Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Ausstellung von Apostillen und diplomatischen Beglaubigungen
Verantwortlicher
Diese Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:
Verarbeitete Daten, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Bitte beachten Sie, dass für diese Verarbeitungstätigkeit folgende Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:
Datenkategorien
Personenbezogene Datenarten von Antragsteller*innen:
- ELAK-Geschäftszahl
- Fortlaufende Nummer des Antrages
- Datum der Bearbeitung des Antrages
- Name
- Geburtsdatum
- Adresse
- Staat, für den die Apostille benötigt wird
- Art der Urkunde
- Ausstellende Behörde der Originalurkunde
- Transaktionsnummer (TNR)
- Höhe der Verwaltungsabgabe
- Datum und Uhrzeit des Termins
- Inhalt der Urkunde
- Inhalt der Apostille
- Zahlungsbestätigung
Zweck
- Anbringung einer diplomatischen Beglaubigung oder einer Apostille auf Urkunden, damit diese im Rechtsverkehr in anderen Staaten verwendet werden können
Rechtsgrundlagen
- Apostillegesetz (ApostG), BGBl. Nr. 28/1968 idgF
- § 91 Abs. 4 Wiener Stadtverfassung (WStV) idgF iVm Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien (GEM) idgF
- Art. 7 des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, BGBl. Nr. 27/1968 idgF
Registerabfragen
Im Zuge des Verfahrens werden keine Registerabfragen durchgeführt.
Übermittlung von personenbezogenen Daten
Zum Zweck der Einhebung der Verwaltungsabgabe werden eine personenbezogene Transaktionsnummer und die Höhe der Verwaltungsabgabe an die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) auf Basis von § 33 Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien (GOM) in Verbindung mit Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien (GEM) weitergeleitet.
Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.
Hinweise
Aufbewahrungsdauer
Ihre personenbezogenen Daten werden auf Basis des derzeit geltenden Akten- und Skartierungsplanes 120 Jahre nach Ausstellung der Apostille beziehungsweise der diplomatischen Beglaubigung gelöscht.
Bereitstellung
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist durch multilaterale Verträge vorgeschrieben und zur Anbringung einer diplomatischen Beglaubigung beziehungsweise Apostille erforderlich.
Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenz:
- Das Anbringen einer diplomatischen Beglaubigung beziehungsweise der Apostille ist nicht möglich.
Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt.
Betroffenenrechte
Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:
- Barichgasse 40-42, 1030 Wien
- E-Mail: dsb@dsb.gv.at
Datenschutzbeauftragter
Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Stadtservice Wien
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