Gemeinderat,
3. Sitzung vom 26.6.2001, Wörtliches Protokoll
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Ferner ist es wichtig, an die Neugestaltungen zu denken,
etwa beim Yppenmarkt, beim Vorgartenmarkt, der saniert wurde, beim Schwendermarkt
und vor allem an die Abfallentsorgungseinrichtung beim Viktor-Adler-Markt. Das
ist etwas, das den Markbesuch attraktiver macht, je schöner der Markt ist. Ich
glaube, dafür sollten wir hier dem Marktamt und natürlich auch der
Lebensmittelversuchsanstalt herzlich danken.
Man darf aber bei unseren Gruppierungen auch nicht
die MA 62 vergessen. Sie hat die Wahlen und jetzt die Großzählung
durchgeführt. Ich glaube, dass das wirklich sehr viel Arbeit im Dienste der
Wiener Bevölkerung ist, vor allem auch dafür, dass wir mit der neuen
Volkszählung einen Frauenbericht bringen können, damit auch Kollegin Vana von
den GRÜNEN sieht: Es hat kein Wegwischen des Frauenberichts gegeben, sondern
wir wollen ganz genau wissen, wie viele Frauen es in Wien gibt und in welchen
Berufsgruppierungen sie sich befinden.
Dass ich jetzt sage, dass wir dem Rechnungsabschluss
zustimmen, ist fast lächerlich. Aber vielleicht könnte sich der eine oder
andere doch noch davon überzeugen lassen, aus diesem Grund, für das Miteinander
in dieser Stadt, diesem Rechnungsabschluss zuzustimmen. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Als
nächster Redner ist Herr GR Strache zum Wort gemeldet. - Bitte. (Ruf bei der
SPÖ: Nein!)
GR Heinz Christian Strache (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Ja, man kann sich in einer Demokratie den Redner
hier heraußen zum Glück nicht aussuchen. Das ist etwas Wesentliches, auch das
müssen Sie noch lernen.
Ich bringe einen kurzen Redebeitrag zur erfolgten
tatsächlichen Richtigstellung von Herrn GR Stürzenbecher, der Herrn Caritas
Präsidenten Küberl zitiert hat: Familienzusammenführung sei ein Menschenrecht.
- Ich möchte hier ganz klar und deutlich festhalten, dass dies nicht der Fall
ist. Familienzusammenführung ist kein Menschenrecht! Ich möchte das auch inhaltlich
darlegen.
Diese klare und eindeutige Feststellung hat der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte am konkreten Fall einer Privatklage gegen die
Schweiz ausjudiziert, abgehandelt und auch bestätigt. Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat ausdrücklich entschieden, dass
es eben keine Menschenrecht auf Familienzusammenführung gibt.
Warum ist das so? - Das ist begründet durch den
Artikel 8 der Menschenrechtskonvention. Es steht in dem Urteil drin, dass
ein Staat das Recht haben muss, ein gerechtes Gleichgewicht zwischen dem Recht
der Menschen auf Familienleben und den jeweiligen Staatsinteressen in ihrer
Gesamtheit herzustellen. Daraus wird die Folgerung geschlossen, dass ein Recht
auf Familienzusammenführung daher selbstverständlich nur ein Menschenrecht im
jeweiligen Herkunftsland sein kann.
Das wollte ich hier klarstellen. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Als
nächste Rednerin ist Frau amtsf StR Mag Brauner zum Wort gemeldet. - Bitte.
Amtsf StR Mag Renate Brauner: Sehr
geehrte Damen und Herren!
Die Breite der Themen in meinem Ressort verführt
natürlich zu ausführlichen Diskussionen und auch mich zu ausführlichen
Stellungnahmen. Der Blick auf die Uhr bremst mich wieder ein. Ich werde versuchen,
es sehr kurz zu machen und auf die einzelnen Redner oder Inhalte nur sehr kurz
einzugehen.
Zum Diskussionsbeitrag der Kollegin Dr Vana: Ich
denke, Ihre Analyse, dass Gender Mainstreaming nicht funktioniert, wurde vor
allem durch die Wortmeldung der Kollegin Frauenberger sehr deutlich widerlegt.
Sie haben das aber auch selbst getan, Frau Kollegin, denn Sie haben selbst so
viele Beispiele genannt, die zeigen, dass dieses Prinzip bei uns sehr wohl
funktioniert. Allein die Tatsache, dass Sie es als selbstverständlich annehmen,
dass in der Generaldebatte über Frauenfragen diskutiert wurde, in der
Kulturdebatte über Frauenfragen diskutiert wurde und in so ganz besonders
"typischen" Frauenbereichen wie Planung und Verkehrsfragen über
Frauenfragen diskutiert wurde - dass das für Sie genauso wie für mich eine
Selbstverständlichkeit geworden ist (GR Dr Monika Vana: ...
Geschäftsbereich!) -, zeigt meiner Ansicht nach, dass unser Zugang des
Gender Mainstreamings sehr wohl funktioniert.
Dieser Zugang bedeutet, dass selbstverständlich auch
die finanziellen Mittel für all diese Ansätze in den jeweiligen Ressorts
liegen. Es stimmt nicht, dass der Antrag der Kollegin Sander auf Erhöhung des
Frauenbudgets, wie Sie formulierten - Sie können es nicht wissen, Sie waren
damals nicht dabei, und da ist ein bisschen die Polemik mit Ihnen durchgegangen
-, mit "höhnischem Gelächter" beantwortet wurde. Tatsächlich geschah
das mit sachlichen Argumenten. Diese sachlichen Argumente sind diejenigen, die
ich Ihnen gerne auch heute noch einmal wiederhole.
Es ist falsch zu sagen, alles, was ich für Frauen in
dieser Stadt mache, budgetiere ich im Frauenbudget, weil das eben genau nicht
der Zugang des Gender Mainstreamings ist. Vielmehr muss dort budgetiert werden,
wo Politik für Frauen gemacht werden wird, und zwar mit der völligen
Selbstverständlichkeit im Wiener ArbeiterInnen-Förderungsfonds, wenn es um
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen geht, im Büro und im Ressort der Frau
Vizebürgermeisterin Laska, wenn es um Kinderbetreuungseinrichtungen geht, bei
Kollegen Faymann, wenn es darum geht, die Frauen-Werk-Stadt I und II zu
planen, im Bereich - jetzt - des Kollegen Schicker und der Kollegin Kossina,
wenn es darum geht, mädchengerechte Spielplätze und Parks zu bauen und zu
planen, und im Bereich der Kollegin Dr Pittermann, wenn es um
Frauengesundheitsprogramme und die Errichtung der Frauengesundheitszentren
geht.
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