Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Mitwirkung bei der Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen
  • Rechtsgrundlage:
    • Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), BGBl. Nr. 311/1985 idgF
    • Staatsbürgerschaftsverordnung 1985 (StbV), BGBl. Nr. 329/1985 idgF
    • Staatsbürgerschaftsgesetz 1965 in der Fassung der Novelle 1983, BGBl. Nr. 170/1983
    • Staatsbürgerschaftsgesetz 1965 (StbG 1965), BGBl. Nr. 250/1965
    • Staatsbürgerschaftsüberleitungsgesetz 1949 (StÜG 1949), BGBl. Nr. 276/1949
    • Staatsbürgerschaftsgesetz 1949 (StbG 1949), BGBl. Nr. 276/1949
    • Bundesgesetz über den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Volksdeutsche, BGBl. Nr. 142/1954
    • Bundesgesetz über die Einwohnerverzeichnung (EinwG), BGBl. Nr. 406/1935 insbesondere §§ 1 ff, in Verbindung mit der 2. Durchführungsverordnung zum Einwohnergesetz, BGBl. Nr. 476/1935 und §§ 1-3 der 1. Durchführungsverordnung zum Einwohnergesetz, BGBl. 424/35
    • Bundesgesetz vom 30. Juli 1925 über den Erwerb und Verlust der Landes- und Bundesbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1925), BGBl. Nr. 285/1925 sowie Gesetz über das Heimatrecht, RGBl. Nr. 105/1863
    • Zwischenstaatliche Abkommen

Im Zuge des Verfahrens werden keine Registerabfragen durchgeführt.

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:

  • zur Bearbeitung an die Magistratsabteilung 35 - Staatsbürgerschaftsevidenz

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Ihre personenbezogenen Daten werden nach 1 Jahr gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises erforderlich.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenz: Der Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann nicht gestellt werden.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadtservice Wien

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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