Gemeinderat,
14. Sitzung vom 22.03.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 81
speziell für das Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen
empfohlen. Nach den §§ 41 und 43 des ArbeitnehmerInnen- beziehungsweise
den §§ 35 und 37 des Wiener Bedienstetenschutzgesetzes 1998 kommt es dem
Arbeit- beziehungsweise Dienstgeber zu, die Gefahren für ArbeitnehmerInnen
beziehungsweise Bedienstete festzustellen und, wenn es nötig ist,
Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Kosten dafür sind jedoch, wenn es sich nicht
um die Bediensteten meiner Geschäftsgruppe handelt, niemals von meiner
Geschäftsgruppe zu übernehmen, sondern immer von den jeweiligen ArbeitgeberInnen
beziehungsweise DienstgeberInnen.
Nach § 5 Abs. 4 der Verordnung biologische
Arbeitsstoffe, die auch für die Bediensteten der Stadt Wien anzuwenden ist,
haben ArbeitgeberInnen/DienstgeberInnen Impfungen anzubieten, wenn die
Ermittlung und Beurteilung der Gefahren ergibt, dass ein Risiko für die
Gesundheit der ArbeitnehmerInnen auf Grund der Exposition gegenüber
biologischen Arbeitsstoffen besteht, gegen die es wirksame Impfungen gibt.
Impfungen gegen spezielle Infektionskrankheiten, für die im Rahmen der
Berufsausübung dieses Risiko besteht, fallen daher unter die Bestimmungen des
Arbeitnehmerschutzes.
Im Rahmen der Umsetzung der Bestimmungen des Wiener
Bedienstetenschutzgesetzes wurde eine Evaluierung der Arbeitsplätze in den
Kindertagesheimen der Stadt Wien, die zur MA 11 gehören, durch ArbeitsmedizinerInnen
bereits vorgenommen, ein gewisses Infektionsrisiko gegen Hepatitis-A
festgestellt und die Impfung gegen Hepatitis-A für KindergärtnerInnen und
HelferInnen vorgeschlagen. Der Magistrat der Stadt Wien beabsichtigt, diese Vorschläge
umzusetzen. Ein detaillierter Umsetzungsplan ist derzeit in Ausarbeitung.
Ich möchte noch kurz auf den Übertragungsweg hinweisen.
Der Übertragungsweg der Hepatitis-A-Viren ist überwiegend fäko-oral. Die
Virusübertragung wird durch die persönliche und allgemeine Hygiene beeinflusst.
Das passiert in einem Kindergarten leicht, da man den Kindern bei der Reinigung
nach dem Stuhlgang helfen muss.
Die Inkubationszeit der Hepatitis-A-Erkrankung beträgt
durchschnittlich 30 Tage. Hepatitis-A ist, wie so viele
Infektionskrankheiten, eine nach dem Epidemiegesetz meldepflichtige Erkrankung.
Die Hepatitis-A-Erkrankung heilt praktisch immer folgenlos aus. Dauer und
Schwere der Erkrankung sind altersabhängig. Bei den Erwachsenen kommt es
häufiger zu anikterischen Verlaufsformen, bei den Kindern kommt es fast immer
zum Ikterus. Bei den Erwachsenen können auch protrahierte Verlaufsformen
vorkommen. Die Infektiosität eines Erkrankten besteht etwa zwei Wochen vor
Erkrankungsbeginn bis zu zwei Wochen nach Auftreten des Ikterus.
Ich möchte noch darauf
hinweisen - da in den Kindergärten vor allem junge Frauen arbeiten -, dass eine
Hepatitis-A-Erkrankung, die während einer Schwangerschaft auftritt, zu keinen
Schädigungen des ungeborenen Kindes und keiner gehäuften Abortusrate beiträgt.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke schön. -
Erste Zusatzfrage: Frau GRin Lakatha, bitte.
GRin Ingrid Lakatha
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Stadträtin!
Ich danke
Ihnen für Ihre umfangreiche Beantwortung. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass
wir den Großteil Ihrer jetzigen Antwort bereits schriftlich vorliegen haben.
Meine
Zusatzfrage ist: Ab wann wird die Gratis-Impfung gegen Hepatitis-A für
Kindergärtnerinnen im städtischen Bereich eingeführt werden? Und zwar das
Datum, bitte.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Das exakte Datum kann ich Ihnen noch nicht
sagen. Ich habe Ihnen gesagt, dass derzeit an den Einsatzplänen gearbeitet
wird. Meiner Information nach soll es noch in diesem Jahr stattfinden.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Danke schön. - Zweite Zusatzfrage: Herr GR Mag
Kowarik.
GR Mag Helmut Kowarik
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!
Es gibt
ein Wiener Impfkonzept, wonach eine große Reihe von Vorsorgeimpfungen für
Jugendliche von der Stadt Wien bezahlt werden. Wir haben davon gesprochen, dass
es vielleicht sinnvoll wäre, diese Vorsorgeimpfungen zu ergänzen, zum Beispiel
um eine FSME-Impfung. Es wurde uns dazu mitgeteilt, dass das zurzeit nicht
möglich ist, weil die Geldmittel dafür fehlen.
Andererseits
möchte ich festhalten, dass die Stadt Wien eine Impfstelle für Fernreisende
unterhält, wo zu sehr günstigen Bedingungen Fernreisende zum Beispiel gegen
Typhus geimpft werden können. Allerdings muss man sagen, dass diese Impfkosten
vom Steuerzahler gestützt werden und ich persönlich eigentlich nicht einsehe,
dass dann, wenn jemand eine Urlaubsreise in die Tropen oder sonst irgendwohin
macht, wo er sich in die Gefahr begibt, dass er mit einer exotischen Erkrankung
konfrontiert wird, vom Steuerzahler eine Vorsorgeimpfung finanziert wird.
Ich könnte
mir vorstellen, dass die Geldmittel, die dort zur Verfügung stehen, für andere
Vorsorgeimpfungen, die für uns notwendig sind, verwendet werden.
Meine
Frage ist: Können Sie sich auch vorstellen, dass in dieser Art und Weise zum Beispiel die Finanzierung einer
FSME-Vorsorgeimpfung erfolgt?
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte.
Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Sehr geehrter Herr Gemeinderat!
Ich danke für diese Frage. Wie gesagt, man muss sich immer
vorstellen können, dass man manches ändern kann. Es kann nicht sein, dass alles
im Leben immer gleich bleibt. Unser Interesse an diesen Impfungen für
Fernreisende besteht auch darin, dass dadurch vermieden wird, dass
Infektionskrankheiten vermehrt eingeschleppt werden. Gerade Typhus ist eine
extrem unangenehme Erkrankung, die auch zur Infektion weiterer Menschen führen
kann. Es wird für diese Impfungen bezahlt, aber sicherlich, wenn sie in
öffentlichen Ämtern durchgeführt werden, dann wird ein Teil der damit verbundenen
Kosten vom Steuerzahler getragen.
Ich hoffe aber, dass es uns auch sonst gelingt - in
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