Kirchen, Religionsgemeinschaften und religiöse Bekenntnisgemeinschaften
Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften
Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich haben die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dies bedeutet, dass sie Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen. Neben religiösen Aufgaben sind das auch soziale, gesellschaftliche und kulturpolitische Aufgaben, deren Erfüllung der Staat fördert, da sie eine Unterstützung des Gemeinwohls bedeuten.
Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften in Österreich - Bundeskanzleramt
Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften
Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften sind seit dem Jahr 1998 einfache Rechtspersönlichkeiten. Sie haben das Recht, sich als "staatlich eingetragen" zu bezeichnen. Nach einer 20-jährigen Existenz - davon mindestens 10 Jahre als Bekenntnisgemeinschaft nach dem Gesetz - kann eine gesetzliche Anerkennung bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgen.
Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften in Österreich - Bundeskanzleramt
Kultusamt
Dem Kultusamt im Bundeskanzleramt obliegt die Aufgabe, als oberste Kultusbehörde die staatlichen religionsrechtlichen Vorschriften zu vollziehen. Hiezu zählt insbesondere die Entscheidung über Anträge zur Registrierung religiöser Bekenntnisgemeinschaften und die Anerkennung von Kirchen und Religionsgemeinschaften.
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wien.gv.at-Redaktion
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