Verdachtsmeldung: Übertretungen der Bestimmungen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit Wettunternehmer*innen in Wien

Haben Sie den Verdacht, dass ein*e Wettunternehmer*in (Buchmacher*in, Totalisateur*in, Vermittler*in von Wettkund*innen) gegen die im Wiener Wettengesetz (§ 21ff Wiener Wettengesetz) vorgesehenen Regelungen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verstoßen hat, nimmt die Stadt Wien - Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36) Ihre Verdachtsmeldung entgegen. Die Meldung ist anonym möglich.

Bei Verdacht auf Geldwäsche im Hinblick auf Wetten in Wien können zudem durch das Whistleblower-System des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) anonym Hinweise gegeben werden.

Kontakt

Als betroffene*r Wettunternehmer*in informieren Sie bitte die Geldwäschemeldestelle (Bundeskriminalamt).

Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit für eine*n Wettanbieter*in bereits intern oder der Geldwäschemeldestelle einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gemeldet und werden Sie deswegen in Ihrem Beschäftigungsverhältnis bedroht, angefeindet, benachteiligt oder diskriminiert, können Sie bei der Stadt Wien - Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36) Beschwerde einreichen.

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen
Kontaktformular