Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Aufzug
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:
- Zweck:
- Bestellung von Aufzugsprüferinnen und Aufzugsprüfern, Führung von Verzeichnissen über die Bestellung (WAZG, ASV)
- Bestellung von Betreuungsunternehmen, Führung von Verzeichnis über die Bestellung (WAZG)
- Führung eines Verzeichnisses über Aufzüge, die von den Aufzugsprüferinnen oder Aufzugsprüfern überprüft wurden (WAZG)
- Rechtsgrundlage:
- Bestellung und Widerruf von Betreuungsunternehmen: §§ 15, 21(3) Wiener Aufzugsgesetz 2006 (WAZG 2006), LGBl. Nr. 68/2006
- Bestellung und Widerruf von Aufzugsprüferinnen und Aufzugsprüfern: §§ 16, 21(2) WAZG 2006; §§ 25, 26, 28 ASV 1996 idgF
- Meldung und Führung eines Verzeichnisses der von Aufzugsprüferinnen oder Aufzugsprüfern zur Überprüfung übernommenen Aufzüge: § 17(2) WAZG 2006
Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten (Namen, Berufsbezeichnung, Zustelladressen, Geburtsdatum, Erreichbarkeit, Rolle im Verfahren) der am Verfahren beteiligten Personen (AufzugsprüferInnen, Aufzugs-Betreuungsunternehmen, BetreiberInnen, Montagebetriebe, akkreditierte Prüfstellen, MitarbeiterInnen der Stadt Wien) an folgende Empfängerinnen und Empfänger weitergeleitet:
- Veröffentlichung im Internet zur öffentlichen Einsichtnahme, eingeschränkt auf den Personenkreis der Aufzugsprüferinnen und Aufzugsprüfer sowie Aufzugsbetreuungsunternehmen
- Vertragspartner (von Betreuungsunternehmen) zur Durchführung von Notbefreiungen und Betriebskontrollen, eingeschränkt auf den Personenkreis der Aufzugsbetreuungsunternehmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien
- Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern (Notionierung), eingeschränkt auf den Personenkreis der Aufzugsbetreuungsunternehmen sowie Betreuungsunternehmen
- Verwaltungsgericht Wien (im Fall einer Beschwerde)
- Verwaltungsgerichtshof (im Fall einer Beschwerde)
- Verfassungsgerichtshof (im Fall einer Beschwerde)
- Gerichte (Amtshilfe)
- Volksanwaltschaft (Beschwerden)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (als Marktaufsichtsbehörde), eingeschränkt auf den Personenkreis der Aufzugsprüferinnen und Aufzugsprüfer, Betreuungsunternehmen sowie Betreiberinnen und Betreiber
- Stadtrechnungshof (Gebarungskontrolle)
Sofern im Verfahren Vorschreibungen von Abgaben und Gebühren stattfinden, werden die personenbezogenen Daten der zahlungspflichtigen Personen an folgende Empfängerinnen und Empfänger weitergeleitet:
- MA 6 als zuständige Stelle für das Rechnungs- und Abgabenwesen
- Bundesfinanzgericht als zuständige Instanz für Beschwerden gegen alle Abgaben
- Finanzamt, wenn Bundesgebühren nicht entrichtet wurden, auf Grund des Gebührengesetz 1957, idgF
Sofern im Verfahren Anträge wegen Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens gestellt werden müssen, werden die personenbezogenen Daten jeweils betroffener Personen an folgende Empfängerinnen und Empfänger weitergeleitet:
- MA 64 (im Fall eines Verwaltungsstrafverfahrens), eingeschränkt auf den im Verwaltungsstrafverfahren gegenständlichen Personenkreis
- Staatsanwaltschaft (Anzeigen), eingeschränkt auf den gegenständlichen Personenkreis
Im Fall von Personen, die als Vertreter einer juristischen Person (insbesondere fachkundige Personen von Unternehmen oder MitarbeiterInnen der Stadt Wien) am Verfahren beteiligt sind, wird kein Geburtsdatum und an Stelle der persönlichen Adresse die des jeweiligen Unternehmens verarbeitet und weitergegeben.
Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.
Hinweise
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Konsumentenschutzgesetz werden Ihre personenbezogenen Daten nach Ablauf von 30 Jahren nach Erlöschen der Befugnis bzw. im Fall einer Vorschriftswidrigkeit nach Beseitigung dieser gelöscht.
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:
- Das Verfahren kann nicht durchgeführt werden.
Mehr Informationen
Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Magistratsabteilung 37
Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at
Weitere Informationen finden Sie auf:
Stadt Wien | Baupolizei
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