Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Grundabteilungen
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:
- Zweck: Bewilligung bzw. Kenntnisnahme einer Änderung von Liegenschaftsgrenzen, also einer Veränderung im Gutsbestand einer Grundbuchseinlage durch Ab- und Zuschreibung ganzer Grundstücke oder durch eine Teilung von Grundstücken; insbesondere zur Schaffung von Bauplätzen, Baulosen oder Kleingärten, Übertragung von Grundstücken in das öffentliche Gut et cetera
- Rechtsgrundlage:
Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:
- Zentrales Melderegister
- Grundbuch
- Firmenbuch
- Grundstücksinformationssystem
Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:
- MA 21 (zur Einholung einer Stellungnahme des für die Stadtplanung zuständigen Gemeinderatsausschusses)
- MA 22 (Sachverständige für Naturschutzrecht)
- MA 58 (Sachverständige für Wasserrecht)
- MA 69 (zur Liegenschaftsbewertung oder zum Abschluss einer zivilrechtlichen Transaktion)
- MA 6 (zwecks Vorschreibung bzw. Einhebung gesetzlich vorgeschriebener Gebühren und Abgaben)
- Wiener Umweltanwaltschaft (Wahrnehmung der Parteistellung gemäß § 6 Wiener Umweltschutzgesetz)
- Verwaltungsgericht Wien (im Falle der Erhebung eines Rechtsmittels)
Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.
Hinweise
Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenz: Eine Bewilligung bzw. eine Kenntnisnahme der Änderung von Liegenschaftsgrenzen ist nicht möglich.
Mehr Informationen
Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Magistratsabteilung 64 - Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht
Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at
Informationen finden Sie im Internet auf:
Stadt Wien | Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht
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