Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Bäder und Saunaanlagenbewilligung

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Bewilligung von Bädern und Saunaanlagen
  • Rechtsgrundlage:
    • Bundesgesetz über Hygiene in Bädern, Warmsprudelwannen (Whirlwannen), Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbädern sowie Kleinbadeteichen und über die Wasserqualität von Badegewässern (Bäderhygienegesetz – BHygG), BGBl. Nr. 254/1976 idgF
    • Verordnungen, die aufgrund des Bäderhygienegesetzes erlassen wurden
    • Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien (GOM), ABl. 2007/28 idgF

Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Firmenbuch
  • Grundbuch
  • Zentrales Melderegister

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfängerinnen und Empfänger weitergeleitet:

  • Arbeitsinspektorat (Parteiengehör, Auskunftspflicht)
  • Sachverständige anderer Magistratsdienststellen, die im Verfahren gegebenenfalls zur Abgabe von Gutachten und Stellungnahmen beizuziehen sind
  • BezirksvorsteherIn (Mitwirkungsrecht der Gemeinde)
  • Gerichte (Verwaltungsgericht Wien, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof als Rechtsmittelbehörden)
  • Landeshauptfrau/Landeshauptmann (Berichtspflicht)
  • Magistratsabteilung 6 (Buchhaltungsabteilung des Magistrats der Stadt Wien)

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der Skartierungsordnung des Magistrats der Stadt Wien werden Ihre personenbezogenen Daten nach 7 Jahren ab Schließung (Auflassung) der Anlage gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Diese Rechte bestehen soweit, als keine gesetzlichen Verpflichtungen dem entgegenstehen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Ihr Antrag kann nicht bearbeitet werden.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit ist das jeweils örtlich zuständige Magistratische Bezirksamt.

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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Stadt Wien | Magistratische Bezirksämter
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