Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen

Verantwortlicher

Diese Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:

Verarbeitete Daten, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Bitte beachten Sie, dass für diese Verarbeitungstätigkeit folgende Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

Datenkategorien

Personenbezogene Datenarten von Antragsteller*innen:

  • Familiennamen
  • Akademische Grade und Standesbezeichnungen
  • Vornamen
  • Sonstige Namen
  • Familiennamen vor der 1. Eheschließung oder eingetragenen Partnerschaft
  • Geschlecht
  • Tag und Ort der Geburt
  • Familienstand
  • Wohnort
  • Unterschrift
  • Transaktionsnummer
  • Kopie des behördlichen Lichtbildausweises
  • Inhalt der aufgenommenen Niederschrift
  • Zahlungsbestätigung
  • Höhe der Verwaltungsabgabe

Zweck

  • Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises

Rechtsgrundlagen

  • § 44 des Bundesgesetzes über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 - StbG), BGBl. Nr. 311/1985 idgF iVm Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien (GEM) idgF

Registerabfragen

Im Zuge des Verfahrens werden keine Registerabfragen durchgeführt.

Übermittlung von personenbezogenen Daten

Zum Zweck der Bearbeitung des Antrages auf Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises werden personenbezogene Daten an die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) sowie zum Zweck der Einhebung der Verwaltungsabgabe eine personenbezogene Transaktionsnummer und die Höhe der Verwaltungsabgabe an die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) auf Basis von § 33 Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien (GOM) in Verbindung mit Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien (GEM) weitergeleitet.

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufbewahrungsdauer

Ihre personenbezogenen Daten werden auf Basis des derzeit geltenden Akten- und Skartierungsplanes 1 Jahr nach Ablauf des Geschäftsjahres, indem die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises erfolgt, gelöscht.

Bereitstellung

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises erforderlich.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenz:

  • Der Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann nicht gestellt werden.

Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt.

Betroffenenrechte

Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:

Datenschutzbeauftragter

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Stadtservice Wien
Kontaktformular