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Gemeinderat, 6. Sitzung vom 25.10.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 64 von 100

 

hungen unter Berücksichtigung des zumutbaren Rationalisierungs- sowie Einsparungspotenzials im betriebswirtschaftlichen Ausmaß durchzuführen."

 

Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister! Definieren Sie bitte, und zwar so, dass ein Richter darüber auch Recht sprechen kann, was man unter "zumutbaren Rationalisierungs- sowie Einsparungspotenzialen" versteht.

 

Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister! Definieren Sie bitte genauso den Begriff "im betriebswirtschaftlichen Ausmaß". Wenn es allein nach dem betriebswirtschaftlichen Ausmaß ginge, könnten die Wiener Linien ihre Tarife verdoppeln, und nach dieser Verdoppelung wäre eine weitere Tariferhöhung nach betriebswirtschaftlichem Ausmaß zulässig.

 

Bei der Ausgliederung der Wiener Stadtwerke haben wir kritisiert, dass dadurch dem Gemeinderat jede Kontrollmöglichkeit gegenüber den Wiener Linien entzogen wurde, zum Beispiel bei der Tarifgestaltung. Ihre Vorgängerin, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, Frau StR Ederer hat dann immer argumentiert: "Selbstverständlich können die Wiener Linien nicht machen, was sie wollen. Wir können über den Betriebskostenzuschuss regulierend eingreifen." - Dieses Steuerungselement, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, geben Sie aber mit diesem Vertrag aus der Hand.

 

Was die Zahlungen an die Wiener Linien hinsichtlich Verkehrsinfrastruktur in der Höhe von 1,7 Milliarden S jährlich mit einer jährlichen Wertanpassung von 1,5 Prozent anbelangt, ist uns unter Berücksichtigung der langen Laufzeit des Vertrags die Aufgliederung der Projekte nicht ausreichend genug. Darüber hätten wir ebenfalls gerne mit Ihnen gesprochen.

 

Die in der Anlage 3 zu diesem Vertrag angeführten Qualitätsstandards und Qualitätsindikatoren umfassen eineinhalb Seiten und sind Absichtserklärungen. Für ein Vertragswerk in dieser Höhe und mit dieser Laufzeit ist das für uns jedoch zu gering. Die hätten erweitert und genauer definiert gehört. Aber meine Vorredner sind auf dieses Thema ohnedies bereits mehrmals eingegangen.

 

Auch die Änderung des Verkehrsangebots seitens der Wiener Linien ohne Rücksprache mit dem Vertragspartner im Ausmaß von 2 Prozent beim Straßenbahn- und beim Busverkehr und 3 Prozent beim U-Bahn-Verkehr sollten einmal überdacht werden. Im Hinblick auf Kilometerleistungen in Höhe von jährlich insgesamt 14 000 bis 15 000 Millionen Platzkilometern machen 2 bis 3 Prozent noch immer 300 Millionen Platzkilometer aus. Dies allein den Wiener Linien zu überlassen, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, ist mehr als großzügig.

 

Insgesamt darf ich nochmals festhalten, dass wir bedauern, dass mit uns keine Gespräche bezüglich dieses Vertrags geführt wurden und dass dieser Vertrag unnötig überhastet zur Beschlussfassung kommt. Gerade Vertragspunkte wie Laufzeit, Ausstiegsmöglichkeiten und jährliche Zahlungen hätten flexibler gestaltet werden müssen. Die Bereiche Qualität und Quantität hätten genauer präzisiert werden müssen.

 

Wir haben uns zum Beispiel vorgestellt, dass es bei Nichteinhaltung hinsichtlich Qualität und Quantität nicht zu einer Kürzung - ich zitiere wörtlich - "in entsprechendem Ausmaß" kommt, sondern, im Gegenteil, dass bei Nichterfüllung eine zusätzliche Pönalstrafe zu entrichten wäre.

 

Ziel solch eines Vertrags müsste es doch auch sein, mittelfristig den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver, schneller und kundenfreundlicher zu gestalten. Entsprechende Überlegungen und Anregungen seitens der freiheitlichen Fraktion gibt es genug: zum Wohl der Bediensteten der Wiener Linien, zum Wohl der Wiener Linien und vor allem zum Wohl der Wiener Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Herr GR Dr Stürzenbecher, bitte.

 

GR Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Mit dem Abschluss des öffentlichen Personennahverkehrs- und -finanzierungsvertrags zwischen der Stadt Wien und den Wiener Linien werden sehr gute Grundlagen dafür geschaffen, dass der öffentliche Verkehr in Wien weiter Europaspitze sein kann und sein wird und dass Wien weiterhin für die Wienerinnen und Wiener ein ausgezeichnet funktionierendes öffentliches Verkehrsnetz zur Verfügung stellen wird. Ich glaube, das ist einmal die Quintessenz dessen, was man über diesen Vertrag sagen kann. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Dabei ist es für mich selbstverständlich, dass die Wiener Linien sich unter diesen Rahmenbedingungen sicher bewusst sind, dass der Erfolg der Wiener Linien zum ganz wesentlichen Teil von motivierten Mitarbeitern und Bediensteten abhängt, und schon deshalb glaube ich, dass sichergestellt ist, dass es weiter korrekte und gute Arbeitsbedingungen für die Bediensteten der Wiener Linien geben wird, selbstverständlich aus einem arbeitnehmerischen, aber auch aus einem unternehmerischen Standpunkt her, weil die Unternehmensziele nur erreicht werden können, wenn für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gute Bedingungen herrschen. Diese haben bis jetzt geherrscht und werden weiter herrschen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Aber bei Unternehmungen, die im öffentlichen Eigentum stehen und ausgegliedert sind, gibt es gewisse Grundsätze. Ein Grundsatz davon ist, dass die Politik noch die Rahmenbedingungen herstellt, dass aber sozusagen die Details und die Tagesarbeit natürlich dann vom Unternehmen selbst geleistet werden, das heißt, dass nicht überall hineinregiert wird, in jedes Detail, wie das Kollege Chorherr möchte, der ein Weisungsrecht möchte, und der Stadtrat oder wer immer, müsste sich dann jeden Tag damit beschäfti

 

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