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Gemeinderat, 14. Sitzung vom 22.03.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 81

 

speziell für das Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen empfohlen. Nach den §§ 41 und 43 des ArbeitnehmerInnen- beziehungsweise den §§ 35 und 37 des Wiener Bedienstetenschutzgesetzes 1998 kommt es dem Arbeit- beziehungsweise Dienstgeber zu, die Gefahren für ArbeitnehmerInnen beziehungsweise Bedienstete festzustellen und, wenn es nötig ist, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Kosten dafür sind jedoch, wenn es sich nicht um die Bediensteten meiner Geschäftsgruppe handelt, niemals von meiner Geschäftsgruppe zu übernehmen, sondern immer von den jeweiligen ArbeitgeberInnen beziehungsweise DienstgeberInnen.

 

Nach § 5 Abs. 4 der Verordnung biologische Arbeitsstoffe, die auch für die Bediensteten der Stadt Wien anzuwenden ist, haben ArbeitgeberInnen/DienstgeberInnen Impfungen anzubieten, wenn die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren ergibt, dass ein Risiko für die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen auf Grund der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen besteht, gegen die es wirksame Impfungen gibt. Impfungen gegen spezielle Infektionskrankheiten, für die im Rahmen der Berufsausübung dieses Risiko besteht, fallen daher unter die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes.

 

Im Rahmen der Umsetzung der Bestimmungen des Wiener Bedienstetenschutzgesetzes wurde eine Evaluierung der Arbeitsplätze in den Kindertagesheimen der Stadt Wien, die zur MA 11 gehören, durch ArbeitsmedizinerInnen bereits vorgenommen, ein gewisses Infektionsrisiko gegen Hepatitis-A festgestellt und die Impfung gegen Hepatitis-A für KindergärtnerInnen und HelferInnen vorgeschlagen. Der Magistrat der Stadt Wien beabsichtigt, diese Vorschläge umzusetzen. Ein detaillierter Umsetzungsplan ist derzeit in Ausarbeitung.

 

Ich möchte noch kurz auf den Übertragungsweg hinweisen. Der Übertragungsweg der Hepatitis-A-Viren ist überwiegend fäko-oral. Die Virusübertragung wird durch die persönliche und allgemeine Hygiene beeinflusst. Das passiert in einem Kindergarten leicht, da man den Kindern bei der Reinigung nach dem Stuhlgang helfen muss.

 

Die Inkubationszeit der Hepatitis-A-Erkrankung beträgt durchschnittlich 30 Tage. Hepatitis-A ist, wie so viele Infektionskrankheiten, eine nach dem Epidemiegesetz meldepflichtige Erkrankung. Die Hepatitis-A-Erkrankung heilt praktisch immer folgenlos aus. Dauer und Schwere der Erkrankung sind altersabhängig. Bei den Erwachsenen kommt es häufiger zu anikterischen Verlaufsformen, bei den Kindern kommt es fast immer zum Ikterus. Bei den Erwachsenen können auch protrahierte Verlaufsformen vorkommen. Die Infektiosität eines Erkrankten besteht etwa zwei Wochen vor Erkrankungsbeginn bis zu zwei Wochen nach Auftreten des Ikterus.

 

Ich möchte noch darauf hinweisen - da in den Kindergärten vor allem junge Frauen arbeiten -, dass eine Hepatitis-A-Erkrankung, die während einer Schwangerschaft auftritt, zu keinen Schädigungen des ungeborenen Kindes und keiner gehäuften Abortusrate beiträgt.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke schön. - Erste Zusatzfrage: Frau GRin Lakatha, bitte.

 

GRin Ingrid Lakatha (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Stadträtin!

 

Ich danke Ihnen für Ihre umfangreiche Beantwortung. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir den Großteil Ihrer jetzigen Antwort bereits schriftlich vorliegen haben.

 

Meine Zusatzfrage ist: Ab wann wird die Gratis-Impfung gegen Hepatitis-A für Kindergärtnerinnen im städtischen Bereich eingeführt werden? Und zwar das Datum, bitte.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Das exakte Datum kann ich Ihnen noch nicht sagen. Ich habe Ihnen gesagt, dass derzeit an den Einsatzplänen gearbeitet wird. Meiner Information nach soll es noch in diesem Jahr stattfinden.

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke schön. - Zweite Zusatzfrage: Herr GR Mag Kowarik.

 

GR Mag Helmut Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!

 

Es gibt ein Wiener Impfkonzept, wonach eine große Reihe von Vorsorgeimpfungen für Jugendliche von der Stadt Wien bezahlt werden. Wir haben davon gesprochen, dass es vielleicht sinnvoll wäre, diese Vorsorgeimpfungen zu ergänzen, zum Beispiel um eine FSME-Impfung. Es wurde uns dazu mitgeteilt, dass das zurzeit nicht möglich ist, weil die Geldmittel dafür fehlen.

 

Andererseits möchte ich festhalten, dass die Stadt Wien eine Impfstelle für Fernreisende unterhält, wo zu sehr günstigen Bedingungen Fernreisende zum Beispiel gegen Typhus geimpft werden können. Allerdings muss man sagen, dass diese Impfkosten vom Steuerzahler gestützt werden und ich persönlich eigentlich nicht einsehe, dass dann, wenn jemand eine Urlaubsreise in die Tropen oder sonst irgendwohin macht, wo er sich in die Gefahr begibt, dass er mit einer exotischen Erkrankung konfrontiert wird, vom Steuerzahler eine Vorsorgeimpfung finanziert wird.

 

Ich könnte mir vorstellen, dass die Geldmittel, die dort zur Verfügung stehen, für andere Vorsorgeimpfungen, die für uns notwendig sind, verwendet werden.

 

Meine Frage ist: Können Sie sich auch vorstellen, dass in dieser Art und Weise zum Beispiel die Finanzierung einer FSME-Vorsorgeimpfung erfolgt?

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Ich danke für diese Frage. Wie gesagt, man muss sich immer vorstellen können, dass man manches ändern kann. Es kann nicht sein, dass alles im Leben immer gleich bleibt. Unser Interesse an diesen Impfungen für Fernreisende besteht auch darin, dass dadurch vermieden wird, dass Infektionskrankheiten vermehrt eingeschleppt werden. Gerade Typhus ist eine extrem unangenehme Erkrankung, die auch zur Infektion weiterer Menschen führen kann. Es wird für diese Impfungen bezahlt, aber sicherlich, wenn sie in öffentlichen Ämtern durchgeführt werden, dann wird ein Teil der damit verbundenen Kosten vom Steuerzahler getragen.

 

Ich hoffe aber, dass es uns auch sonst gelingt - in

 

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