Gemeinderat,
13. Sitzung vom 20.03.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 36
hat: Die Untersuchungskommission soll arbeiten können. Na,
ein Weltklasseantrag, kann ich nur sagen. Ich bin dafür, dass wir zum Beispiel
auch einen Antrag stellen, der Gemeinderat möge die vorgelegten Akten
beschließen oder die Gemeinderatsausschüsse mögen die vorgelegten Akten
besprechen. Wenn eine Untersuchungskommission eingesetzt wird, so ist es doch
die logische Konsequenz, dass diese auch arbeiten soll und kann. Dazu bedarf es
ja keinerlei Anträge hier vom hohen Gemeinderat (Beifall des GR Heinz Christian Strache.), sondern das steht ja
ziemlich klar in der Stadtverfassung, was die zu tun hat. (GR Erich VALENTIN: Aber Sie haben uns was ganz anderes vorgeworfen!)
Ich habe Ihnen vorgeworfen, dass Sie versucht haben, mit diesem Gutachten
einzelne Punkte aus unserem Antrag herauszupicken.
Herr Kollege VALENTIN, Sie wissen ganz genau, dass
Herr Barfuss oder Herr Dr Barfuss oder Prof Barfuss - ich weiß jetzt nicht
genau, was er ist - zwei Gutachten gebraucht hat, um endlich einmal dorthin zu
kommen, wo Sie hinkommen wollen. Er hat eines am 5. März gemacht, nachdem
er am 28.2., offensichtlich mündlich, informiert wurde, dass es einen solchen
Antrag gibt. Und dann hat es eines weiteren Gutachtens vom 12. März
bedurft, in dem er dann mitgeteilt hat, welche Punkte man eigentlich
herausnehmen müsste und wie man das machen kann, damit der Antrag trotzdem noch
zulässig ist.
Ich bin froh, Herr Kollege VALENTIN, dass der Erste
Vorsitzende, offensichtlich unter Zuhilfenahme der rechtskundigen Beamten oder
der rechtskundigen Personen im Haus, zu dem Schluss gekommen ist, dass der
vorliegende Antrag, so wie er von der Opposition eingebracht wurde, heute zur
Beschlussfassung über die Einsetzung beziehungsweise zur Einsetzung dieser
Untersuchungskommission führt.
Noch einen Punkt, den Sie angesprochen haben, Kollege
VALENTIN, und der mich einfach ärgert, weil Sie hier einen Fakt schaffen
wollen, der so nicht stimmt. Sie sprechen jedes Mal von Verfahrensfehlern. Da
ist etwas passiert, da ist ein Zettel nicht in den Akt hineingekommen, und da
ist das und jenes nicht passiert.
Herr Kollege VALENTIN, führen Sie sich nur einmal vor
Augen, was das Kontrollamt der Stadt Wien klar und deutlich, in einer
Deutlichkeit, wie wir sie in dieser Stadt eigentlich noch nicht gehabt haben in
Kontrollamtsberichten, hier mitteilt: Dem Gemeinderat wurden Flächenwidmungs-
und Bebauungspläne zur Beschlussfassung unter Inkaufnahme bedenklicher
Verfahrensschritte, durch die Vortäuschung einer sachlichen Rechtfertigung,
mittels einer gesetzwidrigen Vorgangsweise und unter bewusst einseitiger,
unvollständiger, teilweise sogar unrichtiger Berichterstattung vorgelegt.
Und da behaupten Sie, das ist ein Verfahrensfehler?
Also, was ist denn dann eine Unkorrektheit, wenn nicht das eine Unkorrektheit
ist? - Das ist doch kein Verfahrensfehler! Ein Verfahrensfehler ist, wenn ich
eine Dienststelle nicht zu einer Stellungnahme auffordere und dann hinterher
draufkomme, dass die eigentlich was anderes gesagt hätte, als im Akt drinnen
ist. Aber das ist doch ganz klar und deutlich eine Verfehlung, wenn da steht,
dass etwas unter bewusst einseitiger, unvollständiger, teilweise sogar
unrichtiger Berichterstattung dem Gemeinderat vorgelegt wurde. Wenn Sie das
unter Verfahrensfehler subsumieren, dann brauchen Sie demokratiepolitisch noch
eine Nachhilfestunde, Kollege VALENTIN! (Beifall
bei den GRÜNEN und bei Gemeinderäten der FPÖ. - GR Erich VALENTIN: Aber nicht
von Ihnen!)
Abschließend noch ein Punkt, wo offensichtlich die
Recherche der Sozialdemokratischen Fraktion auch einer gewissen Nachhilfe
bedarf. Sie haben mir ad personam vorgeworfen, dass wir die Unterlagen nicht
der Staatsanwaltschaft übermittelt haben. Sie haben angeblich dort angerufen
und es ist Ihnen gesagt worden: Finden wir nicht, haben wir nicht. Das ist zwar
ein wienspezifisches Phänomen, denn normalerweise ist es so, wenn man zu einem
Kellner etwas sagt, dass er dann drauf sagt, das haben wir nicht, aber
offensichtlich ist es auch bei der Staatsanwaltschaft so.
Ich möchte denen, die für die Akten zuständig sind,
keine Kritik von hier ausrichten, aber Faktum ist: Es hat heute um
11.30 Uhr einen Anruf vom Juristen des Grünen Klubs im Rathaus bei der
Staatsanwaltschaft gegeben und die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Wien
lautet wie folgt: "Die Anzeige des Grünen Klubs im Rathaus betreffend OSR
Dipl Ing Vokaun ist am 21. Februar 2002 bei der Staatsanwaltschaft Wien
eingelangt und wurde zur Bearbeitung weitergeleitet. Detaillierte Angaben über
Aktenzahl, bearbeitende Abteilung und Ähnliches können nur entweder bei einer
persönlichen Vorsprache oder schriftlichen Anfrage beauskunftet werden."
So viel zu der Recherchequalität der
Sozialdemokratischen Fraktion. Ich weiß nicht, wo Sie angerufen haben und wen
Sie angerufen haben, Faktum ist, dass die Unterlagen seit dem 21. Februar
2002 bei der Staatsanwaltschaft sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt der
Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungskommission vor. Er ist unterzeichnet
von den Fraktionen der GRÜNEN, der FPÖ und der ÖVP beziehungsweise des Kollegen
Pfeiffer. Die Begründung ist dahin gehend ausreichend, als die Fälle, die das
Kontrollamt aufgezeichnet hat, eindeutig und klar zum Ausdruck bringen, dass es
hier Verfehlungen gegeben hat. Im Antragstext ist auf drei Seiten klar und
deutlich formuliert, was Antragsgegenstand ist. Die Präambel lautet:
"Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungskommission zur Klärung der
Praxis von Flächenwidmungs- und Bebauungsplanungsverfahren in Wien, zur Klärung
der politischen Verantwortung für nicht verfahrenskonforme sowie rechtswidrige
Flächenwidmungs- und Bebauungsplanungsverfahren und insbesondere zur
Überprüfung der Unregelmäßigkeiten bei einschlägigen Verfahren der
MA 21."
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden spätestens
in einem Jahr wissen, warum die
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