Gemeinderat,
9. Sitzung vom 14.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 138
einem Kind ein Mindesteinkommen von beispielsweise
12 000 S; dann ist das Karenz- und Familiengeld auf der einen Seite
Bestandteil dieser 12 000 S. Umgerechnet auf 14 Monatsgehälter
gibt es dann eigentlich - unter Anführungszeichen - "nur noch" ein
Mindesteinkommen von 4 000 oder 5 000 S. Wie dieses Beispiel
zeigt, ist das Mindesteinkommen wirklich so niedrig angesetzt, dass dies nur
eine Maßnahme ist, um nicht alle 100 000 Studenten, die von ihren Familien
her sehr unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung
erhalten, im Bereich der Wohnbeihilfe wieder zu finden.
Der Kreis der Anspruchsberechtigten, für den wir
unsere Berechnungen vorgenommen haben und für den wir im Rahmen von
Maximalbudget und Teilbudgets budgetiert haben, sieht rund 30 000 Bezugsberechtigte
vor. Man kann nicht einfach eine Maßnahme derart setzen, dass es auf einmal
130 000 Anspruchsberechtigte gibt, und hoffen, dass keiner davon erfährt.
Da ist mir der Weg, den wir gehen, lieber. Wir haben 30 000
Anspruchsberechtigte, wir hoffen, dass alle es erfahren und darum einreichen,
und dafür ist auch das Geld vorhanden.
Aber die Initiative, die Sie angesprochen haben, wird
durchgerechnet. Wenn es uns von den Anspruchsberechtigten her vertretbar zu
sein scheint und wenn es budgetierbar ist, wollen wir im nächsten Jahr diese
und auch einige andere Anpassungen und positive Veränderungen einbeziehen.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Die vierte Zusatzfrage wird von Herrn GR Wagner
gestellt. - Bitte.
GR Josef Wagner
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr
Stadtrat!
Sie haben zwar die budgetierte Zahl von
600 Millionen S genannt, aber nicht die angefragte Zahl über die
bisherigen Aufwendungen. Ich kann das jedoch bei 4 000 Anträgen ungefähr
nachrechnen und schätze daher, dass es sich zumindest um
500 Millionen S handelt, die Sie sich erspart haben. Auch wenn die
Zahl der Antragsteller steigen wird, bleibt doch ein beträchtlicher Betrag in
dem Topf, den Sie an sich für solche Ausgaben budgetiert haben. Ich verstehe
daher nicht, warum Sie unseren Antrag, die Mindesteinkommensgrenzen wesentlich
zu senken, um diesen Kreis zu erweitern und zusätzliche Informationen zu geben,
abgelehnt haben.
Ich frage Sie daher: Wenn
sich die Entwicklung der Antragsteller in den nächsten Monaten nicht rasant
nach oben verändert, sind Sie dann bereit, die Einkommensgrenzen zu senken?
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Werner Faymann:
Erstens zu dieser Zahl - da gibt es überhaupt keine Geheimnisse -: Bei der
allgemeinen Wohnbeihilfe beträgt die durchschnittliche Zahl 1 704 S,
bei der Wohnbeihilfe im geförderten Bereich sind es im Durchschnitt
1 991 S, die wir auszahlen. Die Anzahl habe ich Ihnen auch gesagt,
daher sehen Sie, wie viel wir dafür ausgeben.
Dass wir nicht geglaubt haben, für heuer
600 Millionen S auszugeben - da ich ja gesagt habe, das ist die
Maximalsumme, die innerhalb von drei Jahren zu erreichen ist -, ergibt sich
schon aus dem Zeitraum von einem halben Jahr. Wenn man eine Maßnahme im Juli
einführt und weiß, dass es seine Zeit dauert, bis die Berechtigten davon
erfahren, und nur noch das halbe Jahr zur Verfügung hat, dann können Sie mir
glauben, dass ich nicht 600 Millionen S habe. Daher habe ich auch
nicht umso viel zu viel, wie Sie gerne hätten oder vorschlagen würden, um es
zusätzlich auszugeben.
Wir haben die Mittel, die wir heuer und vielleicht
auch im ersten Halbjahr des nächsten Jahres nicht verwenden - unter
Anführungszeichen - "müssen", zusätzlich in Sanierungsmaßnahmen
gesteckt, aber auch in Bereiche mit steigendem Finanzierungsbedarf - etwa die
Bereiche der Jungfamilienförderung und des Eigenmittelersatzdarlehens -, in
denen es immer wieder zu unerwartenden Spitzen kommt.
Es ist aber richtig - und das trennt uns in keiner
Weise -, wir werden überlegen, dass bei den Mindesteinkommen nicht nur
Kindergeld und Familienbeihilfe - wie schon jetzt - dazuzurechnen sind, sondern
dass wir außerdem dafür sorgen, dass der Anspruchsberechtigte, der sozial
schwach ist und keine Möglichkeit hat, von seiner Familie unterstützt zu werden
- gleichgültig, ob Student oder nicht Student - und die Unterstützung für die
Wohnung zu bekommen, auch in Zukunft das Geld erhält.
Die Antwort ist daher einfach. Wir wollen eine
Nachbesserung und weitere Verbesserung der allgemeinen Wohnbeihilfe schaffen
und, wie Sie alle verlangt haben, die Öffentlichkeitsarbeit dazu im neuen Jahr
mit vollem Schwung starten.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Ich danke. - Somit ist die 2. Anfrage beantwortet.
Wir kommen zur 3. Anfrage (PrZ 0019/GM/01-KSP).
Sie wurde von Frau GRin Sandra Frauenberger gestellt und ist an den
amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft und Wiener
Stadtwerke gerichtet: Welche Maßnahmen werden von der Gemeinde Wien gegen
die steigende Jugendarbeitslosigkeit gesetzt?
Herr Vizebürgermeister, ich bitte um Beantwortung.
VBgm Dr Sepp Rieder:
Sehr geehrte Frau Gemeinderätin!
Das Thema der Arbeitslosigkeit und insbesondere der
Jugendarbeitslosigkeit beschäftigt uns mittlerweile nicht nur in Landtags- und
Gemeinderatssitzungen - und vorweg im Bereich des Kuratoriums und der Vorstandssitzung
des Wiener Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnen-Förderungsfonds -, sondern ist
tatsächlich auch zu einem Thema der österreichischen Politik insgesamt
geworden. Ich halte es ungeachtet der Tatsache, dass die Bundesregierung erst
verhältnismäßig spät auf dieses Thema gekommen ist, für einen positiven Aspekt,
dass man sich jetzt generell mit
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