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Gemeinderat, 16. Sitzung vom 29.05.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 90

 

(Beginn um 9.00 Uhr.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie recht herzlich zur 16. Sitzung des Wiener Gemeinderats in der laufenden Wahlperiode begrüßen und die Sitzung formal für eröffnet erklären.

 

Ich darf Ihnen allen einen guten Morgen wünschen und Sie jetzt schon ersuchen, die diversen Guten-Morgen-Gespräche etwas leiser abzuhalten.

 

Ich darf weiters mitteilen, dass entschuldigt sind: Frau GRin Kato, Herr GR Rauchenberger und Herr GR Mag Neuhuber bis Mittag.

 

Wir kommen nun gleich zur Fragestunde.

 

Die 1. Anfrage (FSP/02491/2002/0001-KGR/GM) wurde von Herrn GR Mag Maresch an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet: Im Mai gab es bisher zahlreiche Tage in denen die Luftqualität durch stark steigende Ozonwerte beeinträchtigt wurde und daher unbefriedigende Luftqualität in Wien vorherrschte. Was tun Sie als zuständige Stadträtin für die Geschäftsgruppe Umwelt, um die Werte von bodennahem Ozon im Bereich der Stadt Wien dauerhaft zu senken?

 

Frau Stadträtin, ich darf um die Beantwortung bitten.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

 

Ihre Anfrage bezieht sich auf Ozon, und dazu möchte ich einleitend feststellen, um welches Gesetz es sich dabei handelt. Es sind klare gesetzliche Vorgaben im ozonbezogenen Abschnitt des Immissionsschutzgesetzes-Luft aus dem Jahre 1997 festgelegt. Das, was hier festgelegt ist, sind Bestimmungen, die sich darauf beziehen, kurzfristige Maßnahmen zu setzen, wenn im Ozonüberwachungsgebiet 1, also Wien, Niederösterreich, Burgenland, Grenzwerte betreffend Vorwarnstufe, Warnstufe I, Warnstufe II überschritten sind. Tatsache ist, dass im Mai kein einziger dieser Grenzwerte überschritten worden ist, also weder der Vorwarnwert noch die Warnstufe I noch die Warnstufe II.

 

Worum geht es überhaupt? - Die Luftqualität in Wien wird an zahlreichen Messstellen gemessen, fünf davon sind Ozonmessstellen, und hier gibt es nun einmal eine Skala von 1 bis 9, von sehr gut bis Warnstufe II. Unbefriedigend auf einer Skala von 1 bis 9 heißt 5, also durchschnittliche Luftqualität, aber wenn die Vorwarnstufe erreicht ist, dann müssen selbstverständlich Maßnahmen gesetzt werden. Das sind aber dann Maßnahmen, die sich auf die Information beziehen. Die Information geben wir selbstverständlich auch schon vorher. Informationen über Ozonx erfolgen über das Ozon-Telefon, über den täglichen Luftgütebericht, über Fax, also über zahlreiche Maßnahmen. Auf den Plätzen, zum Beispiel am Stephansplatz, sehen Sie es auf Luftgütetafeln. Das heißt, die Informationspflicht, die wir gemäß Ozongesetz haben - gemäß IG-L aus dem Jahre 1997 und vorher Ozongesetz -, nehmen wir wahr, auch wenn nicht der Vorwarnwert, geschweige denn die Warnstufe I oder II überschritten werden.

 

Bei der Warnstufe I sind gemäß IG-L - also einem Gesetz des Bundes - empfindliche Personen aufgerufen, sich in Innenräumen aufzuhalten. Es können auch Beschränkungen des Individualverkehrs verordnet werden. Erst bei Warnstufe II - die ist allerdings noch nie aufgetreten, weder in Österreich noch in Wien - ist die Behörde verpflichtet, in die Lebensgewohnheiten der Menschen einzugreifen.

 

Das heißt, die Stadt Wien setzt auf Erfassung der Messdaten in einem Messnetzsystem, das beispielhaft ist für Europa, das beispielhaft ist für Österreich und das auch beispielhaft war für die Erlassung des IG-L, denn unsere Grenzwerte waren Grundlage zur Erarbeitung auch des Ozongebiets 1.

 

Ich habe schon gesagt, es geht um das Erfassen, Auswerten und Informieren. Das sind Tätigkeiten, die die Stadt Wien nicht nur für Ozon wahrnimmt, sondern für alle Schadstoffe, und das nicht nur im Mai, nicht nur im Juni, nicht nur im Juli und nicht nur im August, sondern das ganze Jahr über, 24 Stunden lang, rund um die Uhr für alle Schadstoffe.

 

Wien geht - unabhängig jetzt vom Ozonwert, der ein Indikator für erhöhte Luftschadstoffe ist - den Weg des vorsorgenden Umweltschutzes. Wir gehen den Weg eines vorsorgenden Umweltschutzes zur Umsetzung des Standes der Technik bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, bei Abfallverbrennungsanlagen, Katalysatoren werden eingesetzt. Diese Maßnahmen im öffentlichen Verkehr, im Klimaschutzprogramm zusammen mit Car-Sharing führen zu Emissionsminderungen und damit zu Immissionsminderungen.

 

Das Problem ist nämlich - Sie kennen die Daten -, dass sich Ozon durch weiträumige Luftschadstoffverfrachtungen bildet. Das heißt, die Immissionsbelastung ist schon sehr hoch und es kommt eine Zusatzbelastung dazu. Daten zeigen - das haben wir erhoben -, dass die Emissionssituation drastisch besser geworden ist. Die NOX-Emissionen aus den Kraftwerken wurden um zwei Drittel gesenkt, aber - und das ist das Problem - wir haben hier die Vorbelastung, die sich erhöht. Das heißt, die Stadt Wien setzt Maßnahmen, die Emissionen zu vermindern, damit die Immissionen nicht steigen, und es wäre schön, wenn Immissionen und Emissionen beim Ozon zusammenhängen würden. Das ist nicht so.

 

Es gibt ein Topmodell - Sie kennen es sicherlich - und dieses Topmodell hat nachgewiesen, dass, auch wenn beispielsweise 50 Prozent Senkung bei NOX durchgeführt wird, sich das nur zu 20 Prozent beim Ozon niederschlägt. Das ist so. Das ist eine chemische Funktion, dafür sind auch entsprechende wissenschaftliche Untersuchungen notwendig.

 

Das heißt, die Stadt Wien setzt auf Emissionsminderung und setzt selbstverständlich die Maßnahmen gemäß Ozongesetz um. Die sind verpflichtend, aber in die Pflicht ist der Bundesgesetzgeber zu nehmen, denn es ist ein Gesetz des Gesetzgebers Bund, des Umweltministers.

 

Sie kennen die Daten. Im Jahre 1992 wurde ein Ozongesetz erlassen, das auch heute noch gilt.

 

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