Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Diplom

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck:
    • Anerkennung der tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR als ausreichender Nachweis des Befähigung
    • Gleichhaltung der in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR erworbenen und nachgewiesenen Berufsqualifikation mit dem Befähigungsnachweis des betreffenden Gewerbes
    • Ausstellung von Bescheinigungen im Geltungsbereich der Gewerbeordnung über die rechtmäßige Niederlassung, die Berechtigung zur Ausübung einer Tätigkeit, eine inländische Ausbildung oder Befähigung sowie die Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen fachlichen Tätigkeit in einem Gewerbe
  • Rechtsgrundlage: Paragraphen 373 c ff Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994, BGBl. 194/1994 in der geltenden Fassung

Die Verfahren enden mit der Ausstellung eines Bescheides bzw. einer Bescheinigung.

Im Zuge des Verfahrens wurden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Gewerbeinformationssystem Austria zur Überprüfung der Eintragung
  • Zentrales Melderegister zur Überprüfung der Meldung

Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:

  • Zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaates bei Nachfragen zu Ausbildungsdauer beziehungsweise Ausbildungsinhalt und zur Facheinschlägigkeit sowie zur Überprüfung der Authentizität der vorgelegten Unterlagen und Urkunden

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der Skartierordnung des Magistrates der Stadt Wien werden Ihre personenbezogenen Daten der Verfahren "Anerkennung der tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat der EWR als ausreichender Nachweis des Befähigung" sowie Verfahren gemäß der "Gleichhaltung der in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat der EWR erworbenen und nachgewiesenen Berufsqualifikation mit dem Befähigungsnachweis des betreffenden Gewerbes" nach 60 Jahren gelöscht.
Die personenbezogenen Daten von Verfahren zur "Ausstellung von Bescheinigungen im Geltungsbereich der Gewerbeordnung über die rechtmäßige Niederlassung, die Berechtigung zur Ausübung einer Tätigkeit, eine inländische Ausbildung oder Befähigung sowie die Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen fachlichen Tätigkeit in einem Gewerbe" werden aufgrund der Skartierordnung des Magistrats der Stadt Wien nach 3 Jahren gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Nichtbehandlung Ihres Antrags

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63)

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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