Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Standortverlegung Betriebsstätte
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:
- Zweck: Eintragung der Standortverlegung, einer weiteren Betriebsstätte und der Verlegung einer weiteren Betriebsstätte im Gewerbeinformationssystem Austria und Erlassung einer Verständigung bzw. eines Genehmigungsbescheides
- Rechtsgrundlage:
- §§ 107 Absatz 6, 125 Absatz 5, 132 Absatz 2, 147 Absatz 1 und 345 Gewerbeordnung 1994 Bundesgesetzblatt 194/1994 in der geltenden Fassung
- § 6a Güterbeförderungsgesetz 1995, Bundesgesetzblatt Nummer 593/1995 in der geltenden Fassung
- § 10 Abs. 7 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, Bundesgesetzblatt Nummer 112/1996 in der geltenden Fassung
Im Zuge des Verfahrens wurden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:
- GISA – Gewerbeinformationssystem Austria
Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:
- Wirtschaftskammer Österreich
- Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
- Auftragnehmerkataster Österreich
- nur bei Änderung des Kehrgebietes bei Rauchfangkehrergewerben, welche sicherheitsrelevante Tätigkeiten umfassen:
- Landesinnung der Rauchfangkehrer nur betreffend die Beförderungsgewerbe, wenn sich die Abstellplätze nicht in Wien befinden:
- Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Gebiet sich die Abstellplätze befinden
- nur für das Waffengewerbe betreffend nichtmilitärische Waffen und nichtmilitärische Munition, Pyrotechnik- sowie Sprengungsunternehmen:
- örtlich zuständige Landespolizeidirektion
- nur bei Kredit- und Versicherungsvermittlern im Rahmen der Verlegung des Standortes eines Gewerbes:
- Übermittlung an EU oder EWR -Mitgliedsstaaten sowie die Schweiz sofern eine grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung bzw. eine ausländische Niederlassung bekanntgegeben wurde
Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nicht statt.
Hinweise
Auf Grund der Allgemeinen Vorschrift für das Ausscheiden von Akten (Skartierungsordnung) der Stadt Wien werden Ihre personenbezogenen Daten 60 Jahre nach Endigung der Gewerbeberechtigung/Konzession gelöscht.
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:
- Negativer Bescheid
Mehr Informationen
Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63) oder das jeweils örtlich zuständige Magistratische Bezirksamt
Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at
Weitere Informationen finden Sie auf:
Stadt Wien | Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
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