Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Wiederannahme eines früheren Familiennamens
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:
- Zweck: Die Daten werden benötigt, um das Verfahren zur Wiederannahme jedes vor Eingehung der (letzten) Ehe oder eingetragenen Partnerschaft rechtmäßig geführten Familiennamens durchführen zu können.
- Rechtsgrundlagen:
- § 93a Abs. 2 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS 946/1811 in der geltenden Fassung
- §§ 67 und 68 Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013) in der geltenden Fassung
- Bilaterale und multilaterale Verträge
- § 93a Abs. 2 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), JGS 946/1811 in der geltenden Fassung
Im Zuge des Verfahrens wurden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:
- Zentrales Personenstandsregister (ZPR) und Vorgängersystem
- Zentrales Melderegister (ZMR)
Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:
- Jugendwohlfahrtsträger
- Hauptverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesminister für Finanzen
- Arbeitsmarktservice (bei Anspruch aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz)
- Zuständige Sicherheitsbehörden
- Wählerevidenz (ab dem 14. Lebensjahr)
- Militärkommanden in Österreich (österreichische Staatsbürger zwischen dem vollendeten 17. und 65. Lebensjahr)
- Magistratsabteilung 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen
Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet aufgrund bilateraler und multilateraler Verträge statt.
Hinweise
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach § 46 Abs. 4 PStG 2013 werden Ihre personenbezogenen Daten 120 Jahre nach Eintragung des Sterbedatums in das ZPR gelöscht.
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Berichtigung. Sie können einen Antrag auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung stellen und können ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung geltend machen.
Beachten Sie jedoch, dass die Verarbeitung auf Grund des PStG 2013 gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:
- Die Wiederannahme eines früher rechtmäßig geführten Familiennamens nach Auflösung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft ist nicht möglich.
Mehr Informationen
Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63)
Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at
Weitere Informationen finden Sie auf:
Stadt Wien | Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
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