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Gemeinderat, 9. Sitzung vom 14.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 138

 

einen Bericht der Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Korruption im Vergabewesen verweisen. Dieser erstellte Bericht wurde seinerzeit - unter der Federführung des Rechnungshofs - vom damaligen Bundeskanzler Klima in Auftrag gegeben. Die Arbeitsgruppe hat in diesem Zusammenhang einen bemerkenswerten Satz in ihren Bericht hineingeschrieben. Es heißt dort - ich darf wörtlich zitieren -: "Angesichts der Größenordnung von 300 Milliarden S vermögen bereits wenige nicht korrekt durchgeführte Vergabeverfahren oder in deren Vorfeld gelegene, den freien Wettbewerb behindernde Vorgänge beträchtliche finanzielle Nachteile für die vergebenden Stellen und damit in letzter Konsequenz" - und das halte ich für besonders wichtig - "für die Steuerzahler zu bewirken." - Ende des Zitats.

 

Es ist letztlich der Steuerzahler, der in irgendeiner Weise dafür aufzukommen hat, entweder direkt über sein Steueraufkommen oder indirekt derart, dass Vermögenswerte, die letztlich er geschaffen hat, geschmälert werden.

 

Ich darf noch einmal darauf zurückkommen, dass der alte Vorstand der Flughafen Wien AG die Meinung vertreten hat - das hat er im Stellungnahmeverfahren auch uns gegenüber zum Ausdruck gebracht -, dass der Schaden wesentlich geringer sei: Er würde sich nicht auf 103 Millionen S, sondern nur auf etwas mehr als 13 Millionen S belaufen.

 

Wir haben uns diesbezüglich die Argumentation des Vorstands sehr eingehend angesehen und wir konnten diese Berechnung nicht nachvollziehen. Der Rechnungshof ist daher in seinem Endbericht, den er auch dem Gemeinderat vorgelegt hat, bei seinen 103 Millionen S geblieben. Wir können jeden Groschen davon belegen.

 

Ich darf auch auf etwas zurückkommen, was von einem meiner Vorredner gesagt wurde: dass der im Strafverfahren zurechenbare Schaden wesentlich geringer war. Das ist verständlich. Denn nicht alles, was zu Vermögensnachteilen der Flughafen Wien AG im Zuge der Vergabeverfahren geführt hat, war auf strafrechtlich relevantes Verhalten zurückzuführen. Es war dies nur ein Bruchteil beziehungsweise es konnte nur ein Bruchteil dieser Vermögensnachteile als strafrechtlich relevant nachgewiesen werden. Das ändert aber nichts daran, dass der Schaden insgesamt 103 Millionen S beträgt, eben nicht nur durch strafbare Handlungen, sondern auch durch bloße Schlamperei, durch Nichteinhaltung von Formalvorschriften und dergleichen mehr, für die es gar keine strafrechtlichen Bestimmungen gibt. Es bleibt daher bei diesen 103 Millionen S an Schaden.

 

Wie es derzeit aussieht, wird es kaum möglich sein, diesen Schaden zu minimieren. Denn die Versäumnisse und Fehler wurden von der Flughafen Wien AG gemacht. Sie sind dort begangen worden oder wurden von den Organen der Flughafen Wien AG mitverantwortet. Es ist daher nicht anzunehmen, dass dieser Schaden noch minimiert werden kann, was höchst bedauerlich ist.

 

Es wurden allerdings - und das ist positiv zu vermerken - auf Grund des Berichts des Rechnungshofs Maßnahmen ergriffen, die in erster Linie darin bestanden haben, dass der alte Vorstand vorzeitig aus seiner Funktion abberufen wurde und dass darüber hinaus auch Strafverfahren in Gang gesetzt wurden. Einige davon sind bereits abgeschlossen, andere sind noch immer offen.

 

Es wäre allerdings für die Arbeit des Rechnungshofs nicht befriedigend, sich damit zufrieden geben zu müssen, dass, was die Vergangenheit betroffen hat, Maßnahmen gesetzt wurden, um einen Schlussstrich zu ziehen. Der Rechnungshof erwartet sich schon noch etwas mehr. Der Rechnungshof erwartet sich, dass zukunftsorientierte Maßnahmen gesetzt werden, die derartige Verfehlungen, wie er feststellen musste, in Zukunft vermeiden helfen. Das ist letztlich das Wesen jeder Rechnungshofprüfung. Der Rechnungshof stellt Fehler, die in der Vergangenheit begangen wurden, fest, zieht daraus die Konsequenzen, gibt Empfehlungen ab, agiert daher in diesem Sinne zukunftsorientiert und erwartet sich, dass diese zukunftsorientierten Empfehlungen aufgegriffen werden.

 

Ich darf hier in aller Kürze anführen, welche Maßnahmen es sind, die man ergreifen müsste. Das ist in erster Linie die Verbesserung der Projektorganisation, eine verbindliche Einhaltung des Investitionsplans, eine strikte Einhaltung des Bestbieterprinzips im Vergabeverfahren und letztlich die strikte Einhaltung der eigenen Vergaberichtlinien, die sich die Flughafen Wien AG selbst gegeben hat.

 

Es wird vielleicht der eine oder andere von Ihnen jetzt die Frage stellen: Wie soll ich meinen Beitrag dazu leisten können? - Er ist leistbar, sowohl von Seiten der Stadtregierung als auch von Seiten des Gemeinderats. Wenngleich mir selbstverständlich nicht unbekannt ist, dass der Anteil der Gemeinde Wien an der Flughafen Wien AG ein Minderheitsanteil in der Höhe von 20 Prozent ist, so ist doch die Gemeinde Wien dort mit Aufsichtsräten vertreten. Es ist daher ein Appell an Sie alle, sowohl an die Mitglieder der Stadtregierung als auch des Gemeinderats, alles in Ihren Möglichkeiten Liegende zu unternehmen, dass der Aufsichtsrat dort die Interessen der Stadt Wien ordnungsgemäß vertritt: die Interessen der Stadt Wien, die letztlich immer die Interessen des Steuerzahlers zu sein haben.

 

Diese Interessen des Steuerzahlers sind uns allen ein Anliegen, Ihnen als Gemeinderat und uns als Rechnungshof. - Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Ich danke schön und darf festhalten, dass nun die Debatte geschlossen ist.

 

Der Herr Vizebürgermeister hat als Berichterstatter das Schlusswort. - Bitte.

 

Berichterstatter VBgm Dr Sepp Rieder: Herr Bürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich möchte mein Schlusswort entsprechend der

 

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