Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Ausstellung von Apostillen und diplomatischen Beglaubigungen

Verantwortlicher

Diese Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:

Verarbeitete Daten, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Bitte beachten Sie, dass für diese Verarbeitungstätigkeit folgende Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

Datenkategorien

Personenbezogene Datenarten von Antragsteller*innen:

  • ELAK-Geschäftszahl
  • Fortlaufende Nummer des Antrages
  • Datum der Bearbeitung des Antrages
  • Name
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Staat, für den die Apostille benötigt wird
  • Art der Urkunde
  • Ausstellende Behörde der Originalurkunde
  • Transaktionsnummer (TNR)
  • Höhe der Verwaltungsabgabe
  • Datum und Uhrzeit des Termins
  • Inhalt der Urkunde
  • Inhalt der Apostille
  • Zahlungsbestätigung

Zweck

  • Anbringung einer diplomatischen Beglaubigung oder einer Apostille auf Urkunden, damit diese im Rechtsverkehr in anderen Staaten verwendet werden können

Rechtsgrundlagen

  • Apostillegesetz (ApostG), BGBl. Nr. 28/1968 idgF
  • § 91 Abs. 4 Wiener Stadtverfassung (WStV) idgF iVm Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien (GEM) idgF
  • Art. 7 des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung, BGBl. Nr. 27/1968 idgF

Registerabfragen

Im Zuge des Verfahrens werden keine Registerabfragen durchgeführt.

Übermittlung von personenbezogenen Daten

Zum Zweck der Einhebung der Verwaltungsabgabe werden eine personenbezogene Transaktionsnummer und die Höhe der Verwaltungsabgabe an die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) auf Basis von § 33 Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien (GOM) in Verbindung mit Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien (GEM) weitergeleitet.

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufbewahrungsdauer

Ihre personenbezogenen Daten werden auf Basis des derzeit geltenden Akten- und Skartierungsplanes 120 Jahre nach Ausstellung der Apostille beziehungsweise der diplomatischen Beglaubigung gelöscht.

Bereitstellung

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist durch multilaterale Verträge vorgeschrieben und zur Anbringung einer diplomatischen Beglaubigung beziehungsweise Apostille erforderlich.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenz:

  • Das Anbringen einer diplomatischen Beglaubigung beziehungsweise der Apostille ist nicht möglich.

Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt.

Betroffenenrechte

Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:

Datenschutzbeauftragter

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

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