Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Zentrales Melderegister
  • Grundbuch
  • Firmenbuch
  • Grundstücksinformationssystem

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet: MA 6 (zwecks Vorschreibung bzw. Einhebung gesetzlich vorgeschriebener Gebühren und Abgaben)

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenz: Eine Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen ist nicht möglich.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Magistratsabteilung 64 - Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Informationen finden Sie im Internet auf:

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Stadt Wien | Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht
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