Gemeinderat,
9. Sitzung vom 14.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 67 von 138
einen Bericht der Arbeitsgruppe
zur Bekämpfung von Korruption im Vergabewesen verweisen. Dieser erstellte
Bericht wurde seinerzeit - unter der Federführung des Rechnungshofs - vom
damaligen Bundeskanzler Klima in Auftrag gegeben. Die Arbeitsgruppe hat in
diesem Zusammenhang einen bemerkenswerten Satz in ihren Bericht
hineingeschrieben. Es heißt dort - ich darf wörtlich zitieren -:
"Angesichts der Größenordnung von 300 Milliarden S vermögen
bereits wenige nicht korrekt durchgeführte Vergabeverfahren oder in deren
Vorfeld gelegene, den freien Wettbewerb behindernde Vorgänge beträchtliche
finanzielle Nachteile für die vergebenden Stellen und damit in letzter Konsequenz"
- und das halte ich für besonders wichtig - "für die Steuerzahler zu
bewirken." - Ende des Zitats.
Es ist letztlich der Steuerzahler, der in irgendeiner
Weise dafür aufzukommen hat, entweder direkt über sein Steueraufkommen oder
indirekt derart, dass Vermögenswerte, die letztlich er geschaffen hat,
geschmälert werden.
Ich darf noch einmal darauf zurückkommen, dass der
alte Vorstand der Flughafen Wien AG die Meinung vertreten hat - das hat er im
Stellungnahmeverfahren auch uns gegenüber zum Ausdruck gebracht -, dass der
Schaden wesentlich geringer sei: Er würde sich nicht auf
103 Millionen S, sondern nur auf etwas mehr als
13 Millionen S belaufen.
Wir haben
uns diesbezüglich die Argumentation des Vorstands sehr eingehend angesehen und
wir konnten diese Berechnung nicht nachvollziehen. Der Rechnungshof ist daher
in seinem Endbericht, den er auch dem Gemeinderat vorgelegt hat, bei seinen
103 Millionen S geblieben. Wir können jeden Groschen davon belegen.
Ich darf auch auf etwas zurückkommen, was von einem
meiner Vorredner gesagt wurde: dass der im Strafverfahren zurechenbare Schaden
wesentlich geringer war. Das ist verständlich. Denn nicht alles, was zu
Vermögensnachteilen der Flughafen Wien AG im Zuge der Vergabeverfahren geführt
hat, war auf strafrechtlich relevantes Verhalten zurückzuführen. Es war dies
nur ein Bruchteil beziehungsweise es konnte nur ein Bruchteil dieser
Vermögensnachteile als strafrechtlich relevant nachgewiesen werden. Das ändert
aber nichts daran, dass der Schaden insgesamt 103 Millionen S
beträgt, eben nicht nur durch strafbare Handlungen, sondern auch durch bloße
Schlamperei, durch Nichteinhaltung von Formalvorschriften und dergleichen mehr,
für die es gar keine strafrechtlichen Bestimmungen gibt. Es bleibt daher bei
diesen 103 Millionen S an Schaden.
Wie es derzeit aussieht, wird es kaum möglich sein,
diesen Schaden zu minimieren. Denn die Versäumnisse und Fehler wurden von der
Flughafen Wien AG gemacht. Sie sind dort begangen worden oder wurden von den
Organen der Flughafen Wien AG mitverantwortet. Es ist daher nicht anzunehmen,
dass dieser Schaden noch minimiert werden kann, was höchst bedauerlich ist.
Es wurden allerdings - und das ist positiv zu
vermerken - auf Grund des Berichts des Rechnungshofs Maßnahmen ergriffen, die in
erster Linie darin bestanden haben, dass der alte Vorstand vorzeitig aus seiner
Funktion abberufen wurde und dass darüber hinaus auch Strafverfahren in Gang
gesetzt wurden. Einige davon sind bereits abgeschlossen, andere sind noch immer
offen.
Es wäre allerdings für die Arbeit des Rechnungshofs
nicht befriedigend, sich damit zufrieden geben zu müssen, dass, was die
Vergangenheit betroffen hat, Maßnahmen gesetzt wurden, um einen Schlussstrich
zu ziehen. Der Rechnungshof erwartet sich schon noch etwas mehr. Der
Rechnungshof erwartet sich, dass zukunftsorientierte Maßnahmen gesetzt werden,
die derartige Verfehlungen, wie er feststellen musste, in Zukunft vermeiden
helfen. Das ist letztlich das Wesen jeder Rechnungshofprüfung. Der Rechnungshof
stellt Fehler, die in der Vergangenheit begangen wurden, fest, zieht daraus die
Konsequenzen, gibt Empfehlungen ab, agiert daher in diesem Sinne
zukunftsorientiert und erwartet sich, dass diese zukunftsorientierten
Empfehlungen aufgegriffen werden.
Ich darf hier in aller Kürze anführen, welche
Maßnahmen es sind, die man ergreifen müsste. Das ist in erster Linie die
Verbesserung der Projektorganisation, eine verbindliche Einhaltung des
Investitionsplans, eine strikte Einhaltung des Bestbieterprinzips im
Vergabeverfahren und letztlich die strikte Einhaltung der eigenen
Vergaberichtlinien, die sich die Flughafen Wien AG selbst gegeben hat.
Es wird vielleicht der eine oder andere von Ihnen
jetzt die Frage stellen: Wie soll ich meinen Beitrag dazu leisten können? - Er
ist leistbar, sowohl von Seiten der Stadtregierung als auch von Seiten des
Gemeinderats. Wenngleich mir selbstverständlich nicht unbekannt ist, dass der
Anteil der Gemeinde Wien an der Flughafen Wien AG ein Minderheitsanteil in der
Höhe von 20 Prozent ist, so ist doch die Gemeinde Wien dort mit
Aufsichtsräten vertreten. Es ist daher ein Appell an Sie alle, sowohl an die
Mitglieder der Stadtregierung als auch des Gemeinderats, alles in Ihren
Möglichkeiten Liegende zu unternehmen, dass der Aufsichtsrat dort die Interessen
der Stadt Wien ordnungsgemäß vertritt: die Interessen der Stadt Wien, die
letztlich immer die Interessen des Steuerzahlers zu sein haben.
Diese Interessen des Steuerzahlers sind uns allen ein
Anliegen, Ihnen als Gemeinderat und uns als Rechnungshof. - Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Ich danke schön und darf festhalten, dass nun
die Debatte geschlossen ist.
Der Herr Vizebürgermeister hat als Berichterstatter
das Schlusswort. - Bitte.
Berichterstatter VBgm Dr Sepp Rieder: Herr Bürgermeister! Meine sehr geehrten Damen und
Herren!
Ich möchte mein Schlusswort entsprechend der
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular