und die Müllgebühren sind ein Teil der Kosten, aber sie sind nur
ein kleiner Teil.
Einen Punkt möchte ich noch ansprechen - die anderen
lasse ich aus, weil die Zeit schon sehr fortgeschritten ist -, nämlich
betreffend den Verkauf der Wohnhäuser, der hier angezogen worden ist. Auch
hiezu gibt es eine Reihe von Unterlagen. Wir wissen - nicht alle von uns wissen
es, aber diejenigen, die im Kontrollausschuss sind, haben den
Kontrollamtsbericht ja bekommen -, wie es in Wirklichkeit aussieht. Der Verkauf
der Wohnhäuser ist nach ordnungsgemäßen Ausschreibungen erfolgt und zu Preisen,
die über den Schätzwerten gelegen sind, wobei diese Schätzwerte auch von
außenstehenden Fachleuten überprüft worden sind. Die Beschuldigungen, die gegen
die Beamten erhoben wurden, dass diese Wohnhäuser eigentlich verschleudert
wurden, gehen daher völlig ins Leere.
Den Mietern wurden Gemeindewohnungen zum Kauf
angeboten. Dieses Angebot, auch wenn es nicht angenommen wurde, gilt
lebenslänglich. Was das Kontrollamt in diesem Zusammenhang anregt, ist - und
damit verrate ich kein großes Geheimnis -, dass man, wenn kurz danach wieder
verkauft wird, eventuell Nachforderungen an die Käufer stellt.
Zusammenfassend kann ich sagen: Der Großteil der
Häuser ist über Inserate im Amtsblatt der "Wiener Zeitung"
ausgeschrieben worden. Die Bestbieter sind zum Zug gekommen. Bei kleinen
Objekten, wo die Mieter selbst das Haus kaufen wollten, hat es keine Ausschreibungen
gegeben; das wäre auch nicht sehr sinnvoll gewesen. Und in fünf Fällen hat man
einschlägig bekannte - ich setze das jetzt unter Anführungszeichen -
"Spekulanten" ausgeschieden und abgelehnt, ebenso wie Angebote unter
dem Verkehrswert des Hauses ausgeschieden wurden. Es haben sich also alle
Mystifikationen, die in diesem Zusammenhang laut geworden sind, verflüchtigt
und in nichts aufgelöst.
Es wurde hier auch die Frage betreffend die Hausbesorger
angesprochen. Ich kann dazu nur eines sagen: Die Regierung hat das
Hausbesorgergesetz nicht reformiert, sondern sie hat es zerstört. Diese
Zerstörung hat
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