«  1  »

 

Gemeinderat, 4. Sitzung vom 27.6.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 53 von 121

 

dazu.

 

Punkt Nummer eins: Ich glaube, es ist für die FPÖ-Gemeinderätinnen und -räte sehr wichtig zu wissen, dass wir eine tatsächliche Unterbrechung unserer Gespräche mit den anderen Parteien - das muss man dazufügen, denn zwischen ÖVP und SPÖ gab es ja in dieser Zeit auch ständig Gespräche mit den anderen Parteien - nicht hatten, weil - wir hatten das bei der Verfassungsdebatte ja schon einmal erläutert, aber ständiges Wiederholen schärft wahrscheinlich den Geist - im Jänner des vergangenen Jahres Klubobmann Kabas in unserer Arbeitsgruppe den Wunsch äußerte, dass wir doch zuwarten sollten, was auf Bundesebene mit den Minderheitsrechten herauskommt.

 

Wir hatten in der Tat bis Sommer zugewartet und hatten dann vereinbart, es habe keinen Sinn, länger zu warten, im Bund tut sich nichts, die Frau Vizekanzler ist nicht bereit, über demokratiepolitische Verbesserungen im Parlament zu reden, daher reden wir über das weiter. Sie wissen, dass sich bis heute im Parlament nichts tut, weil ganz einfach die FPÖ dort, wo sie das Sagen hat, null Interesse hat, andere Parteien in den Meinungsfindungsprozess, in die Kontrolle der parlamentarischen Arbeit verbessert einzubinden.

 

Das ist der wahre Grund und das hängt auch damit zusammen, dass Sie innerhalb der FPÖ den Eindruck erwecken: Wir sind zum Gespräch nicht eingeladen worden. Wahrheit ist vielmehr: Im Sommer des vergangenen Jahres wurde Ihr Klubobmann der FPÖ - so wie der Klubobmann der SPÖ auch den Klubobmann der GRÜNEN damals eingeladen hat - eingeladen, doch Änderungsvorschläge, die in der Zwischenzeit diskutiert wurden, mit uns auch zu diskutieren. Wir hatten uns damals vorgenommen, diese Verhandlungen mit den Parteien gesondert zu führen, weil wir gesehen haben, das bringt ganz einfach mehr, entkrampft die Situation. Klubobmann Kabas hat damals jedoch die Meinung vertreten: Ich habe eigentlich dazu nichts zu sagen.

 

Das ist die Ursache gewesen, warum nichts gekommen ist, und das war auch die Ursache, dass von den GRÜNEN sehr, sehr viele Inhalte noch mitdiskutiert wurden und Veränderungsprozesse in unser Gespräch dann mit eingeflossen sind. Das ist Punkt eins.

 

Punkt zwei: Positiv haben Sie das Einbinden des Rechnungshofpräsidenten herausgestrichen. So sehen wir das auch. Das war auch ein großer Wunsch der ÖVP. Das muss man hier in dieser Form auch sagen.

 

Positiv haben Sie die Fristen erwähnt, bezüglich der Einberufung von Sitzungen.

 

Und nun zur Redezeitbeschränkung: Ich glaube, im Parlament gibt es eine Redezeitbeschränkung - das wird über Internet so gut dokumentiert, da braucht man gar nicht hinzugehen - und der parlamentarische Prozess wird überhaupt nicht behindert. Wir haben in den letzten Legislaturperioden, seitdem wir hier sind - ich bin seit 1991 da und Sie sind ja auch seit dieser Zeit hier -, positivste Erfahrungen mit der Aktuellen Stunde gemacht. Alle, die wir darüber gesprochen haben, haben gesagt, das ist doch vernünftig, denn in 5 Minuten bringen wir sehr viel unter. Deshalb haben wir gesagt, 20 Minuten Redezeit für einen Debattenbeitrag, das muss doch funktionieren, und das war unsere Motivation, hier doch etwas Struktur hineinzubringen.

 

Wenn Sie meinen, nur in Wien dürfe es keine Redezeitbeschränkung geben, und wenn das Ihr Argument ist, hier nicht zustimmen zu wollen, dann sage ich: Okay, das muss man schon respektieren, dass das Ihr Argument ist. Aber parlamentarische Arbeit funktioniert 100-prozentig auch mit kürzeren Redezeiten. Ich glaube, dass jeder Mensch - jeder! - es für sich selbst ermöglichen kann, wichtige Dinge nicht in fünf Stunden vortragen zu müssen, sondern es auch in kürzerer Zeit zu machen. (Beifall bei der SPÖ und des GR Dr Matthias Tschirf.)

 

Daher: Wenn das der Grund ist, vielleicht könnte sich Ihre Fraktion noch die Meinung zu dieser Abstimmung überlegen.

 

Sie haben die Abstimmung angeführt. Also, hätten wir gestern nicht darüber gesprochen, Herr Kollege Günther, und hätte ich Ihnen das nicht gesagt, hätte ich geglaubt, das hat er halt nicht verstanden. Worum geht es denn da? - Wenn jemand - ich versuche, es jetzt nur kurz zu erläutern - hier in diesem Saale ist und wenn eine Abstimmung mit Handzeichen durchgeführt wird, dann hat ganz einfach jeder, der hier ist, zu dieser Zeit in den Bankreihen anwesend zu sein. Bei einer namentlichen Abstimmung wissen Sie genau, wie lange das oft dauert, bis wir damit fertig sind. Und da ist es nicht zwingend erforderlich, dass am Beginn des Abstimmungsvorgangs, wenn mit A begonnen wird, der Abgeordnete, dessen Name mit Z beginnt, schon auf seinem Platz ist.

 

Das ist der Grund für diese Formulierung und ich sage Ihnen ganz ehrlich, daran hat sich nichts geändert. Diese Formulierung ist die Formulierung der bisher noch gültigen Geschäftsordnungen. Daher sehen Sie, dass es kein Problem ist.

 

Und wenn Sie meinen, hier werde mittels Lex Sagmeister saniert: Der Grund für diese Formulierung - auch das habe ich Ihnen gestern gesagt - ist folgender: Wenn der Herr A aufgerufen wird und die Frau B noch nicht aufgerufen wurde, so muss man, wenn der Herr A sich versprochen hat, diesem Angeordneten das Recht geben, dass er das noch bis zum nächsten Aufruf revidieren kann. Das muss man ihm geben, denn Sie wissen genau, welches psychische Moment bei namentlichen Abstimmungen bei manchen auch eine Rolle spielt.

 

Daher ist das nicht anderes, als dass wir hier die Meinung des Angeordneten voll respektieren. In dem Moment, wo er sich korrigieren möchte, muss er die Chance haben. Das hat mindestens so viel Auswirkung, als wenn Sie sagen, nicht 20 Minuten soll jemand reden dürfen, sondern fünf Stunden. Das hat mindestens so viel Auswirkung, denn wenn jemand

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular