Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Schüler*innen-Beihilfe

Verantwortlicher

Folgende Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten vom oben angeführten Verantwortlichen für folgende Zwecke aufgrund folgender Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:

Zweck

  • Zuerkennung von Schüler*innen-Beihilfe

Rechtsgrundlagen

  • Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz - AVG, BGBl. Nr. 51/1991 in der jeweils geltenden Fassung (idgF)
  • Artikel 22 Bundes-Verfassungsgesetz - B-VG, BGBl. Nummer 1/1930, idgF
  • Schülerbeihilfengesetz (SchBG 1983) idgF
  • Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ("Datenschutz-Grundverordnung", DSGVO)
  • Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz - DSG), BGBl. I Nr. 165/1999 idgF

Registerabfragen

Im Zuge der Verarbeitung werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Zentrales Melderegister (ZMR)
  • Personenstandsregister
  • Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
  • Arbeitsmarktservice
  • Finanzamt

Übermittlung von personenbezogenen Daten

Zu folgendem Zweck werden die verarbeiteten personenbezogenen Daten an folgende Empfänger weitergeleitet:

  • Arbeitsmarktservice Wien
  • Finanzämter
  • Träger der Sozialversicherung
  • Kommunikationsdienstleister*innen (Servicetelefon)

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Ihre personenbezogenen Daten werden spätestens 30 Jahre nach dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Schüler*innen-Beihilfe zuerkannt worden ist, gelöscht, sofern andere Rechtsvorschriften dieser Löschung nicht entgegenstehen.

Eine Nicht-Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Antragstellung für die Zuerkennung der Schüler*innen-Beihilfe hätte für Sie die Konsequenz, dass der Antrag nicht bearbeitet werden kann und als zurückgezogen gilt oder abgewiesen wird.

Betroffenenrechte

Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Wir weisen aber darauf hin, dass die Verarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf rechtmäßig war.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:

Datenschutzbeauftragter

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
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