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Gemeinderat, 13. Sitzung vom 20.03.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 16 von 36

 

Die andere Frage ist natürlich - und sie stellt sich auch bei den Plandokumenten, die das Kontrollamt untersucht hat, als es auf diese Unzulänglichkeiten hingewiesen hat -: Warum tut einer so etwas? Welchen Grund hat er denn, auf der einen Seite - so wie es das Kontrollamt beschrieben hat - den rechtmäßigen Weg des Widmungsverfahrens zu verlassen, teilweise ungerechtfertigte und nicht rechtskonforme Tatsachen zu schaffen? Warum tut das ein Leiter einer Magistratsabteilung, der durchaus Reputation besitzt oder besessen hat, je nachdem, aus welchem Blickwinkel man das betrachtet? Welches Interesse hat er, und welches Interesse hatte er unter anderem bei der Widmung in der Fasangartengasse 20-24, wo er nach Abschluss des Widmungsverfahrens dann Miteigentümer geworden ist?

 

Mir ist schon klar, dass jeder Mensch in dieser Stadt ein Anrecht hat, Eigentum zu erwerben, irgendwo zu wohnen und es sich nach bestem Wissen und Gewissen - ich bitte, das jetzt nicht falsch zu verstehen - zu richten. Jeder schaut natürlich, wie er mit seinem Einkommen auskommt. Das ist keine Frage - nur, wie und aus welchem Blickwinkel die Fasangartengasse 20-24 zu betrachten ist, ist eine eigene.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus diesem Grund und gerade deshalb, und auch, wenn es - ich wiederhole es hier - massive Versuche gegeben hat, insbesondere mit diesem besagten Rechtsgutachten, das am Montag in der Präsidiale nach Verlangen der Opposition doch noch herausgerückt wurde, wo dringestanden ist: Untersuchungskommission ist okay, aber nur in den Fällen, die sich das Kontrollamt schon angeschaut hat ... (GR Christian Oxonitsch: Das hat ja nicht ...!)

 

Herr Kollege Oxonitsch! Ich kann es mir holen und Ihnen wortwörtlich vorlesen. Dass dieser Gutachter, den Sie bestellt haben, nicht einmal die Kontrollamtsberichte gelesen hat, ist die Peinlichkeit für sich selbst, wenn einer in sein Gutachten hineinschreibt: in Unkenntnis der Kontrollamtsberichte. Aber hineinzuschreiben, dass Verdachtsmomente, die während der Untersuchungskommission auftreten, nicht mehr Gegenstand der Untersuchungskommission zu sein hätten - dann können wir uns das Ganze ersparen! (GR Christian Oxonitsch: Genau das alles ... in dem Gutachten!) Dann können wir uns das Ganze ersparen.

 

Wir werden es uns nicht ersparen. Ich bin froh, dass es heute zu dem kommt, was wir gemeinsam mit der FPÖ und Herrn GR Pfeiffer beantragt haben, dass es zu diesen Fragestellungen kommt. Denn genau diese Fragestellungen werden den Hinweis darauf erbringen: Warum ist das passiert? Wer hatte was von so einer Vorgangsweise? Wer hat davon gewusst? Wo sind die politisch Verantwortlichen zu suchen? Welche Konsequenzen werden wir daraus ziehen?

 

Aber das Ganze hat einen Vorlauf und geht natürlich auch in die Richtung der Nebenbeschäftigung, die dieser SR V. gehabt hat. Wie wir aus verschiedenen Quellen im Hause wissen, gibt es auch andere, die Nebenbeschäftigungen haben, die vielleicht nicht ganz kompatibel mit der Tätigkeit sind, die sie im Magistrat ausüben. Daher werden wir einen Beschluss- und Resolutionsantrag einbringen, gemeinsam mit Kollegen Ulm, ÖVP, und Kollegen Madejski, FPÖ, betreffend Offenlegung der Nebenbeschäftigungen von leitenden Bediensteten als Konsequenz des Wiener Widmungsskandals.

 

Der Beschlussantrag lautet:

 

"Das zuständige Mitglied des Stadtrats möge rasch eine verfassungskonforme Regelung vorlegen, welche die Grundlage dafür bietet, dass von der zuständigen Stelle MA 2 in geeigneter Form einmal jährlich eine Auflistung zu erstellen, allen GemeinderätInnen zur Verfügung zu stellen und zu veröffentlichen ist ..."

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik (unterbrechend): Herr GR Kenesei, kommen Sie bitte zum Schluss.

 

GR Günter Kenesei (fortsetzend): Den Satz werde ich noch fertig lesen dürfen, davon gehe ich aus. (GRin Mag Sonja Wehsely: Nicht so nervös sein!)

 

"... in welcher die Nebenbeschäftigungen gemäß § 25 Abs. 3 der Dienstordnung 1994 beziehungsweise § 16 Abs. 2 Vertragsbedienstetenordnung 1995 aller leitenden Bediensteten - dies sind insbesondere der/die MagistratsdirektorIn, BereichsleiterIn, StadtbaudirektorIn, AbteilungsleiterInnen, ProjektleiterInnen, DienststellenleiterInnen und GruppenleiterInnen - unter Angabe der Abteilung, in welcher diese beschäftigt sind, anzuführen sind."

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung dieses Antrags.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass die Premiere, die wir im Wiener Gemeinderat haben werden, nämlich diese Untersuchungskommission einzusetzen, das erbringen wird, was die Bevölkerung und was die Leute sich von einer Untersuchung erwarten, nämlich endlich Aufklärung dieser Missstände, und auch festzustellen, wer in dieser Stadt die politische Verantwortung für diese Missstände trägt. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Herr GR Kenesei! Ich möchte feststellen, ich mache auch lange Sätze, aber Sie haben ein paar Sätze mehr gesagt. Ich bin nicht nervös, ich bin weder hektisch, noch sonst etwas.

 

Als Nächster ist Herr GR DDr Görg zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

GR DDr Bernhard Görg (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich glaube, es ist ziemlich exakt drei Jahre her, dass ein so genannter Bauskandal unsere Diskussionen hier im Gemeinderat und auch in der Öffentlichkeit beherrscht hat. Als Folge dieses so genannten Bauskandals ist auch die Debatte aufgebrochen: Brauchen wir in dieser Stadt, in diesem Land Wien ein Instrumentarium, mit dem politische Verantwortung geklärt werden kann, wenn es zu so genannten Skandalen in der Verwaltung kommt?

 

Obwohl ich damals als amtsführender Stadtrat selbst von diesem so genannten Bauskandal betroffen war, ist es für mich persönlich und für meine Fraktion keine wirkliche Frage gewesen, dass wir uns ganz entschieden für ein solches Untersuchungsinstrumentarium ausgesprochen haben, auch in dem Wissen und trotz des Wissens,

 

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