Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Förderungen Behindertenhilfe

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten für folgende Zwecke aufgrund der genannten Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:

Es werden nachstehende Abfragen durchgeführt:

  • Zweck: Zuerkennung einer Förderungen für Tagesstruktur, vollbetreutes Wohnen oder ein Hilfsmittel
  • Rechtsgrundlage:
    • Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz - AVG, BGBl. Nr. 51/1991 in der jeweils geltenden Fassung (idgF)
    • Artikel 22 Bundes-Verfassungsgesetz - B-VG, BGBl. Nummer 1/1930, idgF
    • Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Wien (Chancengleichheitsgesetz Wien - CGW) vom 17.09.2010, LGBl. für Wien Nr. 45/2010 idgF
    • Verordnung der Wiener Landesregierung über die Art der Hilfsmittel, auf deren Förderung ein Rechtsanspruch besteht und die Höhe der Förderung (Hilfsmittelverordnung – HM-VO) idgF
    • Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ("Datenschutz-Grundverordnung", DSGVO)
    • Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz - DSG), BGBl. I Nr. 165/1999 idgF

Ihre Daten werden zu den oben genannten Zwecken an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:

  • Zentrales Melderegister
  • Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
  • Grundbuch

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nicht statt.

  • Träger der Sozialversicherung
  • Fonds Soziales Wien
  • Kommunikationsdienstleister*innen (Servicetelefon)

Hinweise

Ihre Daten werden spätestens 30 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Förderung beendet wurde, gelöscht.

Sie haben folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten:

  • Auskunft
  • Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Einem Antrag auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung oder einem Widerspruch gegen die Verarbeitung kann nur entsprochen werden, wenn diesen Rechten keine zwingenden Rechtsvorschriften entgegenstehen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Ihr Antrag auf Zuerkennung von Leistungen nach dem Wiener Chancengleichheitsgesetz wird zurück- oder abgewiesen.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien zur Verfügung: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

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Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
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