Datenschutzrechtliche Informationen gemäß DSGVO - Antrag auf persönliche Bewilligung für Veranstaltungen im Umherziehen (Schausteller- und Zirkusbetriebe, Wandertheater etc.) oder Unterhaltungsspielapparate

Verantwortlicher

Folgende Informationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von folgendem Verantwortlichen bereitgestellt:

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten vom oben angeführten Verantwortlichen für folgende Zwecke aufgrund folgender Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:

Zweck:

  • Erteilung einer persönlichen Bewilligung gemäß § 13 Wr. VG

Rechtsgrundlage:

  • § 13 Abs. 1 Z 1 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG)
  • § 13 Abs. 1 Z 2 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (Wr. VG)

Registerabfragen

Im Zuge der Verarbeitung werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Firmenbuch
  • Zentrales Vereinsregister (ZVR)
  • Zentrales Personenstandsregister (ZPR)
  • Zentrales Melderegister (ZMR)
  • Insolvenzdatei
  • Verwaltungsstrafen (VStV)
  • Strafregister
  • Finanzstrafdatenbank
  • Grundbuch

Übermittlung von personenbezogenen Daten

Zu folgendem Zweck werden die verarbeiteten personenbezogenen Daten an folgende Empfänger weitergeleitet:

  • Landespolizeidirektion Wien (Stellungnahme)
  • Veranstalterin oder Veranstalter bzw. veranstaltungsrechtliche Geschäftsführerin oder veranstaltungsrechtlicher Geschäftsführer (Antragserledigung)
  • Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien der Freizeitbetriebe, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft als gesetzliche Interessenvertretung (eine Veranstaltungsanmeldung begründet die Mitgliedschaft in der genannten Fachgruppe, Auskunfts- beziehungsweise Datenübermittlungspflicht gemäß §§ 68 und 68a des Wirtschaftskammergesetzes 1998 - WKG, BGBl. I Nr. 103/1998 idgF)

Eine Übermittlung an Drittländer im Sinne des Art. 44 DSGVO (Staaten, die nicht Mitglied in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Akten- und Skartierungsplan werden Ihre personenbezogenen Daten auf Dauer der Anlage bzw. der Gültigkeit aufbewahrt und nach 3 Jahren gelöscht.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Negative Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der persönlichen Bewilligung gemäß § 13 Wr. VG
  • Verwaltungsübertretung gemäß § 43 Abs. 2 Z 4 Wr. VG bei Durchführung einer Veranstaltung im Umherziehen oder bei Betrieb von Unterhaltungsspielapparaten ohne entsprechende persönliche Bewilligung

Betroffenenrechte

Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Diese Rechte bestehen soweit, als keine gesetzlichen Verpflichtungen dem entgegenstehen.

Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Wir weisen aber darauf hin, dass die Verarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf rechtmäßig war.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde:

Datenschutzbeauftragter

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Stadt Wien unter datenschutzbeauftragter@wien.gv.at zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

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