Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Meldebestätigung
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:
- Zweck: Ausstellung einer Meldebestätigung (aus dem Zentralen oder Lokalen Melderegister)
- Rechtsgrundlage: § 19 Absatz 1 Meldegesetz 1991
Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:
- Zentrales Melderegister
- Lokales Melderegister
Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten an folgende Empfängerinnen und Empfänger weitergeleitet:
- Magistratsabteilung 6 (Buchhaltungsabteilung des Magistrats der Stadt Wien)
Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.
Hinweise
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach § 14 Absatz 4 und § 16a Absatz 10 Meldegesetz 1991 werden Ihre Meldedaten 30 Jahre nach der Abmeldung aus den Melderegistern gelöscht.
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung.
Gemäß § 16 Absatz 8 Meldegesetz 1991 besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung sowie kein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:
- Sie bekommen keine Meldebestätigung.
Mehr Informationen
Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Magistratsabteilung 62 - Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten
Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at
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