Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Anerkennung von Ausbildungen nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

Bitte beachten Sie, dass die bekanntgegebenen und von der Behörde erhobenen Daten für folgende Zwecke aufgrund der genannten Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:

  • Zweck: Anerkennung von im Ausland erworbenen Ausbildungen nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz - GuKG
  • Rechtsgrundlage:
    • Gesundheits- und Krankenpflegegesetz - GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997 idgF
  • Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung – GuK-AV BGBl. II Nr. 179/1999 idgF
  • Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialaufgaben-Verordnung - GuK-SV BGBl. II Nr. 452/2005
    • Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz - AVG, BGBl. Nr. 51/1991 idgF
    • Artikel 22 Bundes-Verfassungsgesetz - B-VG, BGBl. Nummer 1/1930, idgF
    • Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ("Datenschutz-Grundverordnung", DSGVO)
    • Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz - DSG), BGBl. I Nr. 165/1999 idgF
  • Anerkennungs- und Bewertungsgesetz - AuBG BGBl. I Nr. 55/2016
  • Bildungsdokumentationsgesetz BGBl. I Nr. 12/2002 idgF

Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Abfragen durchgeführt:

  • Zentrales Melderegister

Ihre Daten werden an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:

  • Statistik Austria

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Ihre Daten werden gelöscht, sofern gesetzliche Verpflichtungen dieser Löschung nicht entgegenstehen.

Sie haben folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten:

  • Auskunft
  • Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Einem Antrag auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung oder einem Widerspruch gegen die Verarbeitung kann nur entsprochen werden, wenn diesen Rechten keine zwingenden Rechtsvorschriften entgegenstehen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Verarbeitung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Ihr Antrag kann nicht bearbeitet werden.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien zur Verfügung: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
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