Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Bestellung
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:
- Zweck: Bestellung eines*einer gewerberechtlichen Geschäftsführer*in, Filialgeschäftsführer*in oder befähigten Arbeitnehmer*in für die Ausübung eines Gewerbes und Erlassung eines Bescheides hierüber beziehungsweise Erlassung einer Verständigung und Eintragung der Daten im Gewerbeinformationssystem Austria.
- Rechtsgrundlage: §§ 9, 39, 95 Absatz 2, 345 Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetzblatt 194/1994 in der geltenden Fassung
Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:
- GISA - Gewerbeinformationssystem Austria - zur Überprüfung etwaiger Befähigungen und anderer Betätigungen
- Unternehmensregister bzw. Firmenbuch - zur Überprüfung der Daten der Antragsteller*innen sowie etwaiger anderer Betätigungen sowie einer etwaigen Konzernbeteiligung
- Versicherungsdatenbank des Hauptverband der Sozialversicherungsträger - zum Abgleich der SV-Nummer, zur Überprüfung etwaiger Vordienstzeiten, anderer Betätigungen sowie der aufrechten Anmeldung
- Zentrales Melderegister - zur Überprüfung der korrekten Angabe der Namens- und Adressdaten der beteiligten Personen sowie zur Wohnsitzüberprüfung
- EKIS (bzw. ECRIS)-Strafregister - zur Überprüfung hinsichtlich etwaiger Gewerbeausschlussgründe
- Finanzstrafregister - zur Überprüfung hinsichtlich etwaiger Gewerbeausschlussgründe
- Verwaltungsstrafsystem (nur bei reglementierten Gewerben gem. § 95 Gewerbeordnung 1994 und Beförderungsgewerben) - zur Überprüfung der Zuverlässigkeit
Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfänger weitergeleitet:
- Wirtschaftskammer Österreich
- Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
- Auftragnehmerkataster Österreich
- Hauptverband der Sozialversicherungsträger (bei Geschäftsführer*innen in der Stellung Arbeitnehmer*in)
- nur bei reglementierten Gewerben gem. § 95 GewO 1994 und Beförderungsgewerben zwecks Überprüfung der Zuverlässigkeit zusätzlich:
- Bezirksverwaltungsbehörde, bei einem Wohnsitz außerhalb Wiens Örtlich zuständige Landespolizeidirektion
- Nur bei Fortbetrieben durch überlebende Ehegatten oder eingetragene Partner und der Kinder:
- Allenfalls Verlassenschaftsgericht
Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nicht statt.
Hinweise
Auf Grund der Allgemeinen Vorschrift für das Ausscheiden von Akten (Skartierungsordnung) der Stadt Wien werden Ihre personenbezogenen Daten 60 Jahre nach Endigung der Gewerbeberechtigung/Konzession gelöscht.
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:
- Negativer Bescheid
Mehr Informationen
Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63) sowie das jeweils örtlich zuständige Magistratische Bezirksamt
Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at
Weitere Informationen finden Sie auf:
Stadt Wien | Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
Kontaktformular