Gemeinderat,
6. Sitzung vom 25.10.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 64 von 100
hungen unter
Berücksichtigung des zumutbaren Rationalisierungs- sowie Einsparungspotenzials
im betriebswirtschaftlichen Ausmaß durchzuführen."
Sehr geehrter
Herr Vizebürgermeister! Definieren Sie bitte, und zwar so, dass ein Richter darüber
auch Recht sprechen kann, was man unter "zumutbaren Rationalisierungs-
sowie Einsparungspotenzialen" versteht.
Sehr geehrter
Herr Vizebürgermeister! Definieren Sie bitte genauso den Begriff "im
betriebswirtschaftlichen Ausmaß". Wenn es allein nach dem betriebswirtschaftlichen
Ausmaß ginge, könnten die Wiener Linien
ihre Tarife verdoppeln, und nach dieser Verdoppelung wäre eine weitere Tariferhöhung
nach betriebswirtschaftlichem Ausmaß zulässig.
Bei der
Ausgliederung der Wiener Stadtwerke haben wir kritisiert, dass dadurch dem
Gemeinderat jede Kontrollmöglichkeit gegenüber den Wiener Linien entzogen wurde, zum Beispiel bei der Tarifgestaltung.
Ihre Vorgängerin, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, Frau StR Ederer hat
dann immer argumentiert: "Selbstverständlich können die Wiener Linien nicht machen, was sie wollen.
Wir können über den Betriebskostenzuschuss regulierend eingreifen." -
Dieses Steuerungselement, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geben Sie aber
mit diesem Vertrag aus der Hand.
Was die
Zahlungen an die Wiener Linien
hinsichtlich Verkehrsinfrastruktur in der Höhe von 1,7 Milliarden S
jährlich mit einer jährlichen Wertanpassung von 1,5 Prozent anbelangt, ist
uns unter Berücksichtigung der langen Laufzeit des Vertrags die Aufgliederung
der Projekte nicht ausreichend genug. Darüber hätten wir ebenfalls gerne mit
Ihnen gesprochen.
Die in der
Anlage 3 zu diesem Vertrag angeführten Qualitätsstandards und
Qualitätsindikatoren umfassen eineinhalb Seiten und sind Absichtserklärungen.
Für ein Vertragswerk in dieser Höhe und mit dieser Laufzeit ist das für uns
jedoch zu gering. Die hätten erweitert und genauer definiert gehört. Aber meine
Vorredner sind auf dieses Thema ohnedies bereits mehrmals eingegangen.
Auch die
Änderung des Verkehrsangebots seitens der Wiener
Linien ohne Rücksprache mit dem Vertragspartner im Ausmaß von
2 Prozent beim Straßenbahn- und beim Busverkehr und 3 Prozent beim U-Bahn-Verkehr
sollten einmal überdacht werden. Im Hinblick auf Kilometerleistungen in Höhe
von jährlich insgesamt 14 000 bis 15 000 Millionen Platzkilometern
machen 2 bis 3 Prozent noch immer 300 Millionen Platzkilometer aus.
Dies allein den Wiener Linien zu
überlassen, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, ist mehr als großzügig.
Insgesamt darf
ich nochmals festhalten, dass wir bedauern, dass mit uns keine Gespräche bezüglich
dieses Vertrags geführt wurden und dass dieser Vertrag unnötig überhastet zur
Beschlussfassung kommt. Gerade Vertragspunkte wie Laufzeit, Ausstiegsmöglichkeiten
und jährliche Zahlungen hätten flexibler gestaltet werden müssen. Die Bereiche
Qualität und Quantität hätten genauer präzisiert werden müssen.
Wir haben uns
zum Beispiel vorgestellt, dass es bei Nichteinhaltung hinsichtlich Qualität und
Quantität nicht zu einer Kürzung - ich zitiere wörtlich - "in entsprechendem
Ausmaß" kommt, sondern, im Gegenteil, dass bei Nichterfüllung eine
zusätzliche Pönalstrafe zu entrichten wäre.
Ziel solch
eines Vertrags müsste es doch auch sein, mittelfristig den öffentlichen Personennahverkehr
attraktiver, schneller und kundenfreundlicher zu gestalten. Entsprechende Überlegungen
und Anregungen seitens der freiheitlichen Fraktion gibt es genug: zum Wohl der
Bediensteten der Wiener Linien,
zum Wohl der Wiener Linien und
vor allem zum Wohl der Wiener Bevölkerung. (Beifall
bei der FPÖ.)
Vorsitzender
GR Rudolf Hundstorfer: Herr
GR Dr Stürzenbecher, bitte.
GR Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte
Damen und Herren!
Mit dem
Abschluss des öffentlichen Personennahverkehrs- und -finanzierungsvertrags zwischen
der Stadt Wien und den Wiener Linien
werden sehr gute Grundlagen dafür geschaffen, dass der öffentliche Verkehr in
Wien weiter Europaspitze sein kann und sein wird und dass Wien weiterhin für
die Wienerinnen und Wiener ein ausgezeichnet funktionierendes öffentliches
Verkehrsnetz zur Verfügung stellen wird. Ich glaube, das ist einmal die
Quintessenz dessen, was man über diesen Vertrag sagen kann. (Beifall bei der SPÖ.)
Dabei ist es
für mich selbstverständlich, dass die Wiener
Linien sich unter diesen Rahmenbedingungen sicher bewusst sind, dass der
Erfolg der Wiener Linien zum ganz
wesentlichen Teil von motivierten Mitarbeitern und Bediensteten abhängt, und
schon deshalb glaube ich, dass sichergestellt ist, dass es weiter korrekte und
gute Arbeitsbedingungen für die Bediensteten der Wiener Linien geben wird, selbstverständlich aus einem arbeitnehmerischen,
aber auch aus einem unternehmerischen Standpunkt her, weil die Unternehmensziele
nur erreicht werden können, wenn für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gute
Bedingungen herrschen. Diese haben bis jetzt geherrscht und werden weiter
herrschen. (Beifall bei der SPÖ.)
Aber bei
Unternehmungen, die im öffentlichen Eigentum stehen und ausgegliedert sind,
gibt es gewisse Grundsätze. Ein Grundsatz davon ist, dass die Politik noch die
Rahmenbedingungen herstellt, dass aber sozusagen die Details und die
Tagesarbeit natürlich dann vom Unternehmen selbst geleistet werden, das heißt,
dass nicht überall hineinregiert wird, in jedes Detail, wie das Kollege
Chorherr möchte, der ein Weisungsrecht möchte, und der Stadtrat oder wer immer,
müsste sich dann jeden Tag damit beschäfti
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