Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Nachsichten gemäß § 26 GewO
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:
- Zweck: Das Verfahren zur Erteilung einer Nachsicht vom Gewerbeausschluss ist antragsbedürftig. Langt ein entsprechender Antrag ein, wird das Vorliegen von nach § 13 GewO möglichen Ausschlussgründen sogleich geprüft und zu diesem Zweck eine Anfrage an die GISA-Servicestelle gerichtet. Wird das Vorliegen eines Ausschlussgrundes von dieser bestätigt, wird in der Folge Kontakt mit den jeweiligen Stellen (insbesondere Gerichten) aufgenommen und um Aktenübermittlung gebeten. Der sodann festgestellte Akteninhalt, der der antragstellenden Person im Rahmen eines Parteiengehörs in Kopie übermittelt wird, dient ebenso wie eine persönliche Stellungnahme der antragstellenden Person als maßgebliche Entscheidungsgrundlage.
- Rechtsgrundlage:
- § 26 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194/1994 idgF
Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:
- Einträge im Strafregister EKIS (Strafregisterauszugsanfrage)
- Einträge in der Finanzstrafkartei
- Einträge im Verwaltungsstrafregister
- Einträge in der Ediktsdatei
- Einträge im Firmenbuch
- Einträge im GISA über aufrechte oder erloschene Gewerbeberechtigungen
- Einträge im Zentralen Melderegister
- Einträge im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:
- (Straf-)Landesgerichte und Bezirksgerichte in Österreich und dem EU bzw. EWR-Ausland
- Handelsgericht Wien
Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nicht statt.
Hinweise
Aufgrund des geltenden Akten- und Skartierungsplans werden Ihre personenbezogenen Daten nach 60 Jahren gelöscht.
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:
- Die Datenabfrage ist verfahrens- und entscheidungsrelevant. Werden die erforderlichen Daten nicht bereitgestellt, mangelt es dem Verfahren nach § 26 GewO an der entsprechenden Grundlage. Eine Entscheidung in der Sache wäre nicht möglich.
Mehr Informationen
Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63)
Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at
Weitere Informationen finden Sie auf:
Stadt Wien | Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
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