Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - EP-Fähigkeit

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Die Erhebung der Daten dient der Feststellung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft begründen zu können, als Voraussetzung für die Begründung derselben oder zur Ausstellung einer Bestätigung über diese Fähigkeit.
  • Rechtsgrundlagen:
    • §§ 21 bis 27 Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013), BGBl. I Nr. 16/2013 in der geltenden Fassung
    • § 5 Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung (PStG-DV 2013), BGBl. II Nr. 324/2013 in der geltenden Fassung
    • § 4 Bundesgesetz über die Eingetragene Partnerschaft (Eingetragene Partnerschaft Gesetz – EPG), BGBl. I Nr. 135/2009 in der geltenden Fassung
    • Tarif A Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 (BVwAbgV), BGBl. Nr. 24/1983 in der geltenden Fassung
    • § 14 Gebührengesetz 1957 (GebG), BGBl. Nr. 267/1957 in der geltenden Fassung

Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Zentrales Personenstandsregister (ZPR) und Vorgängersystem
  • Zentrales Melderegister (ZMR)

Die personenbezogenen Daten werden in folgendem Fall weitergeleitet:

  • Den mit dem Vollzug des Asylgesetzes 2005, des Fremdenpolizeigesetzes 2005, und des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes betrauten Behörden sind die Daten zur Ermittlung der Fähigkeit, eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft zu begründen, in den Fällen zur Verfügung zu stellen, in denen wenigstens einer der Verlobten oder Partnerschaftswerber ein Drittstaatsangehöriger ist.
  • Magistratsabteilung 6 – Rechnungs- und Abgabenwesen hinsichtlich der Gebühren

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach § 46 Abs. 4 PStG 2013 werden Ihre personenbezogenen Daten 120 Jahre nach eingetragenem Sterbedatum im ZPR gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Berichtigung. Sie können einen Antrag auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung stellen und können ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung geltend machen. Beachten Sie jedoch, dass die Verarbeitung im PStG 2013 gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Die Feststellung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft begründen zu können, kann nicht erfolgen; die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft ist in weiterer Folge nicht möglich.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63)

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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