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Gemeinderat, 13. Sitzung vom 20.03.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 35 von 36

 

hat: Die Untersuchungskommission soll arbeiten können. Na, ein Weltklasseantrag, kann ich nur sagen. Ich bin dafür, dass wir zum Beispiel auch einen Antrag stellen, der Gemeinderat möge die vorgelegten Akten beschließen oder die Gemeinderatsausschüsse mögen die vorgelegten Akten besprechen. Wenn eine Untersuchungskommission eingesetzt wird, so ist es doch die logische Konsequenz, dass diese auch arbeiten soll und kann. Dazu bedarf es ja keinerlei Anträge hier vom hohen Gemeinderat (Beifall des GR Heinz Christian Strache.), sondern das steht ja ziemlich klar in der Stadtverfassung, was die zu tun hat. (GR Erich VALENTIN: Aber Sie haben uns was ganz anderes vorgeworfen!) Ich habe Ihnen vorgeworfen, dass Sie versucht haben, mit diesem Gutachten einzelne Punkte aus unserem Antrag herauszupicken.

 

Herr Kollege VALENTIN, Sie wissen ganz genau, dass Herr Barfuss oder Herr Dr Barfuss oder Prof Barfuss - ich weiß jetzt nicht genau, was er ist - zwei Gutachten gebraucht hat, um endlich einmal dorthin zu kommen, wo Sie hinkommen wollen. Er hat eines am 5. März gemacht, nachdem er am 28.2., offensichtlich mündlich, informiert wurde, dass es einen solchen Antrag gibt. Und dann hat es eines weiteren Gutachtens vom 12. März bedurft, in dem er dann mitgeteilt hat, welche Punkte man eigentlich herausnehmen müsste und wie man das machen kann, damit der Antrag trotzdem noch zulässig ist.

 

Ich bin froh, Herr Kollege VALENTIN, dass der Erste Vorsitzende, offensichtlich unter Zuhilfenahme der rechtskundigen Beamten oder der rechtskundigen Personen im Haus, zu dem Schluss gekommen ist, dass der vorliegende Antrag, so wie er von der Opposition eingebracht wurde, heute zur Beschlussfassung über die Einsetzung beziehungsweise zur Einsetzung dieser Untersuchungskommission führt.

 

Noch einen Punkt, den Sie angesprochen haben, Kollege VALENTIN, und der mich einfach ärgert, weil Sie hier einen Fakt schaffen wollen, der so nicht stimmt. Sie sprechen jedes Mal von Verfahrensfehlern. Da ist etwas passiert, da ist ein Zettel nicht in den Akt hineingekommen, und da ist das und jenes nicht passiert.

 

Herr Kollege VALENTIN, führen Sie sich nur einmal vor Augen, was das Kontrollamt der Stadt Wien klar und deutlich, in einer Deutlichkeit, wie wir sie in dieser Stadt eigentlich noch nicht gehabt haben in Kontrollamtsberichten, hier mitteilt: Dem Gemeinderat wurden Flächenwidmungs- und Bebauungspläne zur Beschlussfassung unter Inkaufnahme bedenklicher Verfahrensschritte, durch die Vortäuschung einer sachlichen Rechtfertigung, mittels einer gesetzwidrigen Vorgangsweise und unter bewusst einseitiger, unvollständiger, teilweise sogar unrichtiger Berichterstattung vorgelegt.

 

Und da behaupten Sie, das ist ein Verfahrensfehler? Also, was ist denn dann eine Unkorrektheit, wenn nicht das eine Unkorrektheit ist? - Das ist doch kein Verfahrensfehler! Ein Verfahrensfehler ist, wenn ich eine Dienststelle nicht zu einer Stellungnahme auffordere und dann hinterher draufkomme, dass die eigentlich was anderes gesagt hätte, als im Akt drinnen ist. Aber das ist doch ganz klar und deutlich eine Verfehlung, wenn da steht, dass etwas unter bewusst einseitiger, unvollständiger, teilweise sogar unrichtiger Berichterstattung dem Gemeinderat vorgelegt wurde. Wenn Sie das unter Verfahrensfehler subsumieren, dann brauchen Sie demokratiepolitisch noch eine Nachhilfestunde, Kollege VALENTIN! (Beifall bei den GRÜNEN und bei Gemeinderäten der FPÖ. - GR Erich VALENTIN: Aber nicht von Ihnen!)

 

Abschließend noch ein Punkt, wo offensichtlich die Recherche der Sozialdemokratischen Fraktion auch einer gewissen Nachhilfe bedarf. Sie haben mir ad personam vorgeworfen, dass wir die Unterlagen nicht der Staatsanwaltschaft übermittelt haben. Sie haben angeblich dort angerufen und es ist Ihnen gesagt worden: Finden wir nicht, haben wir nicht. Das ist zwar ein wienspezifisches Phänomen, denn normalerweise ist es so, wenn man zu einem Kellner etwas sagt, dass er dann drauf sagt, das haben wir nicht, aber offensichtlich ist es auch bei der Staatsanwaltschaft so.

 

Ich möchte denen, die für die Akten zuständig sind, keine Kritik von hier ausrichten, aber Faktum ist: Es hat heute um 11.30 Uhr einen Anruf vom Juristen des Grünen Klubs im Rathaus bei der Staatsanwaltschaft gegeben und die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Wien lautet wie folgt: "Die Anzeige des Grünen Klubs im Rathaus betreffend OSR Dipl Ing Vokaun ist am 21. Februar 2002 bei der Staatsanwaltschaft Wien eingelangt und wurde zur Bearbeitung weitergeleitet. Detaillierte Angaben über Aktenzahl, bearbeitende Abteilung und Ähnliches können nur entweder bei einer persönlichen Vorsprache oder schriftlichen Anfrage beauskunftet werden."

 

So viel zu der Recherchequalität der Sozialdemokratischen Fraktion. Ich weiß nicht, wo Sie angerufen haben und wen Sie angerufen haben, Faktum ist, dass die Unterlagen seit dem 21. Februar 2002 bei der Staatsanwaltschaft sind.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt der Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungskommission vor. Er ist unterzeichnet von den Fraktionen der GRÜNEN, der FPÖ und der ÖVP beziehungsweise des Kollegen Pfeiffer. Die Begründung ist dahin gehend ausreichend, als die Fälle, die das Kontrollamt aufgezeichnet hat, eindeutig und klar zum Ausdruck bringen, dass es hier Verfehlungen gegeben hat. Im Antragstext ist auf drei Seiten klar und deutlich formuliert, was Antragsgegenstand ist. Die Präambel lautet: "Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungskommission zur Klärung der Praxis von Flächenwidmungs- und Bebauungsplanungsverfahren in Wien, zur Klärung der politischen Verantwortung für nicht verfahrenskonforme sowie rechtswidrige Flächenwidmungs- und Bebauungsplanungsverfahren und insbesondere zur Überprüfung der Unregelmäßigkeiten bei einschlägigen Verfahren der MA 21."

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden spätestens in einem Jahr wissen, warum die

 

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