Gemeinderat,
9. Sitzung vom 14.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 138
Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Ich habe
es schon gesagt, Herr Kollege. Ich werde mich, da mir persönlich keine
Beschwerden vorliegen, mit den Kollegen und Freunden von Arbeiterkammer und
Verein für Konsumenteninformation in Verbindung setzen und mich erkundigen, ob
das dort der Fall ist. Sollte es berechtigte Beschwerden geben, werde ich mich
dieser sicherlich annehmen.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Ich
danke schön. - Somit ist die 1. Anfrage beantwortet.
Die 2. Anfrage (PrZ 0046/GM/01-KFP)
wurde von Herrn GR Josef Wagner gestellt und ist an den amtsführenden Stadtrat
der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet: Zu der
mit 1. Juni 2001 auf Initiative der FPÖ eingeführten allgemeinen
Wohnbeihilfe auch für Mieter im privaten Wohnungsbereich haben Sie rund
33 000 Antragsteller erwartet. Wie vielen Antragstellern und mit welchem
Gesamtbetrag wurde in den ersten sechs Monaten Wohnbeihilfe gewährt, und wie
hoch ist der aus der geringen Anzahl von Antragstellern für 2001 noch zur
Verfügung stehende Betrag für Wohnbeihilfen?
Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Werner Faymann:
Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die allgemeine Wohnbauhilfe und deren Einführung ist
in diesem Haus unbestritten als richtige Maßnahmen angesehen. Nun ist es die
Frage, wie viele Anspruchsberechtigte es gibt und wie viele von ihnen davon
Gebrauch machen. Ich kann Ihnen die Zahlen vom Dezember sagen.
Es sind nur für den Bereich der allgemeinen Wohnbeihilfe
4 099, insgesamt Wohnbeihilfebezieher exklusive der allgemeinen
Wohnbeihilfe 23 795. Rechnet man diese beiden Zahlen betreffend Wohnbeihilfe
zusammen, so ergibt das im geförderten und im nichtgeförderten Teil
27 894.
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Danke. - Die erste Zusatzfrage wird von Herrn GR Wagner gestellt. - Bitte.
GR Josef Wagner
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat!
Ich bin jetzt nicht ganz
sicher, ob ich Ihre erste Zahl, nämlich 4 099, richtig verstanden habe.
Denn das würde bedeuten, dass Sie um fast 29 000 Antragsteller unter den
Erwarteten liegen, weil ja diese Zahl von 23 795 den geförderten Wohnbau
betrifft. Das würde daher auch bedeuten, dass nur etwas mehr als
10 Prozent der erwarteten Bedürftigen einen Antrag gestellt haben und wir
hier eine ähnliche Entwicklung erleben, wie wir sie vom Heizkostenzuschuss her
kennen.
Ich frage daher, ob hier
nicht doch in der Information etwas schief läuft. Ich weiß schon, dass Sie zahlreiche
Inserate mit einem lächelnden Stadtrat schalten lassen. Aber ich frage Sie:
Würden Sie eine Information auch zum Beispiel der privaten Hausverwalter und
Hauseigentümer, mit der auf diese Wohnbeihilfe aufmerksam gemacht wird, direkt
an die Mieter und ohne entsprechende Inserate unterstützen?
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer:
Bitte, Herr Stadtrat.
Amtsf StR Werner Faymann:
Ob Inserate oder nicht - ich bin dafür, dass man im Bereich der allgemeinen
Wohnbeihilfe zusätzlich auf Information setzt.
Aber noch einmal zu den Zahlen: Wir haben eine
Höchstsumme budgetiert, von der wir gesagt haben, es ist zu erwarten, dass wir
sie in maximal drei Jahren erreichen werden. Es entspricht den internationalen
Erfahrungen mit Schätzungen von Beihilfenbeziehern, dass ein gewisser
Prozentsatz die Beihilfen in Anspruch nimmt. Oftmals aber werden sie nicht in Anspruch
genommen, weil das öffentliche Klima manchmal von Diskussionen derart geprägt
ist, dass jemand, der zwar Anspruch hat, zugleich auch das Gefühl hat, er will
sich dafür in der öffentlichen Diskussion nicht - etwa als
"Sozialschmarotzer" - beschimpfen oder schlecht behandeln lassen.
Solche Diskussionen führen natürlich dazu, dass es weniger sind, die ihr Recht
in Anspruch nehmen.
Wenn man also wirklich etwas unterstützen möchte -
darin sehe ich für Sie und für uns alle einen Beitrag -, dann ist das die
öffentliche Akzeptanz von Beihilfen für Menschen, denen sie als ein Rechtsanspruch
zustehen und nicht als irgendeine Art von Zuwendung, für die man sich genieren
müsste. Dazu könnten Sie und sicher auch alle anderen gemeinsam mit mir in der
öffentlichen Diskussion einen wesentlichen Beitrag leisten, unabhängig von der
Information von Hauseigentümern, für die ich bin, unabhängig von Inseraten -
mit und ohne Lächeln -, für die ich bin.
Noch einmal zur Zahl: Wenn man eine solche Maßnahme
ergreift, muss man wissen, wie viel sie maximal kosten wird. Die
Finanzabteilung des Hauses fordert zu Recht, dass sie einen Überblick haben
muss, wie sich in den einzelnen Ressorts, wenn etwas eingeführt wird, die
Kosten dafür entwickeln können. Da haben wir gesagt, dass nach drei Jahren bei
rund 30 000 Wohnbeihilfebeziehern als Obergrenze ein Betrag von maximal
600 Millionen S dafür aufgewendet werden muss.
Nun ist ein halbes Jahr vorbei und es sind jetzt ungefähr
4 100. Die Zahl ist rasant angestiegen. Es waren im Juli etwa 250, und
daran zeigt sich, wie steil der Anstieg war. Ich kann es Ihnen auch vorlesen:
im Juli waren es 250, im August schon 934. Sie sehen, es ist ein relativ
steiler Anstieg erfolgt. Bisher war es nur ein halbes Jahr, und jetzt haben wir
ein ganzes Jahr vor uns, in dem die Maßnahme der allgemeinen Wohnbeihilfe
gültig sein wird.
Deshalb rechne ich damit, dass die Anspruchsberechtigten im
nächsten Jahr wesentlich stärker davon Gebrauch machen werden. Ob wir nach drei
Jahren die volle Zahl von 30 000 ausschöpfen werden, hängt, wie gesagt,
einerseits mit gezielter Information, aber andererseits auch mit so etwas wie
politisch-emotionaler Grundstimmung zusammen. Dazu kann
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