Gemeinderat,
4. Sitzung vom 27.6.2001, Wörtliches Protokoll
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dazu.
Punkt Nummer eins: Ich glaube, es ist für die
FPÖ-Gemeinderätinnen und -räte sehr wichtig zu wissen, dass wir eine tatsächliche
Unterbrechung unserer Gespräche mit den anderen Parteien - das muss man
dazufügen, denn zwischen ÖVP und SPÖ gab es ja in dieser Zeit auch ständig
Gespräche mit den anderen Parteien - nicht hatten, weil - wir hatten das bei
der Verfassungsdebatte ja schon einmal erläutert, aber ständiges Wiederholen
schärft wahrscheinlich den Geist - im Jänner des vergangenen Jahres Klubobmann
Kabas in unserer Arbeitsgruppe den Wunsch äußerte, dass wir doch zuwarten
sollten, was auf Bundesebene mit den Minderheitsrechten herauskommt.
Wir hatten in der Tat bis Sommer zugewartet und
hatten dann vereinbart, es habe keinen Sinn, länger zu warten, im Bund tut sich
nichts, die Frau Vizekanzler ist nicht bereit, über demokratiepolitische
Verbesserungen im Parlament zu reden, daher reden wir über das weiter. Sie
wissen, dass sich bis heute im Parlament nichts tut, weil ganz einfach die FPÖ
dort, wo sie das Sagen hat, null Interesse hat, andere Parteien in den
Meinungsfindungsprozess, in die Kontrolle der parlamentarischen Arbeit
verbessert einzubinden.
Das ist der wahre Grund und das hängt auch damit
zusammen, dass Sie innerhalb der FPÖ den Eindruck erwecken: Wir sind zum
Gespräch nicht eingeladen worden. Wahrheit ist vielmehr: Im Sommer des vergangenen
Jahres wurde Ihr Klubobmann der FPÖ - so wie der Klubobmann der SPÖ auch den
Klubobmann der GRÜNEN damals eingeladen hat - eingeladen, doch
Änderungsvorschläge, die in der Zwischenzeit diskutiert wurden, mit uns auch zu
diskutieren. Wir hatten uns damals vorgenommen, diese Verhandlungen mit den
Parteien gesondert zu führen, weil wir gesehen haben, das bringt ganz einfach
mehr, entkrampft die Situation. Klubobmann Kabas hat damals jedoch die Meinung
vertreten: Ich habe eigentlich dazu nichts zu sagen.
Das ist die Ursache gewesen, warum nichts gekommen
ist, und das war auch die Ursache, dass von den GRÜNEN sehr, sehr viele Inhalte
noch mitdiskutiert wurden und Veränderungsprozesse in unser Gespräch dann mit
eingeflossen sind. Das ist Punkt eins.
Punkt zwei: Positiv haben Sie das Einbinden des
Rechnungshofpräsidenten herausgestrichen. So sehen wir das auch. Das war auch
ein großer Wunsch der ÖVP. Das muss man hier in dieser Form auch sagen.
Positiv haben Sie die Fristen erwähnt, bezüglich der
Einberufung von Sitzungen.
Und nun zur Redezeitbeschränkung: Ich glaube, im
Parlament gibt es eine Redezeitbeschränkung - das wird über Internet so gut
dokumentiert, da braucht man gar nicht hinzugehen - und der parlamentarische
Prozess wird überhaupt nicht behindert. Wir haben in den letzten Legislaturperioden,
seitdem wir hier sind - ich bin seit 1991 da und Sie sind ja auch seit dieser
Zeit hier -, positivste Erfahrungen mit der Aktuellen Stunde gemacht. Alle, die
wir darüber gesprochen haben, haben gesagt, das ist doch vernünftig, denn in
5 Minuten bringen wir sehr viel unter. Deshalb haben wir gesagt, 20 Minuten
Redezeit für einen Debattenbeitrag, das muss doch funktionieren, und das war
unsere Motivation, hier doch etwas Struktur hineinzubringen.
Wenn Sie meinen, nur in Wien dürfe es keine Redezeitbeschränkung
geben, und wenn das Ihr Argument ist, hier nicht zustimmen zu wollen, dann sage
ich: Okay, das muss man schon respektieren, dass das Ihr Argument ist. Aber
parlamentarische Arbeit funktioniert 100-prozentig auch mit kürzeren Redezeiten.
Ich glaube, dass jeder Mensch - jeder! - es für sich selbst ermöglichen kann,
wichtige Dinge nicht in fünf Stunden vortragen zu müssen, sondern es auch in
kürzerer Zeit zu machen. (Beifall bei der
SPÖ und des GR Dr Matthias Tschirf.)
Daher: Wenn das der Grund ist, vielleicht könnte sich
Ihre Fraktion noch die Meinung zu dieser Abstimmung überlegen.
Sie haben
die Abstimmung angeführt. Also, hätten wir gestern nicht darüber gesprochen,
Herr Kollege Günther, und hätte
ich Ihnen das nicht gesagt, hätte ich geglaubt, das hat er halt nicht verstanden.
Worum geht es denn da? - Wenn jemand - ich versuche, es jetzt nur kurz zu
erläutern - hier in diesem Saale ist und wenn eine Abstimmung mit Handzeichen
durchgeführt wird, dann hat ganz einfach jeder, der hier ist, zu dieser Zeit in
den Bankreihen anwesend zu sein. Bei einer namentlichen Abstimmung wissen Sie
genau, wie lange das oft dauert, bis wir damit fertig sind. Und da ist es nicht
zwingend erforderlich, dass am Beginn des Abstimmungsvorgangs, wenn mit A
begonnen wird, der Abgeordnete, dessen Name mit Z beginnt, schon auf seinem
Platz ist.
Das ist der Grund für diese Formulierung und ich sage
Ihnen ganz ehrlich, daran hat sich nichts geändert. Diese Formulierung ist die
Formulierung der bisher noch gültigen Geschäftsordnungen. Daher sehen Sie, dass
es kein Problem ist.
Und wenn Sie meinen, hier werde mittels Lex
Sagmeister saniert: Der Grund für diese Formulierung - auch das habe ich Ihnen
gestern gesagt - ist folgender: Wenn der Herr A aufgerufen wird und die
Frau B noch nicht aufgerufen wurde, so muss man, wenn der Herr A sich
versprochen hat, diesem Angeordneten das Recht geben, dass er das noch bis zum
nächsten Aufruf revidieren kann. Das muss man ihm geben, denn Sie wissen genau,
welches psychische Moment bei namentlichen Abstimmungen bei manchen auch eine
Rolle spielt.
Daher ist das nicht anderes, als dass wir hier die Meinung
des Angeordneten voll respektieren. In dem Moment, wo er sich korrigieren
möchte, muss er die Chance haben. Das hat mindestens so viel Auswirkung, als
wenn Sie sagen, nicht 20 Minuten soll jemand reden dürfen, sondern fünf
Stunden. Das hat mindestens so viel Auswirkung, denn wenn jemand
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