Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Verkehrszeichenverleih

Verantwortlicher

Diese Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten vom oben angeführten Verantwortlichen für folgende Zwecke aufgrund folgender Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:

Zweck

  • Ihre personenbezogenen Daten werden zur Abwicklung des Verkehrszeichenverleihs verarbeitet. Der Verkehrszeichenverleih ist ein Service des Magistrates für Personen, die vorübergehend verkehrsorganisatorische Veränderungen benötigen (beispielsweise: kurzfristige Halteverbote, Einbahnregelungen, Fahrverbote im Zuge von Übersiedlungen, Veranstaltungen, Marathon et cetera)

Rechtsgrundlagen

  • Privatwirtschaftliches Handeln des Magistrates gemäß Art. 116 und Art. 118 B-VG iVm der Wiener Stadtverfassung Leihvertrag §971 ABGB
  • Bescheid der MA 46 gemäß § 44a, Absatz 3 StVO Anbringungspflicht und Kosten nach § 32 StVO
  • Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken § 82 StVO Sportliche Veranstaltungen auf der Straße § 64 StVO
  • Arbeiten auf oder neben der Straße § 90 StVO

Registerabfragen

Im Zuge der Verarbeitung werden keine Registerabfragen durchgeführt.

Übermittlung von personenbezogenen Daten

Zu folgendem Zweck werden die verarbeiteten personenbezogenen Daten an folgende Empfänger übermittelt:

  • Magistratsabteilung 6 – Rechnungs- und Abgabewesen zwecks Verrechnung anfallender Kosten und Gebühren
  • Magistratsdirektion für Zivil- und Strafrechtsangelegenheiten im Falle einer Zivilklage
  • Zuständige Gerichte im Falle einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung
  • Rechtsanwälte, Verfahrensparteien und Bevollmächtigte zur Klärung rechtlicher Angelegenheiten

Eine Übermittlung an Drittländer im Sinne des Art. 44 DSGVO (Staaten, die nicht Mitglied in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach § 132 Abs. 1 Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. NR. 194/1961 idgF werden Ihre personenbezogenen Daten nach 7 Jahre gelöscht.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen Vertragsabschluss oder die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Sie können den Verkehrszeichenverleih nicht in Anspruch nehmen.

Betroffenenrechte

Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Wir weisen aber darauf hin, dass die Verarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf rechtmäßig war.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:

Datenschutzbeauftragter

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark
Kontaktformular