Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Einrichtungen Behindertenhilfe
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten für folgende Zwecke aufgrund der genannten Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:
Es werden nachstehende Abfragen durchgeführt:
- Zweck: Genehmigung der Aufnahme, Führung, Änderung oder Einstellung des Betriebes einer Tagesstruktur- oder einer voll betreuten Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung
- Rechtsgrundlage:
- Chancengleichheitsgesetz Wien - CGW , LGBl. für Wien, Nr. 45/2010 in der jeweils geltenden Fassung (idgF)
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz - AVG, BGBl. Nr. 51/1991 idgF
- Artikel 22 Bundes-Verfassungsgesetz - B-VG, BGBl. Nr. 1/1930 idgF
- Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ("Datenschutz-Grundverordnung", DSGVO)
- Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG), BGBl. I Nr. 165/1999 idgF
Ihre Daten werden zu den oben genannten Zwecken an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:
- Sozialhilfeträger (Fonds Soziales Wien)
Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) findet nicht statt.
Hinweise
Ihre personenbezogenen Daten werden spätestens 10 Jahre nach der genehmigten Einstellung des Betriebes der Tagesstruktur oder voll betreuten Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung gelöscht.
Sie haben folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten:
- Auskunft
- Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
- Widerspruch gegen die Verarbeitung
Einem Antrag auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung oder einem Widerspruch gegen die Verarbeitung kann nur entsprochen werden, wenn diesen Rechten keine zwingenden Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:
- Ihrem Antrag auf Aufnahme, Führung, Änderung oder Einstellung des Betriebes einer Tagesstruktur- oder voll betreuten Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung kann nicht stattgegeben werden.
Mehr Informationen
Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien zur Verfügung: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at
Weitere Informationen finden Sie auf:
Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
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