Gemeinderat,
4. Sitzung vom 27.6.2001, Wörtliches Protokoll
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können wir Protokolle nicht ins Internet stellen, denn das
könnten dann auch Nichtwienerinnen und Nichtwiener lesen! - Auch das haben wir
repariert. Es ist also ab jetzt rechtlich möglich, dass die Protokolle ins Internet
kommen. Also, wenn das nicht eine wirkliche Beweglichkeit und eine Reform
darstellt! Da muss ich schon sagen: Da erbebt die Demokratie! (Beifall bei den GRÜNEN und bei
Gemeinderäten der ÖVP.) Ja, wunderbar!
Die Frist für die Einsichtnahme in Geschäftsstücke
wird auf vier Tage verlängert. Auch der Gemeinderat kann jetzt Geschäftsstücke
von der Tagesordnung absetzen; bisher war das ausschließliches Recht des
Bürgermeisters - wiewohl ich anmerken möchte, um hier eine auf die Zukunft
gerichtete Diskussion anzuschneiden, dass die Macht des Bürgermeisters und
Landeshauptmanns, die jetzt in einigen Bereichen vom Bürgermeister auf den
Landtag und auf den Gemeinderat übergeht, eine extrem hohe ist. Es hatte der
Bürgermeister sehr, sehr Recht, als er - und das mag schon etwas heißen, wenn
das ein Amtsträger selbst sagt - auf die Frage eines Journalisten, ob er für die
Direktwahl des Landeshauptmanns oder Bürgermeisters eintritt, antwortete: Möglicherweise,
aber erst dann, wenn er Kompetenzen abgeben muss, sonst sei er wie ein
römischer Diktator auf Zeit. - Das möge einem zu denken geben, wie unglaublich
stark, im Sinne von autoritär, die Rolle des Landeshauptmanns oder
Bürgermeisters in der Verfassung geregelt ist, sodass wir dringend ... (GR DDr Bernhard Görg: ... schon wieder
ein Beispiel von Demut!) Na bitte, das wäre ein Beispiel von Demut. Ich
meine, ich tu mich da weniger an Befindlichkeiten halten, sondern ich bin ein
revolutionärer Verfechter des Rechtsstaates, und bevor ich auf die demütige
Interpretation des einen oder des anderen warte, ist es mir lieber, wenn wir
das regeln.
Ich glaube also, dass noch viele andere Kompetenzen
des Bürgermeisters, des Landeshauptmanns verändert werden müssten. Das ist
jetzt ein kleiner erster Schritt.
Für uns alle angenehm ist auch, dass schriftliche
Anfragen jetzt jederzeit eingebracht werden können, nicht nur zu Beginn der
Sitzung. Es wird auch die Anzahl der Anfragen, die jeder von uns einbringen
kann, erhöht: Statt zwei sind es jetzt drei.
Wir haben jetzt endlich geklärt, wie lange eine Fragestunde
ist - was eine Stunde ist, das müssen wir nämlich auch noch regeln! -: Sind
eine Fragestunde 60 Minuten oder wie ist das? - Auch hier wirkt noch das
LIF mittelbar nach, denn wir haben jetzt geregelt, dass mindestens fünf Fragen
aufgerufen werden müssen, noch von der Überlegung her, dass es fünf Fraktionen
gibt. (GR Dr Helmut GÜNTHER: Das gilt aber nach der Wahl nicht mehr!) Interessant
ist hier auch anzumerken, dass Kollege Pöschl so lange durchaus kritisch war,
bis er offensichtlich das Unterstützungsangebot, wie auch immer, der SPÖ hatte.
An dem Tag war er dann plötzlich streichelweich in Richtung SPÖ/ÖVP. Also auch
hier bestimmt das Sein das Bewusstsein! (Heiterkeit
und Zwischenruf bei der ÖVP.) - Hier haben wir jetzt ganz klar die
Bestimmung, dass fünf Fragen aufgerufen werden. Auch das ist geregelt, was auch
ein bisschen auf Zeit gehen wird.
Für die Dringliche Anfrage wird die erforderliche
Anzahl der Unterschriften herabgesetzt - ich lese das jetzt gar nicht im Detail
vor.
Ein wichtiger Punkt ist auch, dass jetzt auch Ersatzmitglieder
in den Ausschüssen ein Rederecht haben. Auch das halte ich für einen Fortschritt.
Ich muss aber auch Verschlechterungen feststellen -
wenngleich wir dennoch zustimmen -: Dringliche Anfragen waren bisher
20 Stunden vor Einreichung abzugeben, jetzt sind es 44 Stunden. Das
dehnt etwas den Zeitraum, was insofern kein Vorteil ist, als etwas, was
dringlich ist, ja kurzfristig auftaucht. Aber soll sein.
Dann gibt es noch eine Reihe von Kleinigkeiten, wie etwa,
dass wir jetzt endgültig in Budgetdebatten und Rechnungsabschlussdebatten keine
Aktuellen Stunden und Fragestunden haben dürfen; bisher haben wir uns auf diese
Vorgehensweise immer geeinigt.
Und jetzt sage ich etwas zur Lebensqualität, an alle
- ich habe das schon mit Kollegen Hundstorfer besprochen - und auch an die
Klubobleute. Das hat jetzt nichts mit der Geschäftsordnungsänderung zu tun,
aber es geht um eine Praxis, die ich hiermit einmal mehr anregen möchte - ich
habe das zum ersten Mal vor acht Jahren getan -: Ändern wir die Praxis zumindest
der Rechnungsabschlussdebatten! Schenken wir uns, den Bediensteten und der
Öffentlichkeit einen Lebenstag (Beifall
bei den GRÜNEN sowie bei Gemeinderäten der SPÖ und der ÖVP.), indem wir die
Rechnungsabschlüsse vorab ausführlich und interessant in den Ausschüssen
diskutieren, wo man wirklich Fragen stellen kann, wo man in die Tiefe geht, und
hier im Plenum eine straffe, interessante Generaldebatte durchführen. Schenken
wir uns dadurch einen Tag Arbeit - whatever! Dieses Ritual, das wir alle
zweimal im Jahr zwei Tage lang vollführen, erfreut sich sehr geringer
Beliebtheit. Es ist nur ganz selten, dass 100 Prozent aller Abgeordneten
und Mitarbeiter und Journalisten uns Recht geben. Jetzt müssen wir es nur noch
tun! (GR Johann Hatzl: Wir waren aber
nicht alle einig!) - Bisher waren wir nicht alle einig, aber vielleicht
werden wir jetzt alle einig sein. Wir werden darüber diskutieren.
Es bleibt weiterhin die Möglichkeit - was aus oppositioneller
Sicht wichtig ist -, dass man alle Anträge einbringen kann, aber hier zwei Tage
lang bis jeweils 23 oder 24 Uhr eine Debatte zu führen, das ist, glaube
ich, nicht der Punkt. Darüber sollten wir - ich habe das mit Kollegen
Hundstorfer besprochen - in einer grundsätzlichen Präsidiale gleich zu Beginn
des September noch einmal sprechen. Ich bitte Sie alle, in Ihren Klubs darauf
hinzuwirken, dass wir diesbezüglich zu einem Ergebnis kommen. Wir, die GRÜNEN,
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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