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Gemeinderat, 26. Sitzung vom 24.06.1998, Sitzungsbericht  -  Seite 11 von 12

 

wird den GRAen für Jugend, Soziales, Information und Sport sowie Planung und Zukunft zugewiesen.

 

Berichterstatter: GR Heinz Vettermann

 

(PrZ 215-GJS, P 15) Dem "Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen" wird für seine Aktivitäten laut Magistratsbericht eine Subvention in der Höhe von 4 700 000 S gewährt.

 

Berichterstatter: GR Heinz Vettermann

 

(PrZ 226-GJS, P 17) Dem Verein "Hildegard-Burjan-Institut" wird für die Führung und den Betrieb des gleichnamigen Instituts (Veranstaltungsort "Club Alpha") laut Magistratsbericht eine Subvention in der Höhe von 1 450 000 S für das Arbeitsjahr 1998/99 gewährt.

 

Folgende zwei Anträge des Stadtsenats werden ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatter: GR Gerhard Kubik

 

(PrZ 227-GJS, P 18) Dem "Verein zur Förderung von Kommunikation und Nachbarschaftshilfe im Stuwerviertel - Bassena" wird für seine Aktivitäten 1998/99 laut Magistratsbericht eine Subvention in der Höhe von 1 396 400 S gewährt.

 

(PrZ 228-GJS, P 19) Dem Verein zur Förderung von Kommunikation und Nachbarschaftshilfe "Alte Fleischerei" wird zur Weiterführung seines Projekts der aufsuchenden Jugendarbeit "Back Bone" laut Magistratsbericht eine Subvention in der Höhe von 3 399 716 S gewährt.

 

Berichterstatterin: GR Martina LUDWIG

 

(PrZ 230-GJS, P 20) 1) Die Höhe der Elternbeiträge für Krippen, Kindergarten- und Hortgruppen sowie der Bemessungsgrundlagen für die städtischen Kindertagesheime in der im vorgelegten Entwurf beantragten Form wird mit Wirksamkeitsbeginn 1. Jänner 1999 genehmigt. Für jedes weitere, im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils lebende, unversorgte Kind ist von der Bemessungsgrundlage ein Betrag von 3 930 S in Abzug zu bringen. 2) Die im Magistratsbericht angeführte Gutschriftsregelung bei den Elternbeiträgen für städtische Kindertagesheime wird genehmigt. 3) Die Bemessungsgrundlagen, die Besuchsbeiträge und der Absetzbetrag für jedes weitere Kind haben sich jährlich ab September (Vergleichsmonat Dezember) in demselben Ausmaß zu erhöhen bzw zu vermindern, in dem sich der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt berechnete Verbraucherpreisindex 1996 oder ein an seine Stelle tretender Index erhöht oder vermindert. 4) Zur Ermöglichung einer individuellen Bemessung des Elternbeitrags für den Krippen-, Kindergarten- und Hortbesuch in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen und zur Vermeidung von Härten wird die Magistratsabteilung 11 ermächtigt, im eigenen Wirkungsbereich entsprechende Ermäßigungen zu gewähren.

 

Berichterstatter: GR Walter Strobl

 

(PrZ 187-GJS, P 21) 1) Das im Motivenbericht dargestellte Projekt "Wiener Bildungsnetz" mit voraussichtlichen Investitionsskosten in der Höhe von 213 237 000 S wird genehmigt. Der für 1998 erforderliche Betrag in Höhe von 2 400 000 S ist auf Haushaltsstelle 1/2101/043 bedeckt. Für die Folgekosten ist in den kommenden Jahren Vorsorge zu treffen. 2) Für bauliche Maßnahmen in den allgemeinbildenden Pflichtschulen im Rahmen des Projekts "Wiener Bildungsnetz" wird eine Zuweisung an die Bezirke von insgesamt 25 730 000 S genehmigt. Die Jahresrate 1998 in der Höhe von 5 324 000 S ist auf Haushaltsstelle 1/9000/729 bedeckt. Für die Folgekosten ist in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

Folgender Antrag des Stadtsenats wird ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatterin: GR Erika Stubenvoll

 

(PrZ 224-GJS, P 23) Die Magistratsabteilungen 11 und 12 werden ermächtigt, mit der Volkshilfe Wien einen Vertrag laut vorgelegtem Entwurf, betreffend die Führung einer Fachstelle für Wohnungssicherung durch die Volkshilfe Wien, zu schließen. Die im Jahr 1998 voraussichtlich entstehenden Kosten für den Betrieb der Fachstelle betragen 5 000 000 S und sind auf Haushaltsstelle 1/4292/757 bedeckt.

 

Berichterstatterin: GR Mag Christine Lapp

 

(PrZ 214-GJS, P 103) 1) Bei der Berechnung des Familiennettoeinkommens für den Wiener Familienzuschuß ist ab 1. Juli 1998 der Kinderabsetzbetrag nicht mehr zu berücksichtigen. 2) Das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen ist ab 1. Jänner 2000 um 500 S anzuheben.

 

(PrZ 1711/GAt) Der Beschlußantrag der GRe Gerold Saßmann und Johann Römer, betreffend Familienzuschuß, wird abgelehnt.

 

Berichterstatterin: GR Marianne Klicka

 

(PrZ 194-GJS, P 4) Dem Verein der Freunde der Musikschule Hietzing wird zur Unterstützung seiner statutarisch festgelegten Tätigkeit laut Magistratsbericht ein Förderungsbeitrag in der Höhe von 650 000 S gewährt.

 

(PrZ 1712/GAt) Der Beschlußantrag der GRe Mag Heidemarie Unterreiner, Mag Christine Lapp, Walter Strobl, Susanne Jerusalem und Mag Gabriele Hecht, betreffend Zukunft der Musikerziehung in Wien, wird dem GRA für Jugend, Soziales, Information und Sport zugewiesen.

 

Folgende zwei Anträge des Stadtsenats werden ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatter: GR Dr Johannes Hahn

 

(PrZ 200-M07, P 28) Der mit GRB vom 18. Dezember 1997, PrZ 408/97-M07 und vom 7. Mai 1998, PrZ 134/98-M07, genehmigte Gesamtkostenrahmen in der Höhe von 48 000 000 S wird um 7 524 000 S auf 55 524 000 S erhöht.

 

Berichterstatterin: GR Gerda Themel

 

(PrZ 192-M07, P 31) Der Ankauf des Teilnachlasses von Karl Kraus mit einem Gesamtbetrag von 10 000 000 S wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2840/401 gegeben.

 


 

 

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